Zolltarifnummer für Ringförmige: 7318.24.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Ringförmige wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7318.24.00 eingereiht: Waren ohne Gewinde, Splinte und Keile. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 7318.24.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Ringförmige aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7318.24.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige, flache Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, ohne Gewinde, mit nach innen oder außen weisenden Enden, die jeweils eine Lochung (Öse) aufweisen. Die Erzeugnisse dienen als Ringsicherungen (Circlips). Sie werden in die Nut einer Welle (Außensicherung) bzw. in die Nut einer Bohrung (Innensicherung) eingesetzt und verhindern deren Verschiebung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte und Keile aus Eisen oder Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 2400 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige, flache Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, ohne Gewinde, mit nach innen oder außen weisenden Enden, die jeweils eine Lochung (Öse) aufweisen. Die Erzeugnisse dienen als Ringsicherungen (Circlips). Sie werden in die Nut einer Welle (Außensicherung)/in die Nut einer Bohrung (Innensicherung) eingesetzt und verhindern deren Verschiebung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte und Keile aus Eisen oder Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 2400 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige, flache Erzeugnisse aus Stahl, ohne Gewinde. Die Enden sind in etwa rechteckig nach außen ausgearbeitet und weisen eine Lochung (Öse) auf. Die Erzeugnisse dienen als Ringsicherungen (Circlips). Sie werden in die Nut einer Welle angebracht und verhindern deren Axialverschiebung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte und Keile aus nicht rostendem Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 2400 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige, flache Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl ohne Gewinde. Die Enden sind in etwa rechteckig nach außen ausgearbeitet und weisen eine Lochung (Öse) auf. Die Erzeugnisse dienen als Ringsicherungen (Circlips). Sie werden in die Nut einer Welle angebracht und verhindern deren Axialverschiebung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Splinte und Keile aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 7318 2400 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige, flache Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, ohne Gewinde. Die Enden sind in etwa rechteckig nach außen ausgearbeitet und weisen eine Lochung (Öse) auf. Die Erzeugnisse dienen als Ringsicherungen (Circlips). Sie werden in die Nut einer Welle angebracht und verhindern deren Axialverschiebung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Splinte und Keile aus nicht rostendem Stahl, ohne Gewinde" zur Unterposition 7318 2400 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7318.24.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 602/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/8) (RV L 602/11): Eine Ware, bestehend aus einer Schraube mit einer Unterlegscheibe, einer Spreizankerhülse und einer Mutter, alle Teile aus rostfreiem Stahl. Die Schraube hat einen sechseckigen Kopf, ist 55 mm lang, hat ein Gewinde über die gesamte Länge und verfügt über eine Zugfestigkeit von 490 MPa. Die Ankerhülse ist 42 mm lang und hat ohne Spreizung einen äußeren Durchmesser von 10 mm. Sie verfügt nicht über ein Gewinde. Die Ware wird zum Befestigen von Gegenständen auf hartem Untergrund, wie z. B. einer Betonmauer, verwendet, indem zuerst die Ankerhülse mit der Mutter in ein Bohrloch eingeführt und anschließend die Schraube eingefügt und festgeschraubt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: - einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, - eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, - ein speziell entwickeltes Gewinde, - ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, - einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, - sterilisiert oder nicht sterilisiert. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 - 4 K 1512/06 Z - zur Einreihung von Gewindestücken in die Kombinierte Nomenklatur. Entscheidungsgründe (Auszug): Von der Unterpos. 7318 15 30 1) werden andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf aus nicht rostendem Stahl erfasst. Wenn auch der Klägerin einzuräumen sein mag, dass die Unterpos. 7318 15 30 1) nicht ausdrücklich Gewindestücke nennt, so ist sie gleichwohl im Vergleich zu der Unterpos. 7318 19 00, die nur andere, und damit nach dem Wortlaut der Pos. 7318 den Schrauben und Bolzen ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl erfasst, genauer. ….. …
Zu Unterposition 7318 24 00 gehören auch sog. Ringsicherungen (Circlips) aus Stahl, die aufgrund ihrer Form erkennbar dazu bestimmt sind, in die Rillen einer Welle rund um den Schaft oder innerhalb einer zylindrischen Öffnung eingesetzt zu werden, um das Axialspiel eines Teiles zu verhindern (s. a. Erläuterungen zum HS zu Pos. 7318, Buchst. D). Sie haben z. B. folgende Form: Protokollvermerk des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (164. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 25. Februar 2016): Warenbeschreibung: Stellschraube (Spindel) aus Stahl mit Gewinde, einer gummibeschichteten Stahlscheibe (Kopf) an einem Ende und einer speziellen Mutter. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 7318.24.00.20für bestimmte Luftfahrzeuge
- 7318.24.00.40Rohrleitungszugsicherungselemente -aus rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH oder aus Stahl der Spezifikation Toolsteel S7, -per Metallpulverspritzgussverfahren (Metal Injection Moulding) hergestellt, -mit einer Rockwell-Härte von 38 HRC (± 1) oder 53 HRC (+2/ - 1), -mit Abmessungen von 7 mm x 4 mm x 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm x 20 mm x 10 mm
- 7318.24.00.90andere
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Ringförmige?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Ringförmige überwiegend in 7318.24.00 eingereiht: Waren ohne Gewinde, Splinte und Keile. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Ringförmige?
Auf 7318.24.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Ringförmige?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 731824. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 7318.24.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.