Einreihung

Zolltarifnummer für Sammelkarte: 9503.00.49.90.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Sammelkarte wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 eingereiht: Spielzeug, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 89 Prozent davon führen auf 9503.00.49.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Sammelkarte aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9503.00.49.90.0
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
9
Übereinstimmung
89 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28687/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-07

Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Kombination bestehend aus einem Spielzeug in Kombination mit einer anderen Ware: -Spielzeug: -- ein Tier /Wesen, eine "Kreuzung" aus einer Katze und einer Schildkröte aus bekannten Serien darstellend, -- aus starrem, überwiegend grünem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt, -- in den Abmessungen von ca. 5,5 x 6 x 3 cm, -- mit ausgestaltetem Kopf mit spitzen Ohren und stilisiertem Gesicht, -- mit einem Körper mit zwei Armen und Beinen sowie einem Schildkrötenpanzer am Bauch und auf dem Rücken, -- mit orangefarbener Augenbinde und orangefarbenen Protektoren an Armen und Beinen "bekleidet", - einer Sammelkarte aus Pappe, -- in den Abmessungen von ca. 6 x 4 cm, -- auf einer Seite mit den Markennamen, auf der anderen Seite mit einem QR-Code bedruckt, gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" vor.

DEBTI28688/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-07

Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Kombination bestehend aus einem Spielzeug in Kombination mit einer anderen Ware: -Spielzeug: -- ein Tier /Wesen, eine "Kreuzung" aus einer Katze und einer Schildkröte aus bekannten Serien darstellend, -- aus starrem, überwiegend grünem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt, -- in den Abmessungen von ca. 5,5 x 6 x 3 cm, -- mit ausgestaltetem Kopf mit spitzen Ohren und stilisiertem Gesicht, -- mit einem Körper mit zwei Armen und Beinen sowie einem Schildkrötenpanzer am Bauch und auf dem Rücken, -- mit lilafarbener Augenbinde und lilafarbenen Protektoren an Armen und Beinen "bekleidet", - einer Sammelkarte aus Pappe, -- in den Abmessungen von ca. 6 x 4 cm, -- auf einer Seite mit den Markennamen, auf der anderen Seite mit einem QR-Code bedruckt, gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" vor.

DEBTI19473/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-31

Spielzeugtier in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einer stehenden Katze -- aus starrem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt -- in den Abmessungen von ca. 6,5 x 5 x 3 cm -- als Ninja Turtle verkleidet mit Augenbinde und Schildkrötenpanzer - einer ca. 6 x 4 cm großen Sammelkarte aus Pappe -- auf einer Seite mit den Markennamen bedruckt, auf der anderen Seite mit einem QR-Code - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI19501/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Spielzeugtier in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einer sitzenden Katze -- aus starrem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt -- in den Abmessungen von ca. 5,5 x 6 x 3 cm -- als Ninja Turtle verkleidet mit Augenbinde und Schildkrötenpanzer - einer ca. 6 x 4 cm großen Sammelkarte aus Pappe -- auf einer Seite mit den Markennamen bedruckt, auf der anderen Seite mit einem QR-Code - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI19504/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Spielzeugtier in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einem stehenden Hasen -- aus starrem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt -- in den Abmessungen von ca. 7 x 6 x 3 cm -- als Ninja Turtle verkleidet mit Augenbinde und Schildkrötenpanzer - einer ca. 6 x 4 cm großen Sammelkarte aus Pappe -- auf einer Seite mit den Markennamen bedruckt, auf der anderen Seite mit einem QR-Code - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI19503/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Spielzeugtier in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einer knieenden Katze -- aus starrem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt -- in den Abmessungen von ca. 6 x 6,5 x 3 cm -- als Ninja Turtle verkleidet mit Augenbinde und Schildkrötenpanzer - einer ca. 6 x 4 cm großen Sammelkarte aus Pappe -- auf einer Seite mit den Markennamen bedruckt, auf der anderen Seite mit einem QR-Code - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI19494/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Spielzeugtier in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einem stehenden Kaninchen -- aus starrem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt -- in den Abmessungen von ca. 6,5 x 6 x 3 cm -- als Ninja Turtle verkleidet mit Augenbinde und Schildkrötenpanzer - einer ca. 6 x 4 cm großen Sammelkarte aus Pappe -- auf einer Seite mit den Markennamen bedruckt, auf der anderen Seite mit einem QR-Code - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI19500/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Spielzeugtier in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einem stehenden Hund -- aus starrem Kunststoff gefertigt, nicht gefüllt -- in den Abmessungen von ca. 5 x 9 x 3 cm -- als Ninja Turtle verkleidet mit Augenbinde und Schildkrötenpanzer - einer ca. 6 x 4 cm großen Sammelkarte aus Pappe -- auf einer Seite mit den Markennamen bedruckt, auf der anderen Seite mit einem QR-Code - gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.49Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, andere
  5. 9503.00.49.90andere
  6. 9503.00.49.90.0Spielzeug, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.498 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9503.00.49.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9503.00.49.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Sammelkarte?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Sammelkarte überwiegend in 9503.00.49.90.0 eingereiht: Spielzeug, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Sammelkarte?

Auf 9503.00.49.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Sammelkarte?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 89 Prozent davon wurden in 9503.00.49.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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