Einreihung

Zolltarifnummer für Schirmzeltähnliche Ware: 6601.10.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Schirmzeltähnliche Ware wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0 eingereiht: Gartenschirme und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.

Grundlage sind 17 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon führen auf 6601.10.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Schirmzeltähnliche Ware aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6601.10.00.00.0
Drittlandszoll
4,7 %
vZTA-Grundlage
17
Übereinstimmung
82 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42774/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-08

Schirmzeltähnliche Ware, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend; mit Montagematerial (acht Bodenanker und vier Spannseile), - in Form einer aufgeklappten Muschel, mit den Abmessungen von ca. 2 m (Breite) x 1,15 m (Tiefe) x 1,08 m (Höhe), - mit einem Bezug (Dach) aus PU-beschichtetem Polyestergewebe und einem Boden aus Polyethylengewebe (lt. Antrag), - mit einem schirmähnlichen, zusammenfaltbaren, außen an der Strandmuschel befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas (lt. Antrag), - an zwei Außenseiten mit am unteren Rand angenähten Hüllen, zum Befüllen mit Sand oder Kies zur Stabilisierung, - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und der Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - die Ware dient als Sonnen- und Windschutz, - in einem Spinnstoffbeutel mit Zugkordelverschluss, Tragegriff und eingenähter Aufbauanleitung verpackt. "Sonnenschirm (gartenschirmähnliche Ware)"

DEBTI17761/20-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-07

Schirmzeltähnliche Ware, sog. Sonnenschutz/Regenschutz, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt aufgrund der Antragsangaben, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in Form eines aufspannbaren Pavillonzelts, - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus beschichteten Spinnstoffen, - an den Seiten offen, - mit einem zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas mit einem schirmtypischen Aufspannmechanismus, - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und der Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial (zwölf Metall-Heringe und acht Abspannseile, in je einer weiteren Spinnstofftasche) verpackt. "Sonnenschirm, gartenschirmähnliche Ware"

DEBTI45320/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-07

Schirmzeltähnliche Ware, sog. Strandmuschel, Abbildung siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in Form einer aufspannbaren (sog. pop-up-Mechanismus) Strandmuschel, - mit den Abmessungen von ca. 2,30 m (Breite) x 1,25 m (Tiefe) x 1,20 m (Höhe), - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus mit Polyurethan beschichteten, wasserdichten Spinnstoffen und einem Boden aus aus Geweben aus mit Polyethylen beschichteten, wasserdichten Spinnstoffen, - auf beiden Schmalseiten mit einem Sichtfenster aus durchbrochenen Gewirken aus Spinnstoffen, - mit einem schirmähnlichen, zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas, - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und der Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - in einer Spinnstofftasche (Abmessungen ca. 105 cm x 20 cm x 10 cm) mit Befestigungsmaterial (vier Kunststoff- Heringe) und eingenähter Aufbauanleitung verpackt. "Gartenschirmähnliche Ware (schirmzeltähnlich)"

DEBTI45322/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-07

Schirmzeltähnliche Ware, sog. Garten Pavillon, Abbildung siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in Form eines aufspannbaren (sog. pop-up-Mechanismus) Pavillonzelts, - mit den Abmessungen von ca. 2,50 m (Breite) x 2,50 m (Tiefe) x 1,90 m (Stehhöhe), - an allen Seiten offen, mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus mit Polyurethane beschichteten, regenresistenten Spinnstoffen, - mit einer passgenauen, mit Haken einhängbaren Seitenwand aus den o. g. Spinnstoffgeweben, - mit einem schirmähnlichen, zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas, - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und der Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - in einer Spinnstofftasche (Abmessungen ca. 115 cm x 18 cm x 18 cm) mit Befestigungsmaterial (acht Metall- Heringe und vier Abspannseilen) und eingenähter Aufbauanleitung verpackt. "Gartenschirmähnliche Ware (schirmzeltähnlich)"

DEBTI18214/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-09

Schirmzeltähnliche Ware, sog. Lumaland Outdoor leichtes Pop Up Wurfzelt (3 Personen; in verschiedenen Farben), Abbildung siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in Form eines aufspannbaren Zelts, - mit den Abmessungenvon ca. 2,10 m (Breite) x 1,90 m (Tiefe) x 1,10 m (Höhe), - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen und einem Boden aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse, - auf zwei Seiten mit Lüftungsluken aus durchbrochenen Gewirken, - auf der Vorderseite mit einer halbrunden, herunterrollbaren Zeltwandöffnung mit Reißverschluss, - innen mit einer kleinen, angenähten Tasche (Organizer), - mit einem schirmähnlichen, zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas, - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und der Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial und Zubehör (Metall-Heringe, eine Dachabdeckung und Abspannseilen) verpackt. "Gartenschirmähnliche Ware (schirmzeltähnlich)"

DE8084/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-01

Schirmzeltähnliche Ware, Fotos siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in Form eines aufspannbaren Zelts, - inkl. Gestell in den Abmessungen: ca. 2,30 m (Breite) x 1,60 m (Tiefe) x 1,10 m (Höhe), - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen und einem Boden aus Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse, - auf zwei Seiten mit Lüftungsluken aus durchbrochenen Gewirken, - auf der Vorderseite mit einem von innen verschließbaren, halbrunden Fenster aus durchbrochenen Gewirken in einer herunterrollbaren Zeltwand mit Reißverschlüssen, - innen mit zwei angenähten Organizern mit Einsteckfächern, - mit einem schirmähnlichen, zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas, - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und der Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial und Zubehör (Metall-Heringe, eine Dachabdeckung und ein aufspannbares Netz) verpackt. "Gartenschirmähnliche Ware (schirmzeltähnlich)"

DE768/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-15

Schirmzeltähnliche Ware, sog. Quick Bivvy 2, Fotos siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in Form eines aufspannbaren, doppelwandigen Zelts, - - das Innenzelt kann ausgehängt werden (Nutzung des Überzelts als "Strandmuschel"), - inkl. Gestell in den Abmessungen: ca. 2,50 m (Breite) x 3,30 m (Tiefe) x 1,30 m (Höhe), - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - mit Zeltwänden aus laut Antrag PU-beschichtetem Polyestergewebe, - - mit einem Boden aus Gewebe aus Streifen mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm aus synthetischer Spinnmasse, - auf zwei Seiten mit "Lüftungsluken" aus durchbrochenen Kettengewirken aus Spinnstoffen; von außen überdeckt mit dem gleichen Gewebe, aus dem die Zeltwände bestehen, - auf der Vorderseite: - - mit einem "Eingang" mit herunterrollbarem, großen "Fenster" aus durchbrochenen Kettengewirken und einer herunterrollbaren Zeltwand mit Reißverschlüssen, - - mit einem "Vorraum" ohne Boden, - auf der Rückseite: - - mit einem weiteren "Eingang" mit herunterrollbarem, großen "Fenster" aus durchbrochenen Kettengewirken und einem davor befindlichen, kleineren "Fenster" aus klarsichtiger Kunststofffolie sowie mit einer herunter- rollbaren Zeltwand mit Reißverschlüssen, - mit einem schirmähnlichen, zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas, - mit einer zusätzlichen ca. 130 cm breiten "Dachabdeckung", - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial (Metall-Kunststoff-Heringe) verpackt. "Gartenschirmähnliche Ware (schirmzeltähnlich)"

DE765/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-09

Schirmzeltähnliche Ware, sog. Quick Pine 3, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, - in Form eines aufspannbaren Zelts, - inkl. Gestell in den Abmessungen: ca. 2,10 m (Breite) x 2,90 m (Tiefe) x 1,30 m (Höhe), - mit einer Bespannung (Bezug) aus Geweben aus Spinnstoffen, - - mit Zeltwänden aus laut Antrag mit PU-beschichtetem Polyestergewebe, - - mit einem Boden aus Gewebe aus Streifen mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm aus synthetischer Spinnmasse, - auf zwei Seiten mit "Lüftungsluken" aus durchbrochenen Kettengewirken aus Spinnstoffen; von außen überdeckt mit dem gleichen Gewebe, aus dem die Zeltwände bestehen, - auf der Rückseite mit einem halbrunden "Fenster" aus durchbrochenen Kettengewirken aus Spinnstoffen; von innen verschließbar mit dem gleichen Gewebe, aus dem die Zeltwände bestehen, - auf der Vorderseite mit einer herunterrollbaren Zeltwand mit Reißverschlüssen und einem davor gespannten, bis auf den Boden reichenden Vordach, - mit einem schirmähnlichen, zusammenfaltbaren, außen befestigten Gestell (Gestänge) aus Fiberglas, - mit einer zusätzlichen, ca. 62 cm x 62 cm großen "Dachabdeckung", - aufgrund der Beschaffenheit (mit einem schirmgestellähnlichen Gestänge) und der Abmessungen in der Art eines Schirmzeltes zur Aufstellung auf dem Boden bestimmt, daher keine Einreihung in die Position 6306, - in einer Spinnstofftasche mit Befestigungsmaterial (Metall-Heringe und Fiberglas-Stange) verpackt. "Gartenschirmähnliche Ware (schirmzeltähnlich)"

Einordnung im Zolltarif

  1. 66REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON
  2. 6601Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)
  3. 6601.10Gartenschirme und ähnliche Waren
  4. 6601.10.00.00.0Gartenschirme und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6601.10.00.00.0

HS-Code6601.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6601.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6601.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6601.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Serbien0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6601

Zu Unterposition 6601 1000: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6601 10 des HS.

Pos. 6601

Zu Unterposition 6601 10: Als „Gartenschirme und ähnliche Waren“ gelten Schirme, die nicht dazu hergerichtet sind, mit der Hand gehalten, sondern um befestigt zu werden (z. B. am Boden, am Tisch oder an einem Fuß). Zu dieser Unterposition gehören somit Schirme für Liegestühle, Staffeleien für Maler, Gartentische, Messtische usw. sowie Schirmzelte.

Kapitel 66

1. Zu Kapitel 66 gehören nicht: a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017) (RV E6601A00); b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93) (RV E6601B00); c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben) (RV E6601C00). 2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind (RV E6602000).

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Schirmzeltähnliche Ware?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Schirmzeltähnliche Ware überwiegend in 6601.10.00.00.0 eingereiht: Gartenschirme und ähnliche Waren. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Schirmzeltähnliche Ware?

Auf 6601.10.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Schirmzeltähnliche Ware?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 660110. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 17 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon wurden in 6601.10.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.