Einreihung

Zolltarifnummer für Schmusetuch: 9503.00.49.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Schmusetuch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.49.90 eingereiht: Spielzeug, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 9503.00.49.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Schmusetuch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9503.00.49.90
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50510/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-23

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschlichen Wesens - eine Figur eines Videospiels darstellend, - mit einem annähernd quadratischen Körper und verknoteten Ecken, - mit einem aufgesetzten Kopf mit aufgesticktem Gesicht und Bart sowie angenähten Ohren und Nase ausgestattet, - trägt auf dem Kopf eine rote Kappe, - der Kopf ist mit weichem Material gefüllt und mit einer integrierten Rassel ausgestattet, - der nicht gefüllte Teil (tuchförmiger Körper) überwiegt und verleiht der Ware den wesentlichen Charakter eines nicht gefüllten Spielzeugs, - aufgrund der fehlenden Gliedmaßen keine Puppe der Unterposition (KN) 9503 0021, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, ungefüllt, nicht aus Holz" eingereiht.

DEBTI50966/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein zusammengesetztes Spielzeug, bestehend aus - Spielzeugtieren in verschiedenen Ausführungen, -- einen Hasen, einen Koala, einen Dinosaurier und einen Esel darstellend, -- aus verschiedenartigen Spinnstoffen zusammengenäht, -- mit einem weich gefüllten Kopf mit angenähten Ohren bzw. Zacken und aufgestickten Augen, Nase und Mund, --- der Hase weist zusätzlich gefüllte Ohren und der Dinosaurier gefüllte Zacken auf, -- mit angenähten, weich gefüllten Armen, -- mit einem annähernd dreieckigen Körper in der Art eines Tuches mit unten zwei angenähten Zipfeln als Beine, --- mit Ausnahme des Dinosauriers auf der Vorderseite im oberen Bereich mit einem angenähten Lätzchen versehen, -- die nicht gefüllten Teile (Körper und Beine) überwiegen und verleihen der Ware den Charakter eines nicht gefüllten Spielzeugtieres, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - einem Beißring aus Kunststoff in Form eines stark stilisierten Fisches bzw. einer Blume, -- an einem bzw. beiden Armen angenäht. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht das Spielzeug der aus verschiedenen Bestandteilen bestehenden Ware ihren wesentlichen Charakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeuge, ein Tier darstellend; nicht gefüllt; nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI50966/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeugtier, - einen Otter darstellend, - ca. 32 cm groß, - aus verschiedenartigen Spinnstoffen zusammengenäht, - mit einem Kopf mit angenähten Ohren und aufgestickten Augen, Nase, Schnurrhaaren und Mund, -- der Kopf ist weich gefüllt, - mit angenähten, weich gefüllten Armen, - mit einem annähernd dreieckigen Körper in der Art eines Tuches mit unten zwei angenähten Zipfeln als Beine, -- auf der Vorderseite im oberen Bereich mit eine angenähten Lätzchen versehen, - die nicht gefüllten Teile (Körper und Beine) überwiegen und verleihen der Ware den Charakter eines nicht gefüllten Spielzeugtieres, - an einem Arm mit einem an einem Spinnstoffband angenähten gefüllten Fisch aus Spinnstoff versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - mit einem angenähten Etikett und einem Hangtag aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend; nicht gefüllt; nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.

DEBTI50759/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschlichen Wesens. Das Spielzeug ist aus blauen Spinnstoffgewirken hergestellt. Es weist einen dreidimensional gestalteten Kopf auf, der mit weichem Material gefüllt sowie mit ausgeformten Ohren und Gesicht versehen ist. Die Augen und der Mund sind jeweils aufgestickt. Die Arme sind ebenfalls ausgeformt und enthalten weiches Füllmaterial. Der quadratische "Körper" in den Abmessungen (L x B) von ca. 20 x 20 cm besteht aus einer Art Tuch, sodass das Spieltier eine Länge von ca. 37 cm aufweist. Die nicht gefüllten Teile (Ohren, Körper) überwiegen bei der Spielfigur und verleihen ihr daher nicht den wesentlichen Charakter von gefüllten Spielzeugen (damit keine Waren der Unterposition (KN) 9503 0041). Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Babys und Kleinkindern und ist mit einem Aufhänger und einem Hangtag ausgestattet. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeuge, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.

DEBTI11834/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Bei den durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich jeweils um ein Spielzeugtier in Form eines stilisierten Hasen (als Hase oder Häsin) bzw. in Form eines Bären (als Bär oder Bärin). Alle Spielzeuge sind aus farbigen Spinnstoffen (überwiegend rosafarbenen und weißen bei der Bärin und Häsin bzw. überwiegend hellblauen und weißen bei dem Bären und Hasen) hergestellt. Sie weisen einen dreidimensional gestalteten Kopf auf, der mit weichem Material gefüllt sowie mit ausgeformten Ohren (ungefüllt) und Gesicht versehen ist. Die Augen, Nase und Mund sind jeweils aufgestickt. Die Arme sind ebenfalls ausgeformt und enthalten weiches Füllmaterial. Der Hase und der Bär sind mit einem Halstuch verziert, während die Bärin und die Häsin mit einer Schleife am Kopf versehen sind. Der quadratische "Körper" in den Abmessungen (L x B) von ca. 22 x 22 cm besteht aus einer Art Tuch mit drei angenähten Zipfeln, wobei einer geknotet ist und z. B. zur Befestigung eines Schnullers dienen kann. Außerdem ist der "Körper" mit kleinen, weißen Sternen bedruckt, die im Dunkeln leuchten. Des Weiteren sind am "Körper" zwei kleine Streifen ("Fähnchen") aus Spinnstoffgewebe und ein kleines Etikett aus Spinnstoff angenäht, das z.B. mit dem Namen des Kindes beschriftet werden kann, dem das Spieltier gehört. Die Gesamtlänge (inklusive Kopf) der Spielzeuge beträgt jeweils ca. 37 cm. Die nicht gefüllten Teile (Ohren, Körper, stilisierte Beine) überwiegen bei allen Spielzeugtieren und verleihen ihnen daher nicht den wesentlichen Charakter von gefüllten Spielzeugen (damit keine Waren der Unterposition (KN) 9503 0041). Die Waren dienen der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Babys und Kleinkindern. Zolltarifrechtlich liegen "Spielzeuge, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht handgearbeitet aus Holz" vor.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.49Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, andere
  5. 9503.00.49.90Spielzeug, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.49.90

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.498 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9503.00.49.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Schmusetuch?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Schmusetuch überwiegend in 9503.00.49.90 eingereiht: Spielzeug, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Schmusetuch?

Auf 9503.00.49.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Schmusetuch?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 9503.00.49.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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