Einreihung

Zolltarifnummer für Stehtisch: 9403.20.80.80

Referenzdaten mit Stand 1. November 2026

Stehtisch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9403.20.80.80 eingereiht: Andere Möbel und Teile davon, Other. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 15 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 80 Prozent davon führen auf 9403.20.80.80.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Stehtisch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9403.20.80.80
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
15
Übereinstimmung
80 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI28775/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-26

Bei der Ware handelt es sich um ein Möbel in Form eines Tisches mit einem höhenverstellbaren (von ca. 74 cm bis ca. 114 cm) Standfuß aus Aluminium mit 4-Kreuz-Fuß sowie einer runden, im Durchmesser ca. 60 cm großen, klappbaren Tischplatte mit Edelstahlkanten. Die Ware dient z. B. als Steh-, Bar-, Ess- und Sitztisch der Einrichtung im Freien oder der Einrichtung in der Gastronomie und ist dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ einzureihen. Abbildung: siehe Anlage

DEBTI30382/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-22

Es handelt sich bei dem sog. Beistelltisch um ein Metallmöbel in Form eines Tisches; 28 cm x 51 cm (d x H). Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis besitzt eine runde Tischplatte und ein Standbein. Die verpackte und noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" einzureihen. (Abbildung: siehe Anlage)

DEBTI30542/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-22

Es handelt sich bei dem "Beistelltisch Alu Gold" um ein goldfarbenes Metallmöbel in Form eines Beistelltisches; 40 cm x 56 cm (d x H). Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis besitzt eine runde Tischplatte und ein Standbein. Die verpackte und noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" einzureihen. (Abbildung: siehe Anlage)

DEBTI26638/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Bei der als "Stehtisch" bezeichneten Ware handelt es sich um ein 110 cm hohes Tischmöbel, bestehend aus einem einklappbaren Gestell aus Metall mit Bodenschonern und einer runden, ca. 5 cm dicken Tischplatte aus Kunststoff mit einem Durchmesser von 72 cm. Der Tisch ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient als Einrichtungsgegenstand auf z. B. Terrassen oder beim Camping. Bei der aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Ware wird der stoffliche Charakter insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragendes Teil) vom Metallgestell bestimmt. Die Werte von Kunststoff und Metall sind anteilsmäßig nahezu ausgeglichen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI24420/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-13

Es handelt sich bei dem als "Beistelltisch" bezeichneten Erzeugnis um ein Metallmöbel (lackiertes Aluminium) in Form eines Tisches; 30 cm x 30 cm x 54 cm (B x T x H). Das auf den Boden zu stellende, silberfarbene Erzeugnis besteht aus einer runden Tischplatte sowie einem säulenförmigen Standbein, das sich in drei annähernd kegelförmige Abschnitte unterteilt. Der gesamte Tisch ist mit einer feinen, horizontalen Rillenstruktur versehen. Die verpackte und noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI25831/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-13

Es handelt sich bei dem als „Beistelltisch“ bezeichneten Erzeugnis um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Möbel in Form eines Tisches (Abmessungen: 40 cm x 40 cm x 57 cm - B x T x H), bestehend aus einer kreisrunden Tischplatte aus indischem Marmor, die von einem säulenförmigen, silberfarbenen Standbein aus unedlem Metall, welches aus mehreren übereinanderliegenden, geometrischen Formen mit einer leicht mattierten, strukturierten Oberfläche besteht, getragen wird. Die Basis bildet ein runder, mehrstufig abgesetzter Standfuß mit einem Durchmesser von 22 , 5 cm und einer Höhe von 4 cm. Das Metall bestimmt als tragender Teil sowie im Hinblick auf den höheren Materialwert den stofflichen Charakter des Tisches. Dieser ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient als Einrichtungsgegenstand in Wohnungen. Die verpackte Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI24046/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-30

Bei der als "Bierzelttisch Quattro" bezeichneten Ware handelt es sich um ein ca. 241 x 241 x 104 cm (L x B x H) großes Möbel in Form eines Stehtisches, bestehend aus über Kreuz stehenden Tischplatten aus Holz, vier äußeren, zusammenklappbaren Metallgestellen und einem in der Mitte befindlichen Metallfuß, der zur Aufnahme eines Sonnenschirmes (nicht Gegenstand dieser vZTA) dient. Die vier schmalen, ca. 30 cm breiten Tischseiten haben jeweils eine Länge von ca. 108 cm. Bei dem aus mehreren Stoffen zusammengesetzten Tisch bestimmt das Metall aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragende Teile) den stofflichen Charakter. Die Werte von Holz und Metall des Tisches sind anteilsmäßig nahezu ausgeglichen. Das Möbel ist dazu bestimmt, auf dem Boden zu stehen. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI12414/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Es handelt sich bei der als „Stehtisch“ bezeichneten Ware um ein zusammenklappbares Metallmöbel in Form eines höhenverstell- sowie klappbaren Tisches; Höhe 70 cm bis 115 cm. Das auf den Boden zu stellende Erzeugnis verfügt über ein Standrohr mit einem vier-Kreuz-Fuß sowie eine runde Tischplatte mit einem Durchmesser von 60 cm. Die Ware wird als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett, nicht von der Unterposition (TARIC) 9403 2080 20 erfasst“ eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL, MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL, BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN, BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN, REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN, VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.20andere Metallmöbel
  4. 9403.20.80andere
  5. 9403.20.80.80Andere Möbel und Teile davon, Other

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.20.80.80

HS-Code9403.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.20.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9403.20.80.8010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Zu Unterposition 9403 20: 1. Auslagengestelle zum Aufstellen auf dem Boden, für Läden, Supermärkte usw. aus Stahlblech, bestehend aus einem Sockel (im Allgemeinen mit verstellbaren Schraubfüßen zur waagerechten Ausrichtung versehen), einer Rückwand (Wand-Einheit) oder einem Mittelständer (freistehende Einheit mit einer Anzahl Regalböden auf beiden Seiten) und einer unterschiedlichen Anzahl verstellbarer Regalböden oder anderen Hilfsmitteln für die Warenauslage, wie Warentröge, Gitterroste usw. 2. Kassensystem aus Aluminium, mit einer Länge von 210 cm, mit einem Transportband ausgestattet und dafür hergerichtet eine Registrierkasse von der in Geschäften oder Supermärkten verwendeten Art, aufzunehmen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Freistehender Stahlschrank (Abmessungen (H x B x T): 2000 mm (45 RU - „Rack Unit“ bzw. …

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 282. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. Juni 2026:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 282. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. Juni 2026: Warenbeschreibung Waffenschränke aus Stahl in verschiedenen Ausführungen mit einheitlichen Konstruktionsmerkmalen, vollständig aus Stahl gefertigt, mit einer Wandstärke von 2 mm sowie einer Türstärke von 3 mm. Die Schränke sind am Boden und an der Rückseite mit Bohrungen zur Verankerung am Boden oder an der Wand versehen und sind mit Betonankern zur Befestigung ausgestattet. Die Erzeugnisse liegen entweder als Langwaffenschränke mit Abmessungen von 25–53 × 25–54 × 150 cm oder als Kurzwaffenschränke mit Abmessungen von 25 × 35 × 23 cm vor. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Stehtisch?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Stehtisch überwiegend in 9403.20.80.80 eingereiht: Andere Möbel und Teile davon, Other. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Stehtisch?

Auf 9403.20.80.80 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Stehtisch?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 940320. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 15 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 80 Prozent davon wurden in 9403.20.80.80 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.