Einreihung

Zolltarifnummer für Strampler: 9503.00.29

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Strampler wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.29 eingereiht: Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 9503.00.29.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Strampler aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9503.00.29
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26706/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung - einen einteiligen Strampler - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt, mit Pflanzenmotiven bedruckt - mit langen Ärmeln, langen Beinen und angenähten Füßlingen - an den Ärmeln mit angesetzten Rüschen - auf der Rückseite mit einer Klettverschlussöffnung gearbeitet - auf Grund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - auf einem Bügel mit Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI26730/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um einen Strampelanzug, der aus überwiegend hell-fliederfarbenem Spinnstoff zusammengenäht ist. Der Strampler ist mit angenähten, lilafarbenen Füßen sowie einer lilafarbenen Einfassung am Hals und an den Ärmelenden versehen. Die langen, pinkfarbenen Ärmel sind mit einem Muster bedruckt und auch der Brustbereich ist mit einem Motiv (stilisiertes Haus) verziert. Der Strampler ist erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt und dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, die nur Nachbildungen von Menschen darstellen" vor.

DEBTI26708/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um einen Strampelanzug, der aus mintfarbenem Spinnstoff zusammengenäht ist. Der Strampler ist mit angenähten Füßen versehen und im Brustbereich mit einem Blumen- und Tiermotiv verziert. Er ist erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, die nur Nachbildungen von Menschen darstellen" vor.

DEBTI40107/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Es handelt sich um Zubehör für Puppen in Form von Puppenkleidung aus Spinnstoffen (durch eine Abbildung veranschaulicht), sog. Strampler, - einteilig gearbeitet, -- mit kurzen Ärmeln, langen Beinen und angenähten Füßlingen, -- auf der Vorderseite mit farbig gestalteten, kindlichen Motiven und einem Logo-Aufnäher versehen, -- auf der Rückseite mit einer Klettverschlussöffnung ausgestattet, - aufgrund der Größe erkennbar für Puppen mit einer Größe von etwa 36 cm bestimmt, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend".

DEBTI40576/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Es handelt sich um Zubehör für Puppen in Form von Puppenkleidung (durch eine Abbildung veranschaulicht), sog. Strampler, - einteilig gearbeitet, -- überwiegend aus blauen Spinnstoffen, die im Halsbereich, an den Ärmelenden und im Fußbereich weiß abgesetzt sind, gefertigt, -- mit langen Ärmeln, langen Beinen und angenähten Füßlingen, -- mit kindlichen Pflanzenmotiven farbig gestaltet, -- auf der Vorderseite mit einer eingesetzten, angedeuteten Knopfleiste mit zwei blauen Knöpfen verziert, -- auf der Rückseite mit einer Klettverschlussöffnung ausgestattet, - aufgrund der Größe erkennbar für Puppen mit einer Größe von etwa 43 cm bestimmt, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend".

DEBTI40108/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Es handelt sich um Zubehör für Puppen in Form von Puppenkleidung aus Spinnstoffen (durch eine Abbildung veranschaulicht), sog. Strampler, - einteilig gearbeitet; als Strampler mit Shirt gestaltet, -- mit langen Ärmeln, langen Beinen und angenähten Füßlingen, -- aus einem apricotfarbenen Strampler und einem gestreift gestalteten, langärmeligen Shirt, -- auf der Vorderseite farbig mit kindlichen Motiven (Zirkuszelt mit Schaf und Luftballon) gestaltet und mit einem Logo-Aufnäher versehen, -- auf der Rückseite mit einer Klettverschlussöffnung ausgestattet, - aufgrund der Größe erkennbar für Puppen mit einer Größe von etwa 36 cm bestimmt, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend".

DEBTI40577/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Es handelt sich um Zubehör für Puppen in Form von Puppenkleidung (durch eine Abbildung veranschaulicht), sog. Strampler, - einteilig gearbeitet, -- aus rosafarbenen Spinnstoffen, -- mit langen Ärmeln, langen Beinen und angenähten Füßlingen, -- mit kindlichen Motiven (i.W. stilisierte Blumen, Blätter und Marienkäfer) farbig gestaltet, -- im Fußbereich mit angenähten, angedeuteten Schleifen aus Spinnstoffen verziert, -- auf der Rückseite mit einer Klettverschlussöffnung ausgestattet, - aufgrund der Größe erkennbar für Puppen mit einer Größe von etwa 43 cm bestimmt, - dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend".

DEBTI41410/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um Puppenkleidung in Form eines Bademantels, der aus verschiedenfarbigen Spinnstoffen gefertigt und mit einer Kapuze und einem Bindegürtel ausgestattet ist. Die Kapuze ist mit dem stilisierten Kopf einer Ente mit angenähtem Federbüschel verziert. Der Bademantel ist erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" vor.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.29Teile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.29

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.298 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Strampler?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Strampler überwiegend in 9503.00.29 eingereiht: Teile und Zubehör. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Strampler?

Auf 9503.00.29 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Strampler?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 9503.00.29 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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