Einreihung

Zolltarifnummer für Tassenkuchen: 1901.20.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Tassenkuchen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1901.20.00 eingereiht: Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.600 % + EA.

Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 1901.20.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Tassenkuchen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1901.20.00
Drittlandszoll
7.600 % + EA
vZTA-Grundlage
9
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21338/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-13

Backmischung für Haferflocken-Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster, 55 g), gefüllt mit einem braunen, mit Haferflocken und Schokoladenpartikeln durchsetzten Pulver. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 50 ml Pflanzendrink und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao (vollständig entfettet)*: weniger als 40 GHT *: Antragsangaben Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI7098/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Backmischung für Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 55 g eines feinen, hellgelben, mit Zuckerkristallen durchsetzten Pulvers. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 40 ml Pflanzendrink oder Milch und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao: nicht enthalten (Antragsangaben) Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI7114/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Backmischung für Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 55 g eines feinen, hellgelben, mit Kristallen durchsetzten Pulvers. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 40 ml Pflanzendrink oder Milch und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao: gemäß Antragsangaben nicht enthalten Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI13671/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Backmischung für Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster, 55 g), gefüllt mit einem feinen, beigefarbenen, mit Kristallen durchsetzten, nach Spekulatiusgewürzen riechenden Pulver. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 40 ml Pflanzendrink oder Milch und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao: gemäß Antragsangaben nicht enthalten Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI36579/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Backmischung für Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 55 g eines feinen, braunen, mehlartigen, mit Zuckerkristallen und kleinen Schokoladenstückchen durchsetzten Pulvers. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt mit fünf Esslöffel Pflanzendrink oder 50 ml Milch in einer Tasse verrührt und anschließend in der Mikrowelle zubereitet. Kakao (berechnet als vollständig entfetteter Kakao): gemäß Antragsangaben weniger als 40 GHT Lebensmittelzubereitung aus Mehl, mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI36582/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-27

Backmischung für Tassenkuchen. Feines, hellbraunes, mehlartiges Pulver, durchsetzt mit dunklen Partikel sowie vereinzelten dunklen Schokoladenstückchen, verpackt in einem braunen Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster, 55 g); nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt mit vier Esslöffeln Sojadrink (ca. 40 ml) in einer Tasse verrührt und anschließend in der Mikrowelle zubereitet. Kakao (berechnet als vollständig entfetteter Kakao): gemäß Antragsangaben weniger als 40 GHT Lebensmittelzubereitung aus Mehl, mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig ent- fetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI31211/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Backmischung für Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 55 g eines feinen, hellgelben, mit Kristallen durchsetzten Pulvers. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 40 ml Pflanzendrink oder Milch und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao: gemäß Antragsangaben nicht enthalten Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI21251/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Backmischung für Tassenkuchen. Feines, hellbraunes, mehlartiges, mit unterschiedlich großen Stückchen durchsetztes Pulver, verpackt in einem braunen Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster, 60 g); nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt mit einer halben, zerdrückten Banane und zwei Esslöffeln Wasser in einer Tasse verrührt und anschließend in der Mikrowelle zubereitet. Kakao (berechnet als vollständig entfetteter Kakao): gemäß Antragsangaben weniger als 40 GHT Lebensmittelzubereitung aus Mehl, mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig ent- fetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1901.20Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
  4. 1901.20.00Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1901.20.00

HS-Code1901.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1901.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7.600 % + EAMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 2000: Hierher gehört z. B. zubereiteter Teig, der in den Erläuterungen zu Pos. 1901 des HS, Teil II achter Absatz Ziffer 7 und 8 beschrieben ist. Nicht hierher gehören vollständig gebackene oder vorgebackene Backwaren; letztere erfordern vor dem Verzehr ein weiteres Backen (Pos. 1905). Nicht hierher gehören dünne, gebackene und getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke, auch zum Belegen bestimmter Backwaren bestimmt (Pos. 1905). (entfallen)

Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 20: 1. Ungegarte Pizza, bestehend aus Pizzateig und Belag. Die Pizza, mit einem Nettogewicht von 580 g, ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Als Zutaten wurden Weizenmehl, Wasser, Käse, Käse auf Grundlage von Margarine, Champignons, Rindfleisch (4,7 GHT), Zwiebeln, Tomatenpüree, pflanzliches Öl (Olivenöl), Hefe, Salz, Zucker, Backtriebmittel, Malzextrakt, teilweise gehärtetes Pflanzenfett, modifizierte Stärke, Knoblauch und Gewürze eingesetzt. Vor dem Verzehr muss die Pizza 15 bis 20 Minuten (bei vorgeheiztem Backofen) oder 20 bis 25 Minuten (bei nicht vorgeheiztem Backofen) gebacken werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1901

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/7) (RV L 440/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9): 1. Tiefgefrorener fertiger Teig, hauptsächlich aus Weizenmehl, mit Zusatz von Margarine, Fett, Wasser, Hefe, Eiern, mit einer Füllung aus Marzipan, Zucker, Maisstärke, Wasser und Margarine. Die in bestimmte Form gebrachte Ware ist nach dem Auftauen backfertig. Unterposition 1901 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut des KN-Codes 1901 und 1901 20 00 (siehe auch die Erläuterungen zur KN, Codes 1901 20 00 und 1905). 2. …

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Tassenkuchen?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Tassenkuchen überwiegend in 1901.20.00 eingereiht: Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Tassenkuchen?

Auf 1901.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 7.600 % + EA. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Tassenkuchen?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190120. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 1901.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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