Zolltarifnummer für Teelichthalter: 9405.50.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Teelichthalter wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9405.50.00 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon führen auf 9405.50.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Teelichthalter aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9405.50.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 9
- Übereinstimmung
- 89 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Teelichthalter, s. Foto, in Form - eines rundes ca. 3 cm hohen Glasgefäßes, - Außendurchmesser von 6 cm, - in verschiedenen Farben oder Klarglas, - Innendurchmesser von 3,9 cm, - passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Teelichthalter, s. Foto, in Form eines ca. 5 cm hohen Gefäßes aus Klarglas, mit einem nach außen gebogenen Rand und einem Innendurchmesser von 3,8 cm. Die Ware ist passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet und dient zu Beleuchtungszwecken. Sie ist gemeinsam mit vier Stumpenkerzen, Räucherstäbchen und einem Räucherstabhalter aus Keramik (alles nicht Gegenstand dieser vZTA, getrennte Einreihung wegen Fehlens eines gemeinsamen Bedarfs) in einer Fotobox verpackt. Die Ware ist als" nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Teelichthalter, s. Foto, bestehend aus - glasierter Keramik (silber-/schwarzfarben, mit strukturierter Oberfläche), - oval, - mit einer Standfläche, - oben mit einer runden Vertiefung versehen (Innendurchmesser 4 cm), - passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet. Maße: 14 x 11,5 x 4 cm (L X B x H) Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Teelichthalter, s. Foto, in Form - eines becherförmigen, ca. 6,5 cm hohen Glasgefäßes, - mit einem eingeschliffenen Muster verziert, - außen mit einer schwarzfarbenen Folie versehen, die sich beim Abwaschen ablöst, - mit einem Innendurchmesser von 3,8 cm , - passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9405.50nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
- 9405.50.00Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.50.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9405 50 00: Siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9405, Abschnitt I Nummer 5 und Abschnitt I Nummer 6. Zu dieser Unterposition gehören Laternen aus beliebigem Stoff (ausgenommen die in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe), auch mit einer Haltevorrichtung oder einer spezifischen Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichts. Sie weisen in der Regel im oberen Bereich Belüftungslöcher auf und verfügen über eine ‚Öffnung‘, durch die eine Kerze eingesetzt werden kann. Zu dieser Unterposition gehören auch Kandelaber (siehe Abbildungen 1 und 2), Kerzenleuchter (siehe Abbildungen 3 und 4) und Kerzenhalter (siehe Abbildung 5), einschließlich Kandelaber, Kerzenleuchter und Kerzenhalter für Teelichter oder für beides (Kerzen und Teelichter). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Teelichthalter?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Teelichthalter überwiegend in 9405.50.00 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Teelichthalter?
Auf 9405.50.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Teelichthalter?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 940550. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon wurden in 9405.50.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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