Zolltarifnummer für Teelichthalter: 9405.50.00
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Teelichthalter wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9405.50.00 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon führen auf 9405.50.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Teelichthalter aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9405.50.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 9
- Übereinstimmung
- 89 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Sog. Teelichthalter, Art.-Nr. 98475, s. Foto, im Wesentlichen bestehend aus einem im Durchmesser ca. 10 cm großen aus Flechtstoffen gebundenen Kranz, mit einem fest angebrachten ca. 4 cm hohen Gefäß aus Klarglas in der Mitte und einer Verzierung aus künstlicher Tanne, getrockneten Zapfen, Kunststoffkugeln und künstlichen Eicheln. Das Glas hat einen nach außen gebogenen Rand und weist einen Innendurchmesser von 3,7 cm auf (passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts). Die Ware dient zur Beleuchtung in der Adventszeit. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Sog. Teelichthalter, Art.-Nr. 96550, s. Foto, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 48 cm langen und 14 cm breiten Bündel aus gebundenen, natürlichen Zweigen, das mit roten Kunststoffkugeln, rot gefärbten Pflanzenteilen und vier ca. 5 cm hohen Näpfen aus Klarglas mit nach außen gebogenem Rand befestigt sind. Die Näpfe weisen einen Innendurchmesser von 3,7 cm auf und sind passgenau zur Aufnahme von herkömmlichen Teelichten hergerichtet. Die Ware dient zur Beleuchtung in der Adventszeit. Ein Festartikel der Pos. 9505 liegt aufgrund des eigenen Gebrauchswertes des Erzeugnisses als Beleuchtungskörper nicht vor. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Sog. Teelichthalter, Art.-Nr. 96650, s. Foto, - aus Holz, - herz-, tannenbaum-, oder sternenförmig, - ca. 2 cm hoch, - mit einem Durchmesser von 8-9 cm, - in der Mitte mit einem eingelassenen, runden Metallnapf (Innendurchmesser 4,1 cm) versehen, - passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet, - zur Beleuchtung in der Adventszeit, - 3-fach sortiert, Verpackungseinheit 6 Stück. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Sog. Teelichthalter, Art.-Nr. 98477, im Wesentlichen bestehend aus einem im Durchmesser ca. 9 cm großen aus Flechtstoffen gebundenen Kranz, mit einem fest angebrachten ca. 5 cm hohem Glasgefäß in der Mitte und einer Verzierung aus Filzwolle, Kunststoffperlen und Kunststoffkugeln. Das Glas hat einen nach außen gebogenen Rand und weist einen Innendurchmesser von 3,7 cm auf (passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts). Es ist innen mit einer roten Folie versehen, die sich beim Abwaschen ablöst. Die Ware dient zur Beleuchtung in der Adventszeit. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Sog. Teelichthalter, Art.-Nr. 96549, s. Foto, im Wesentlichen bestehend aus einem im Durchmesser ca. 10 cm großen aus Flechtstoffen gebundenen Kranz, mit einem fest angebrachten ca. 4 cm hohen Gefäß aus Klarglas in der Mitte und einer Verzierung aus künstlicher Tanne, getrockneten Zapfen, Spinnstoffschleifen und Dekosternen. Das Glas hat einen nach außen gebogenen Rand und weist einen Innendurchmesser von 3,7 cm auf (passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts). Die Ware dient zur Beleuchtung in der Adventszeit. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Sog. Teelichthalter, Art. 98990, s. Foto, - aus Keramik, - annähernd kugelförmig, - mit einer Standfläche, - mit einem Durchmesser von ca. 14 cm und einer Höhe von ca. 9 cm, - in der Mitte mit einer runden Vertiefung (Innendurchmesser 4,1 cm) versehen, - passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet, - zu Beleuchtungszwecken. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Sog. Teelichthalter, Art. 98989, s. Foto, - aus Keramik, - annähernd kugelförmig, - mit einer Standfläche, - mit einem Durchmesser von ca. 12 cm und einer Höhe von ca. 8 cm, - in der Mitte mit einer runden Vertiefung (Innendurchmesser 4,1 cm) versehen, - passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet, - zu Beleuchtungszwecken. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Sog. Teelichthalter, Art. 98326, s. Foto, - aus einem Keramikgestell, - mit einem lose eingesetzten runden Gefäß aus Klarglas (ca. 3, 5 cm hoch, Innendurchmesser 3,9 cm) - passgenau zur Aufnahme eines herkömmlichen Teelichts hergerichtet, - insgesamt ca. 10 x 8 x 4 cm groß (LxBxH), - in einem Karton (Verpackungseinheit 4 Stück) verpackt. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9405.50nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
- 9405.50.00Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.50.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterposition 9405 50 00: Siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9405, Abschnitt I Nummer 5 und Abschnitt I Nummer 6. Zu dieser Unterposition gehören Laternen aus beliebigem Stoff (ausgenommen die in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe), auch mit einer Haltevorrichtung oder einer spezifischen Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichts. Sie weisen in der Regel im oberen Bereich Belüftungslöcher auf und verfügen über eine ‚Öffnung‘, durch die eine Kerze eingesetzt werden kann. Zu dieser Unterposition gehören auch Kandelaber (siehe Abbildungen 1 und 2), Kerzenleuchter (siehe Abbildungen 3 und 4) und Kerzenhalter (siehe Abbildung 5), einschließlich Kandelaber, Kerzenleuchter und Kerzenhalter für Teelichter oder für beides (Kerzen und Teelichter). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union: Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 09.10.2026 (ABl. C/2026/5274) bei der Position 9405. (Stand: 14.10.2026)
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Teelichthalter?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Teelichthalter überwiegend in 9405.50.00 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, nicht elektrische Beleuchtungskörper. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Teelichthalter?
Auf 9405.50.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Teelichthalter?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 940550. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon wurden in 9405.50.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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