Einreihung

Zolltarifnummer für Tischwäsche (deckchen): 6302.53.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Tischwäsche (deckchen) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6302.53.90.00 eingereiht: Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 6302.53.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Tischwäsche (deckchen) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6302.53.90.00
Drittlandszoll
12 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
88 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/2670/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-04-18

Tischwäsche (Deckchen), Art. To jest 2, siehe Abbildung, - soll in verschiedenen Farben und Musterungen eingeführt werden, wird durch 6 verschiedene Warenproben veranschaulicht, - annähernd quadratisch, mit bogenförmig geschnittenen Rändern, die am Rand gestanzte Löcher aufweisen (somit konfektioniert), - in den Abmessungen: 29 cm x 29 cm, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, musterbildend gewebten Geweben aus lt. ergänzenden Antragsgaben 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - aufgrund der Materialbeschaffenheit werden die Deckchen üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnen sich nach Material, Ausstattung und Verwendungszweck als Tischwäsche, somit keine Ware zur Innenausstattung (Zierdeckchen) im Sinne der Position 6304.

DEF/2669/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-04-18

Tischwäsche (Deckchen), Art. To jest 1, siehe Abbildung, - soll in verschiedenen Musterungen eingeführt werden, wird durch 5 verschiedene Warenproben veranschaulicht, - annähernd quadratisch, mit bogenförmig geschnittenen Rändern, die am Rand gestanzte Löcher aufweisen (somit konfektioniert), - in den Abmessungen: 23 cm x 23 cm, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, musterbildend gewebten Geweben aus lt. ergänzenden Antragsgaben 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - aufgrund der Materialbeschaffenheit werden die Deckchen üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnen sich nach Material, Ausstattung und Verwendungszweck als Tischwäsche, somit keine Ware zur Innenausstattung (Zierdeckchen) im Sinne der Position 6304.

DEF/3401/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-16

Tischwäsche (Deckchen), lt. Antrag: Stern, siehe Foto, - annähernd sternförmig, mit acht Zacken, - in den Abmessungen: 29 cm x 29 cm, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% synthetischen Chemiefasern, - an den stufenförmig geschnittenen Rändern gesäumt, somit konfektioniert, - mit verschiedenfarbigen, nicht erhabenen Applikationsstickereien; teilweise durchbrochen durch Ausschneiden von Teilen des Gewebes, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Verwendungszweck als Tischwäsche (Deckchen), somit keine Ware zur Innenausstattung (Zierdecke) im Sinne der Position 6304, - kein Festartikel der Position 9505, da die Ware einen eigenen Verwendungszweck hat.

DEF/3398/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-16

Tischwäsche (Deckchen), lt. Antrag: Deckchen Kürbis, siehe Foto, - einen Kürbis mit Blättern darstellend, in den Abmessungen: 29 cm x 26 cm, - aus 0,6 - 1,6 mm dicken, nicht erhabenen Stickereien der Position 5810 mit Stickgrund aus Geweben aus lt. Antrag 100% synthetischen Chemiefasern, - abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig, somit konfektioniert, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Verwendungszweck als Tischwäsche (Deckchen), somit keine Ware zur Innenausstattung (Zierdecke) im Sinne der Position 6304, - kein Motiv der Pos. 5810, da es als selbstständiges Einzelteil nicht dazu bestimmt ist, als Applikation oder Einsetzarbeit auf ein Kleid, anderes Gewebe zur Innenausstattung etc. aufgesetzt zu werden.

DEF/3410/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-16

Tischwäsche (Deckchen), sog. Tischset bestickt, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - in den Abmessungen: oval, etwa 45 cm x 29 cm, mit halbrunden Schmalseiten, - an den leicht bogig gearbeiteten Rändern gesäumt (somit konfektioniert), - mit flachen Applikationsstickereien (winterliche Motive: verschneite Gebäude und Bäume) verziert, - kein Festartikel der Position 9505, da die Ware einen eigenen Verwendungszweck hat, - kann als sog. Tischläufer auf die Mitte des Tischs gelegt werden; wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich insbesondere aufgrund des Materials und der Ausstattung (keine erhabenen Verzierungen bzw. keine aufgebrachten Verzierungen aus anderen Materialien als Spinnstoff) als Tischwäsche (somit keine Ware zur Innenaus- stattung der Position 6304).

DEF/3403/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-16

Tischwäsche (Deckchen), sog. Tischset mit Lochstickerei, siehe Foto, - quadratisch, in den Abmessungen: 39 cm x 39 cm, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% synthetischen Chemiefasern, - an den Rändern gesäumt, somit konfektioniert, - mit verschiedenfarbigen, nicht erhabenen Applikationsstickereien; teilweise durchbrochen durch Ausschneiden von Teilen des Gewebes, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich nach Material, Ausstattung und Verwendungszweck als Tischwäsche (Deckchen), somit keine Ware zur Innenausstattung (Zierdecke) im Sinne der Position 6304.

DEF/3400/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-16

Tischwäsche (Deckchen), lt. Antrag: Deckchen rund Blumenmotiv, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - rund, mit einem Durchmesser von ca. 25 cm, - an den leicht bogig gearbeiteten Rändern gesäumt (somit konfektioniert), - mit flachen Applikationsstickereien (Blumenmotiv) verziert, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich insbesondere aufgrund des Materials und der Ausstattung (keine erhabenen Verzierungen bzw. keine aufgebrachten Verzierungen aus anderen Materialien als Spinnstoff) als Tischwäsche (somit keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304).

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6302I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
  3. 6302.53andere Tischwäsche, aus Chemiefasern
  4. 6302.53.90andere
  5. 6302.53.90.00Bettwäsche, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6302.53.90.00

HS-Code6302.536 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6302.53.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6302.53.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Tischwäsche (deckchen)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Tischwäsche (deckchen) überwiegend in 6302.53.90.00 eingereiht: Bettwäsche, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Tischwäsche (deckchen)?

Auf 6302.53.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Tischwäsche (deckchen)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630253. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 6302.53.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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