Zolltarifnummer für Tragbarer Multimediaplayer: 8521.90.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Tragbarer Multimediaplayer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 14 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8521.90.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Tragbarer Multimediaplayer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8521.90.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 14
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tragbarer Multimediaplayer - aus Signalelektronik mit D/A-Wandler, 8 GB Speicher, Tonfrequenzverstärker, Laut- sprecher, WLAN-Modul und Akkumulator in einem Gehäuse (Abmessungen: 110 x 61,8 x 8,5 mm) mit 3,5 Zoll berührungsempfindlichen Display, Bedienelementen, Dock-Anschluss und Kopfhöreranschlussbuchse, Abbildung siehe Anlage, - zur Bild- und Tonaufzeichnung von Audio-, Video- und Bilddateien in verschiedenen Formaten mit Hilfe eines PCs, zum Umwandeln und Wiedergeben dieser Dateien in sicht- und hörbarer Form - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine und zur drahtlosen Übertragung von Daten im Netzwerk, - zusammen mit Beipack (Ohrhörer, USB-Kabel, Dock-Adapter, Kurzanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Multifunktionsgerät aus Videogerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Datenspeicher, in Kombination mit Telekommunikationsgerät, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Tragbarer Multimediaplayer - aus Audio-/Videosignalelektronik mit MP3/MPEG-Encoder/Decoder und D/A-Wandler, 4 GB Speicher, Tonfrequenzverstärker und Akkumulator in einem Gehäuse mit 2,8'' Farbdisplay, Speicherkartenschacht, Bedienelementen, USB-Schnittstelle und Kopfhöreranschlussbuchse, - zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Audiodateien verschiedener Formate (MP3, WMA, WMA DRM, OGG Vorbis) und zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Videodateien verschiedener Formate (MPEG 4, AVI, WMV) bei einer Auflösung von 320 x 240 Pixel und einer Bildfrequenz von 20 Bildern/s sowie zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, ohne kennzeichnende Haupttätigkeit, - zusammen mit Beipack (Kopfhörer, USB-Kabel, CD-ROM mit Software, Garantiekarte, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der tragbare Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Multifunktionsgerät aus Datenspeicher, Tonaufnahme- und -wiedergabegerät und Videogerät- ohne kennzeichnende Haupttätigkeit - in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Tragbarer Multimediaplayer, - aus Signalelektronik, 30 GB Festplatte, Mikrofon, USB-Controller, Einschu für elek- tronische Speicherkarten (CF-, SD-, MMC-, xD Picture-Card und Memory Stick) und Rundfunkempfangsteil, in einem Gehäuse (Abmessungen: 113 x 73 x 26 mm) mit 3,5" LCD-Bildschirm, Akku, Bedienelementen, Kopfhörer-, Video- und USB-Anschluss sowie Infrarot-Fernbedienung - zur Bild- und Tonaufzeichnung von Videos, Bildern und Tönen in verschiedenen Formaten mit Hilfe eines PCs oder des integrierten Mikrofons, zum Umwandeln und Wiedergeben dieser Dateien in sichtbarer und hörbarer Form - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine und zum Empfang von Rundfunksendungen, - zusammen mit Netzteil, Ohrhörer, Anschlusskabeln, Aufbewahrungstasche und CD-ROM mit Software in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, kein Wiedergabegerät für Videobänder (Multifunktionsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kombiniert mit Rundfunkempfangsgerät, in Funktionseinheit mit Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakter- bestimmendem Beipack)"
Tragbarer Multimediaplayer, - aus Signalelektronik, 20 GB Festplatte, Mikrofon und USB-Controller in einem Kunststoff- gehäuse (Abmessungen: 131 x 71 x 25 mm) mit Einschubschächten für verschiedene Speichermedien, Audio/Video- sowie Kopfhörer- und USB-Anschluss, 2,5" LC-Display, integriertem Akku und Bedienelementen, - zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe von Videos, Bildern und Tönen in verschiedenen Formaten - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, - zusammen mit USB-Anschlusskabel, Netzteil, Tasche, Benutzerhandbuch, Kopfhörer und Treiber-CD in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Multifunktionsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Zubehör) - digitaler Multimediaplayer"
Tragbarer Multimediaplayer, - aus Signalelektronik, Mikrofon und USB-Controller in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 128 x 76,5 x 30 mm) mit Einschubschächten für verschiedene Speicher- medien, Einbaumöglichkeit für eine 2,5" Festplatte, Audio/Video- sowie Kopfhörer- und USB-Anschluss, 2,5" LC-Display, integriertem Akku und Bedienelementen, - nach Vervollständigung mit einer Festplatte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe von Videos, Bildern und Tönen in verschiedenen Formaten - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungs- maschine, - zusammen mit USB-Anschlusskabel, Netzteil, Tasche, Fernbedienung, Benutzerhandbuch, Kopfhörer und Treiber-CD in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät (Unvollständiges Multifunktionsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonauf- zeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Zubehör) - digitaler Multimediaplayer"
Tragbarer Multimediaplayer - aus Signalelektronik, Flashspeicher, Equalizer, Mikrofon und Akkumulator in einem Gehäuse (Abmessungen: 90 x 40 x 7,5 mm) mit CSTN-Display, Bedienelementen, Kopfhörer- und USB-Anschluss, - zur Bild- und Tonaufzeichnung von Videos, Bildern und Tönen in verschiedenen Formaten mit Hilfe eines PCs oder des integrierten Mikrofons, zum Umwandeln und Wiedergeben dieser Dateien in sicht- und hörbarer Form - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Aufzeichnen und Lesen von Daten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, - zusammen mit USB-Kabel, Ohrhörer, 3,5 mm Adapter, Bedienungsanleitung, CD-ROM mit Software und Tasche in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, (Multifunktionsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Zubehör)"
Tragbarer Multimediaplayer, - aus Signalelektronik, Flashspeicher, Mikrofon, USB-Controller, Rundfunkempfangsgerät und Akkumulator in einem Gehäuse (Abmessungen: 43 x 77 x 12 mm) mit 1,44" CSTN-Bildschirm, Bedienelementen, Kopfhörer- und USB-Anschluss, Abbildung s. Anlage, - zur Bild- und Tonaufzeichnung von Videos (SMV-Format), Bildern (JPEG-und BMP-Format) und Tönen (WMA-, WAV und MP3-Format) mit Hilfe einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine oder des integrierten Mikrofons, zum Umwandeln und Wiedergeben dieser Dateien in sichtbarer und hörbarer Form - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Dateien einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine und zum Empfang von Rundfunksendungen, - zusammen mit Beipack (Ohrhörer, USB-Kabel, CD-ROM mit Software und Bedienungs- anleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, (Multifunktionsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kombiniert mit Rundfunkempfangsgerät, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Tragbarer Multimediaplayer, - aus Signalelektronik, Flashspeicher, Mikrofon, USB-Controller, Einschub für microSD-Speicherkarte, Rundfunkempfangsgerät und Akkumulator in einem Gehäuse (Abmessungen: 41,5 x 83 x 9,5 mm) mit 1,8" CSTN-Bildschirm, Bedienelementen, Kopfhörer- und USB-Anschluss (Abbildung s. Anlage), - zur Bild- und Tonaufzeichnung von Videos (AVI-Format), Bildern (JPEG-Format) und Tönen (WMA-, WAV-, und MP3-Format) mit Hilfe einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, des integrierten Mikrofons oder Radios, zum Umwandeln und Wiedergeben dieser Dateien in sichtbarer und hörbarer Form - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Dateien einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine und zum Empfang von Rundfunksendungen, - zusammen mit Beipack (Ohrhörer, USB-Kabel, Umhängeband, CD-ROM mit Software und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Multimediaplayer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Videogerät zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kein Magnetbandgerät, (Multifunktionsgerät mit kennzeichnender Haupttätigkeit Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe, kombiniert mit Rundfunkempfangsgerät, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
- 8521.90andere
- 8521.90.00Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8521.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Aufzeichnungsgeräte und kombinierte Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte Diese Geräte können, wenn sie an eine Fernsehkamera oder ein Fernsehempfangsgerät angeschlossen werden, elektrische Impulse (analoge Signale) oder analoge Signale, die in digitale Signale (oder eine Kombination dieser Signale) gewandelt wurden, die den Bildern und dem Ton entsprechen, wie sie von der Fernsehkamera oder einem Fernsehempfangsgerät empfangen wurden, auf einen Träger aufzeichnen. Gewöhnlich werden die Bilder und der Ton auf demselben Träger gespeichert. Die Aufzeichnung kann magnetisch oder optisch erfolgen. Gewöhnlich werden Bänder oder Platten als Aufzeichnungsträger verwendet. …
Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. DVD-Spieler (434 x 95 x 290 mm) mit einem MP3-Datei-Decoder. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (1)) (RV L 754/94): 4. Interaktives Multimedia-System in einem Gehäuse (43,8 x 31,75 x 9,4 cm), geeignet zur Wiedergabe von Ton-, Grafik-, Text- und Videoaufzeichnungen von einer Compact Disc (CD) auf einen Monitor, Kopfhörer oder auf Lautsprecher. Eine Infrarot-Fernbedienung für Audio- und Videofunktionen ist Teil des Systems. Mit entsprechendem Zubehör (z. B. Disc-Laufwerk, Tastatur und Maus) kann es als Personalcomputer genutzt werden. Das Gehäuse enthält folgende Bestandteile: - eine Platte mit gedruckten Schaltungen und einem digitalen Prozessor (CPU, 1 MB RAM und 512 KB ROM), einer Grafikkomponente, Videokomponente, Klangkomponente mit eigener CD-Audioeinheit und - einem CD-ROM-Antrieb (für Daten-, Klang- und Bildreproduktion von nur einer 5-Zoll-Compact-Disc). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache C-193/10: Einreihung eines MP3/Media-Players Der EuGH hat über folgende Ware entschieden: RN 7 Nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts handelt es sich bei den im Ausgangsverfahren betroffenen Waren um eine in einem Verkaufskarton verpackte Warenzusammenstellung, die aus folgenden Teilen besteht: ¾ ein auf der Verkaufsverpackung als MP3/Media-Player bezeichnetes Gerät in einem Gehäuse von 90 mm Länge, 40 mm Breite und 8 mm Höhe. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Tragbarer Multimediaplayer?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Tragbarer Multimediaplayer überwiegend in 8521.90.00 eingereiht: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Tragbarer Multimediaplayer?
Auf 8521.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Tragbarer Multimediaplayer?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 14 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8521.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.