Einreihung

Zolltarifnummer für Tragbares Radio: 8527.19.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Tragbares Radio wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0 eingereiht: Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8527.19.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Tragbares Radio aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8527.19.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE607/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-07

Tragbares Radio - aus einem Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, Batteriefach, und Lautsprecher in einem Gehäuse (Abmessungen: 100 x 60 x 100 mm) mit Bedienelementen und Halteband (Abbildung siehe Anlage), - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung und zwei AA-Batterien) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Radio bestimmt den Charakter des Ganzen. "Batteriebetriebenes Rundfunkempfangsgerät, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DE608/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-07

Tragbares Radio - aus einem Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, Batteriefach, und Lautsprecher in einem Gehäuse (Abmessungen: 100 x 60 x 100 mm) mit Bedienelementen und Halteband (Abbildung siehe Anlage), - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung und zwei AA-Batterien) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Radio bestimmt den Charakter des Ganzen. "Batteriebetriebenes Rundfunkempfangsgerät, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DE609/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-07

Tragbares Radio - aus einem Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, Batteriefach, und Lautsprecher in einem Gehäuse (Abmessungen: 100 x 60 x 100 mm) mit Bedienelementen und Halteband (Abbildung siehe Anlage), - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung und zwei AA-Batterien) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Radio bestimmt den Charakter des Ganzen. "Batteriebetriebenes Rundfunkempfangsgerät, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DE618/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-07

Tragbares Radio - aus einem Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, Batteriefach, und Lautsprecher in einem Gehäuse (Abmessungen: 120 x 58 x 118 mm) mit Bedienelementen und Halteband (Abbildung siehe Anlage), - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich. "Batteriebetriebenes Rundfunkempfangsgerät, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert. "

DE606/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-07

Tragbares Radio - aus einem Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, Batteriefach, und Lautsprecher in einem Gehäuse (Abmessungen: 100 x 60 x 100 mm) mit Bedienelementen und Halteband (Abbildung siehe Anlage), - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung und zwei AA-Batterien) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Radio bestimmt den Charakter des Ganzen. "Batteriebetriebenes Rundfunkempfangsgerät, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DE3813/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-10

Tragbares Radio - aus einem FM-Tuner, Tonfrequenzverstärker, Akkumulator und Lautsprecher in einem Gehäuse (Abmessungen: 94 x 192 x 94 mm) mit Bedienelementen, Teleskopantenne, Audio- und Stromanschluss (Abbildung s. Anlage), - zum Rundfunkempfang im UKW-Bereich, - zusammen mit Beipack (Audiokabel, Netzteil, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Radio bestimmt den Charakter des Ganzen. "Batteriebetriebenes Rundfunkempfangsgerät, kein Radiokassettengerät, nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
  3. 8527.19andere
  4. 8527.19.00.00.0Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8527.19.00.00.0

HS-Code8527.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8527.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8527.19.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8527.19.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A001bTelecommunications systems, equipment, components and accessories as follows:
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8527

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Rundfunkempfangsgeräte für die drahtlose Übertragung. Zu dieser Gruppe gehören: 1) Hausrundfunkempfänger aller Art (Tischmodelle, Schrankmodelle, Empfänger zum Einbau in Möbel, Wände usw., tragbare Geräte mit Batterien oder Akkumulatoren, Empfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufzeichnungs- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert). 2) Rundfunkempfangsgeräte für Kraftwagen und andere Fahrzeuge. 3) Gesondert gestellte Empfangsgeräte zum Einbau in Relaisstationen der Pos. 8525. 4) Radiokassettengeräte im Taschenformat (siehe Unterpositions-Anmerkung 4 zu diesem Kapitel). 5) Stereoanlagen (HiFi-Systeme), die als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen aus einem Rundfunkempfangsgerät und aus jeweils in einem eigenen Gehäuse untergebrachten Bausteinen bestehen, z. …

Pos. 8527

Zu Unterposition 8527 19: 1. Tragbares Mehrzweckgerät, das aus Folgendem in einem gemeinsamen Gehäuse besteht: 1) einem Rundfunkempfangsgerät AM/FM 2) zwei Leuchtstofflampen 3) einem Scheinwerfer 4) einer roten Signallampe 5) einem gelben Blinklicht 6) einem Akustikalarm 7) einer integrierter Schaltung, die eine gesprochene Warnung abgibt, wenn die Batterie aufgeladen werden muss 8) einer eingebauten wiederaufladbaren Batterie mit Ladevorrichtung für 220 V Wechselstrom und 12 V Gleichstrom. Das Gerät ist mit einem Griff und einem Schulterriemen versehen. Anwendung der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI. (entfallen) bis

Pos. 8527

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 883/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 883/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1): 4. Tragbares, batteriebetriebenes LW-UKW-Rundfunkempfangsgerät, kombiniert mit Kassetten-Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, in einem farbigen Plastikgehäuse, mit großen Bedienungsknöpfen, einer Teleskopantenne, einem eingebauten Mikrofon und einem Lautsprecher. Unterposition 8527 1399 (5) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 8527 13 und 8527 13 99 (5). Obwohl das Gerät für Kinder bestimmt zu sein scheint, kann es aufgrund seiner Funktion nicht als Spielzeug in das Kapitel 95 eingereiht werden. 5. …

Pos. 8527

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Dezember 2003 - Az.: 3 K 3272/03 - Aus den Gründen: I. Streitig ist die Tarifierung von Funkempfangsmodulen. Die Klägerin beantragte … bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Nürnberg - … die Erteilung von … verbindlichen Zolltarifauskünften - vZTA - über verschiedene Modelle von Datenfunkempfangsmodulen und begehrte die Einreihung als „Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528“ in die Unterposition 8529 90 40 der Kombinierten Nomenklatur - KN -. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Tragbares Radio?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Tragbares Radio überwiegend in 8527.19.00.00.0 eingereiht: Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Tragbares Radio?

Auf 8527.19.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Tragbares Radio?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852719. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8527.19.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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