Zolltarifnummer für Transdermales Therapeutisches System: 3004.90.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Transdermales Therapeutisches System wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3004.90.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 3004.90.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Transdermales Therapeutisches System aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 3004.90.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Wirkstoffpflaster mit Nitroglycerin Nach den Angaben des Antragstellers stellt sich die Ware als transdermales therapeutisches System dar, das aus einem mehrlagigen Wirkstoffpflaster mit Nitroglycerin als aktivem Wirkstoff besteht und zur Prophylaxe und Langzeitbehandlung von Durchblutungsstörungen in den Herzkranzgefäßen verwendet werden soll. Die Pflaster werden in unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen gehandelt. Die Pflaster bestehen aus einer Trägerfolie, einer Matrix, die den aktiven Wirkstoff enthält, und einer sog. Endabdeckung, die vor Anwendung abgezogen wird. Jedes Pflaster ist einzeln in einem Siegelrandbeutel verpackt. Die einzeln verpackten Pflaster sind in einer bunt bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und werden in unterschiedlicher Packungsgrößen gehandelt. Die Ware ist als eine über die Haut zu verabreichende, dosierte Arzneiware, die aus gemischten Erzeugnissen zu prophylaktischen Zwecken besteht, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Wirkstoffpflaster zur Anwendung bei Patienten mit Alzheimer-Krankheit Nach den vorgelegten Angaben des Antragstellers stellt sich die Ware dar als transdermales therapeutisches System, das aus einem mehrlagigen Wirkstoffpflaster mit dem Wirkstoff Rivastigmin besteht und zur Behandlung von Alzheimer-Patienten eingesetzt werden soll. Die Pflaster bestehen aus einer Trägerfolie, einer Matrix, die den Wirkstoff enthält und einer sog. Endabdeckung, die vor Anwendung abgezogen wird. Die Pflaster sind einzeln in Siegelrandbeuteln verpackt. Die Ware ist als eine über die Haut zu verabreichende, dosierte Arzneiware, die aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen Zwecken besteht, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Wirkstoffpflaster zur Schmerztherapie Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich bei der als "Wirkstoffpflaster" bezeichneten Ware um ein transdermales therapeutisches System (TTS), das aus einem mehrlagigen Wirkstoffpflaster mit dem Wirkstoff Fentanyl besteht und zur Schmerzbehandlung von krebskranken Patienten eingesetzt werden soll. Die Pflaster bestehen aus einer Trägerfolie, einer Matrix, die den aktiven Wirkstoff enthält, und einer sog. Endabdeckung, die vor Anwendung abgezogen wird. Die Pflaster sind einzeln in unbedruckten Siegelrandbeuteln verpackt. Die Ware ist als eine über die Haut zu verabreichende, dosierte Arzneiware, die aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen Zwecken besteht, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Wirkstoffpflaster mit dem Wirkstoff Rotigotin Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Wirkstoffpflaster, in Form eines transdermalen therapeutischen Systems, mit dem Wirkstoff Rotigotin zur Behandlung von Parkinson-Patienten. Die Erzeugnisse bestehen aus einer Trägerfolie, einer Matrix, die den aktiven Wirkstoff enthält und einer sog. Endabdeckung, die vor Anwendung abgezogen wird. Jedes Pflaster ist einzeln in unbedruckten Siegelrandbeuteln verpackt. Die Ware ist als eine andere über die Haut zu verabreichende, dosierte Arzneiware, die aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen Zwecken besteht, in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Wirkstoffpflaster mit Nitroglycerin Nach den Angaben des Antragstellers stellt sich die Ware dar als transdermales therapeutisches System, das aus einem mehrlagigen Wirkstoffpflaster mit Nitroglycerin als aktivem Wirkstoff besteht und zur Prophylaxe von Angina-Pectoris-Anfällen verwendet werden soll. Die Pflaster bestehen aus einer Trägerfolie, einer Matrix, die den aktiven Wirkstoff enthält und einer sog. Endabdeckung, die vor Anwendung abgezogen wird. Jedes Pflaster ist einzeln in einem Siegelrandbeutel verpackt. Die Ware ist als eine über die Haut zu verabreichende, dosierte Arzneiware, die aus gemischten Erzeugnissen zu prophylaktischen Zwecken besteht, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3004.90andere
- 3004.90.00Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …
Zu Unterposition 3004 90: entfallen 1. Erzeugnis zur Verabreichung durch die Haut, verwendet bei Angina - Patienten zum Regulieren des Herzschlags. Das Erzeugnis besteht aus (a) einer durchsichtigen äußeren Schutzfolie aus Kunststoff, um ein Austreten des Wirkstoffes (Nitroglycerin) zu vermeiden; (b) einem kleinen Behälter, aus dem das Nitroglycerin durch Absorption durch die Haut in den Blutkreislauf abgegeben wird; (c) einer Kontrollmembran (durchlässig für den Wirkstoff), um eine kontinuierliche und kontrollierte Abgabe des Nitroglycerins, das in den Körper eintritt, zu gewährleisten; (d) einer für den Wirkstoff durchlässigen Klebeschicht, die ab dem Moment des Aufbringens den Beginn der Absorption ermöglicht; und (e) einer abziehbaren Schutzfolie, durch die das Erzeugnis geschlossen und unversehrt bleibt bis zum Zeitpunkt der Anwendung. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Transdermales Therapeutisches System?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Transdermales Therapeutisches System überwiegend in 3004.90.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Transdermales Therapeutisches System?
Auf 3004.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Transdermales Therapeutisches System?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 300490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 3004.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.