Einreihung

Zolltarifnummer für Universalmixer: 8509.40.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Universalmixer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0 eingereiht: Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %.

Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8509.40.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Universalmixer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8509.40.00.00.0
Drittlandszoll
2,2 %
vZTA-Grundlage
9
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE690/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-10

Universalmixer, - aus einem Edelstahl-Gehäuse (Abmessungen B x H x T von 200 x 410 x 185 mm) in Form eines Sockels mit eingebautem Elektromotor, abnehmbarem Mixbehälter aus Glas mit Deckel und 4-fach-Edelstahlmesser sowie einem 4-Stufen-Schalter (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Leistung von 600 Watt und einem Fassungsvermögen von 1,5 Litern, - zum Zerkleinern und Mischen von Lebensmitteln. "Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittel- zerkleinerungs- und -mischgerät - sog. Universalmixer"

DE23870/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-26

Universalmixer, - mit einem Elektromotor mit einer Leistung von 650 W in einem viereckigen Edelstahlgehäuse, Drehknopf zur Geschwindigkeitsregulierung, Sicherheits- schaltung, Gummifüße, 4-fach Edelstahlmesser und einem abnehmbaren Mixbehälter aus Glas mit einem Fassungsvermögen von 1,5 l (Abbildung siehe Anlage), - zum Zerkleinern und Mischen von Lebensmitteln im Haushalt. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgerät - Universalmixer"

DE24539/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-18

Universalmixer - aus einem Gehäuse mit eingebautem Elektromotor, abnehmbarem Mixbehälter (Fassungs- vermögen: 1,0 l), Deckel mit Nachfüllöffnung, 4-fach-Edelstahlmesser, 4-stufiger elektronischer Geschwindigkeitsregelung, Sicherheitsschaltung sowie Netzkabel (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Leistung von 350 Watt, - zum Zerkleinern, Pürieren, Schlagen, Shaken und Mischen von Lebensmitteln, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Smoothiemaker mit 0,5 l Fassungsvermögen und Deckel mit Trinkverschluss). Der Universalmixer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittelzerkleinerungs und -mischgerät (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Universalmixer - charakterbestimmend - und Beipack) - sog. Universalmixer"

DE24411/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-18

Universalmixer, - aus einem Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor, 6-fach-Edelstahlmesser, abnehmbarem Mixbehälter (Fassungsvermögen: 1,8 l), Deckel mit als Messbecher nutzbarer Nachfüllöffnung, 4-Stufenschaltung, Sicherheitsschaltung, Kabelaufwickelung und Bedienelementen (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Leistung von 1400 Watt, - zum Pürieren, Schlagen, Zerkleinern, Shaken und Mixen von Lebensmitteln, zur Verwendung im Haushalt. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittel- zerkleinerungs- und -mischgerät - sog. Universalmixer"

DE24535/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-18

Universalmixer - aus einem Gehäuse mit eingebautem Elektromotor, abnehmbarem Mixbehälter (Fassungs- vermögen: 1,0 l), Deckel mit Nachfüllöffnung, 6-fach-Edelstahlmesser, 4-stufiger elektronischer Geschwindigkeitsregelung, Sicherheitsschaltung sowie Netzkabel (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Leistung von 600 Watt, - zum Zerkleinern, Pürieren, Schlagen, Shaken und Mischen von Lebensmitteln, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Smoothiemaker-Behälter mit 0,6 l Fassungsvermögen und Deckel mit Trinkverschluss). Der Universalmixer bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgerät (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Universalmixer - charakterbestimmend - und Beipack) - sog. Universalmixer"

DE24409/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-18

Universalmixer, - aus einem Edelstahlgehäuse mit eingebautem Elektromotor, 6-fach-Edelstahlmesser, abnehmbarem Mixbehälter (Fassungsvermögen: 1,8 l), Deckel mit als Messbecher nutzbarer Nachfüllöffnung, 10-stufiger Geschwindigkeitsregelung, Sicherheitsschaltung, Kabelaufwickelung und Bedienelementen (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Leistung von 1400 Watt, - zum Pürieren, Schlagen, Zerkleinern, Shaken und Mixen von Lebensmitteln, zur Verwendung im Haushalt. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittel- zerkleinerungs- und -mischgerät - sog. Universalmixer"

DE24466/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-11

Universalmixer, - mit einem Elektromotor mit einer Leistung von 650 W in einem viereckigen Edelstahlgehäuse, Drehknopf zur Geschwindigkeitsregulierung, Sicherheits- schaltung, Gummifüße, 4-fach Edelstahlmesser und einem abnehmbaren Mixbehälter aus Glas mit einem Fassungsvermögen von 1,5 l (Abbildung siehe Anlage), - zum Zerkleinern und Mischen von Lebensmitteln im Haushalt. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgerät - Universalmixer"

DE1007/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-23

Universalmixer - aus einem Gehäuse mit eingebautem Elektromotor (Leistung: 1000 W), 5-stufiger elektronischer Geschwindigkeitsregelung, LCD-Display, abnehmbarem Mixbehälter aus Glas mit 1,5 l Fassungsvermögen, Deckel mit Nachfüllöffnung, Edelstahlmesser, Ice-Crush-Funktion, Sicherheitsschaltung sowie Netzkabel (Abbildung siehe Anlage), - von der im Haushalt verwendeten Art zum Zerkleinern und Mischen von Lebensmitteln. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgerät - sog. Universalmixer"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8509Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508
  3. 8509.40Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen
  4. 8509.40.00.00.0Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0

HS-Code8509.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8509.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8509.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8509.40.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8509

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Als „elektromechanische Geräte“ im Sinne dieser Position gelten nur Geräte mit eingebautem Elektromotor. Unter der Bezeichnung „Haushaltsgeräte“ sind Geräte zu verstehen, die üblicherweise im Haushalt verwendet werden. Diese Geräte sind je nach Typ an Hand folgender Merkmale erkennbar: Handlichkeit, Bauart, Leistungsstärke, Größe. Diese Merkmale sind im Hinblick auf die Funktion der betreffenden Geräte so zu beurteilen, dass sie die Bedürfnisse eines Haushalts nicht überschreiten dürfen. Vorbehaltlich der Ausnahmen und gegebenenfalls der in Anmerkung 4 zu Kapitel 85 festgesetzten Gewichtsgrenze umfasst diese Position Geräte, die den im vorstehenden Absatz angegebenen Begriffsbestimmungen entsprechen. Nicht zu dieser Position gehören daher Haushaltsgeräte, die durch einen getrennt aufgestellten Elektromotor z. B. …

Pos. 8509

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 428/2011 der Kommission vom 27. April 2011 (ABl. EU Nr. L 113/6) (RV L 428/11): 1. Ein batteriebetriebenes Gerät in Form eines Zylinders mit einer Höhe von etwa 21 cm, einem Durchmesser von 9 cm und einem Gewicht von etwa 310 g (sog. Aerosolspender), das speziell für die Verwendung mit austauschbaren Aerosoldosen bestimmt ist. Das Gerät umfasst: - ein elektromechanisches System für die Aktivierung des Sprühmechanismus der Aerosoldose, - einen Sensor und Tasten für die Aktivierung des elektromechanischen Systems und - ein Kunststoffgehäuse mit einer Öffnung, durch die bei Aktivierung des elektromechanischen Systems das Aerosol versprüht wird. …

Pos. 8509

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 178. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Mai 2017: Warenbeschreibung: Seifenspender (berührungsloser Seifenspender mit Sensor) Die in Rede stehende Ware ist ein mit einem Elektromotor betriebener, berührungsloser Seifenspender mit Sensor. Die Stromversorgung erfolgt mittels vier AAA-Batterien. Das Gerät besteht aus ABS-Kunststoff und hat einen Seifenbehälter mit einem Fassungsvermögen von 450 ml. Das Gerät gibt automatisch eine bestimmte Menge Seife ab, wenn der Nutzer seine Hand unter das Gerät hält. Bei einigen Geräten wird die Abgabe der Seife durch ein Tonsignal begleitet. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Universalmixer?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Universalmixer überwiegend in 8509.40.00.00.0 eingereiht: Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Universalmixer?

Auf 8509.40.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,2 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Universalmixer?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 850940. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8509.40.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.