Zolltarifnummer für Würzpaste: 2103.90.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Würzpaste wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2103.90.90 eingereiht: Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %.
Grundlage sind 13 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 85 Prozent davon führen auf 2103.90.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Würzpaste aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 2103.90.90
- Drittlandszoll
- 7,7 %
- vZTA-Grundlage
- 13
- Übereinstimmung
- 85 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Würzpaste, Öl-Würzmischung mit Garnelen Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung mit vertraulichen Angaben über Zutaten wurden vorgelegt. Umschließung: Orig.-Glas (90 g) mit Schraubverschluss, umlaufend etikettiert, mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Braune, ölige, mit bis zu 2 mm großen Bestandteilen von zerkleinertem Knoblauch durchsetzte Paste, bei der sich das Öl an der Oberfläche abscheidet; Geschmack nach Garnelen und schwach nach Knoblauch, mäßig scharf, leicht salzig. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 der KN.
Würzpaste, Garnelenpaste Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung sowie vertrauliche Angaben über Zutaten und Herstellungsverfahren wurden vorgelegt. Umschließung: Orig.-Kunststoffbecher (350 g), umlaufend etikettiert, mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Farbloser Kunststoffbeutel mit einer rotbraunen, festen Paste; Geschmack nach Garnelen, salzig. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 der KN; kein Erzeugnis der Position 1605 der KN, da die Ware durch die Herstellung den Charakter einer Ware dieser Position verloren hat.
Würzpaste, Chilipaste Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung sowie vertrauliche Angaben über Zutaten und Herstellungsverfahren wurden vorgelegt. Umschließung: Orig.-Kunststoffbecher (90 g), umlaufend etikettiert, mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Dunkelbraune, feste Paste; Geschmack nach Fisch, Knoblauch und Tamarinde, mäßig scharf, leicht salzig. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 der KN.
Würzpaste, Garnelenpaste Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung sowie vertrauliche Angaben über Zutaten und Herstellungsverfahren wurden vorgelegt. Umschließung: Orig.-Kunststoffbecher (100 g), umlaufend etikettiert, mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Farbloser Kunststoffbeutel mit einer rotbraunen, festen Paste; Geschmack nach Garnelen, salzig. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 der KN; kein Erzeugnis der Position 1605 der KN, da die Ware durch die Herstellung den Charakter einer Ware dieser Position verloren hat.
Würzpaste, Garnelenpaste mit Chili Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung mit vertraulichen Angaben über die Zutaten wurde vorgelegt. Umschließung: Orig.-Glas (57 g) mit Schraubverschluss, umlaufend etikettiert, mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Braune, ölige, mit feinstzerkleinerten Gemüsebestandteilen durchsetzte Paste, bei der sich das Öl teilweise an der Oberfläche abscheidet; Geschmack würzig, arttypisch fischartig, süßlich. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 KN
Würzpaste, Öl-Würzmischung mit Chili Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung mit vertraulichen Angaben über die Zutaten wurde vorgelegt. Umschließung: Mehrfarbig bedruckte wiederverschließbare Orig.-Blechdose (900 g), mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Farbloser Kunststoffbeutel mit einer braunen, öligen, mit feinstzerkleinerten Gemüsebestandteilen durchsetzten Paste; Geschmack würzig, arttypisch fischartig, leicht scharf, süß. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 KN
Würzpaste, Würzmischung mit Indischem Basilikum Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung mit vertraulichen Angaben über die Zutaten wurde vorgelegt. Umschließung: Orig.-Glas (228 g) mit Schraubverschluss, umlaufend etikettiert, mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Braune, halbfeste, ölige, mit zerkleinerten Gemüsebestandteilen und gehackten Kräutern durchsetzte Paste; Geschmack würzig, arttypisch nach Kräutern, leicht scharf, leicht süßlich. Zusammengesetztes Würzmittel, keines keine der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 KN
Würzpaste, Garnelenpaste mit Chili Ein Warenmuster in Orig.-Umschließung mit vertraulichen Angaben über die Zutaten wurde vorgelegt. Umschließung: Orig.-Glas (114 g) mit Schraubverschluss, umlaufend etikettiert, mit Aufdruck der Warenbezeichnung, Zutatenliste, Nährwertangaben und weiteren Hinweisen (mehrsprachig) Inhalt: Braune, ölige, mit feinstzerkleinerten Gemüsebestandteilen durchsetzte Paste, bei der sich das Öl teilweise an der Oberfläche abscheidet; Geschmack würzig, arttypisch fischartig, süßlich. Zusammengesetztes Würzmittel, keines der Unterpositionen 2103 10 00 bis 2103 90 30 KN
Einordnung im Zolltarif
- 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- 2103Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
- 2103.90andere
- 2103.90.90Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2103.90.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,7 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2103 90 90: Zu dieser Unterposition gehören Erzeugnisse, die sonst unter Kapitel 22 fallen würden, die zum Kochen zubereitet und zum Trinken ungeeignet geworden sind. Zu dieser Unterposition gehören insbesondere „Kochflüssigkeiten“, die im Volksmund als „Kochwein“, „Kochportwein“, „Kochcognac“ oder „Kochbrandy“ bezeichnet werden. Bei Kochweinen handelt es sich um normale oder entalkoholisierte Weine oder um Mischungen aus beiden, die durch den Zusatz von Salz oder einer Kombination verschiedener Würzmittel (z. B. Salz und Pfeffer) zum Trinken ungeeignet geworden sind. In der Regel enthalten diese Erzeugnisse mindestens 5 g Salz pro Liter.
Zu Unterposition 2103 90: 1. „Trasi“ oder „Blachan“ genannte Zubereitungen, die ausschließlich zum Würzen bestimmter orientalischer Gerichte verwendet werden, gewonnen aus Fischen oder Krebstieren, auch miteinander vermischt, in Form von Pasten, die wegen der während der Herstellung eintretenden Zersetzung den Charakter von Waren der Positionen 1604 und 1605 verloren haben. 2. Zusammengesetzte Aromatisierungsmittel aus auf einen gleichbleibenden Aromatisierungswert eingestellten Mischungen i) eines vollständigen Auszuges aus einem Gewürz des Kapitels 9 oder aus einem anderen pflanzlichen Würzstoff (z. B. der Position 0712 oder des Kapitels 12) mit ii) einem für den Verwendungszweck geeigneten Trägerstoff (Kochsalz, Glucose, Getreidemehl, Paniermehl usw.), die, wie Gewürze oder Würzmittel, zur Geschmacksverbesserung von Lebensmittelzubereitungen verwendet werden. 3. …
Zu Unterposition 2103 90 90: Verordnung (EWG) Nr. 314/90 der Kommission vom 5. Februar 1990 (ABl. EG Nr. L 35/9) (RV L 314/90): Zubereitung in Pulverform zur Herstellung einer Würzsoße für Nudelgerichte durch einfaches Zufügen von Wasser und Milch. Zusammensetzung: - 48 GHT Käsepulver; - 20 GHT Molkepulver; - 8 GHT verschiedene Gewürze und Küchenkräuter; - 6 GHT Buttermilchpulver; - 6 GHT modifizierte Stärke; - 4 GHT Sahnepulver; - 4 GHT Weizenmehl; - 4 GHT verschiedene Geschmackstoffe, einschließlich Kochsalz. Unterposition 2103 9090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 2103, 2103 90 und 2103 90 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteile des FG Hamburg vom 22. Mai 2025, Aktenzeichen 4 K 68/22, 4 K 69/22, 4 K 70/22 und 4 K 71/22: Sog. Rauchsalze auf Grundlage von Rauchkondensat, Kochsalz und Trennmittel, welche Lebensmitteln ein Raucharoma verleihen sollen, und bei denen die olfaktorische Ausrichtung ggü. der aus dem Salzanteil folgenden Geschmackskomponente maßgeblich ist, sind als Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer Riechstoffe, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 10 90 und nicht als anderes zusammengesetztes Würzmittel in die Unterposition 2103 90 90 einzureihen.
Unterteilungen dieser Nummer
- 2103.90.90.11Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse
- 2103.90.90.19andere
- 2103.90.90.81Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse
- 2103.90.90.89andere
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Würzpaste?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Würzpaste überwiegend in 2103.90.90 eingereiht: Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Würzpaste?
Auf 2103.90.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 7,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Würzpaste?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210390. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 13 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 85 Prozent davon wurden in 2103.90.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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