Einreihung

Zolltarifnummer für Zeaxanthin: 3203.00.10

Referenzdaten mit Stand 14. Juli 2026

Zeaxanthin wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3203.00.10 eingereiht: Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 3203.00.10.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zeaxanthin aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3203.00.10
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12269/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Angaben: Extrakt aus den Blüten der Aufrechten Studentenblume (Tagetes erecta); Lutein-Gehalt 20 %, Zeaxanthin-Gehalt 1 , 5 %. Befund: Pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.

DEBTI12244/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Angaben: Extrakt aus den Blüten der Aufrechten Studentenblume (Tagetes erecta); Zeaxanthin-Gehalt 5 %. Befund: Pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.

DEBTI25892/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Angaben Lutein und Zeaxanthin; hergestellt durch Extraktion aus den Blüten von Tagetes erecta; zur Verwendung bei der Herstellung von Fruchtgummis. Warenbeschaffenheit: Kleine, orangerote Kügelchen, abgefüllt in einem Musterbeutel. Befund: Pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.

DEBTI16375/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Angaben: Lutein & Zeaxanthin 10 % Beadlets; hergestellt durch Extraktion aus Marigold-Blüten (Tagetes erecta). Warenbeschaffenheit: Kleine, rote Kügelchen, verpackt in einem Musterbeutel. Befund: Pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.

DEBTI16347/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Angaben: Zeaxanthin 20 % Pulver; hergestellt durch Extraktion aus Marigold-Blüten (Tagetes erecta). Befund: Pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel.

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3203Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
  3. 3203.00Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
  4. 3203.00.10Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3203.00.10

HS-Code3203.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3203.00.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3203

Zu Unterposition 3203 00 10: Bestimmte Arten von Gelbbeeren werden nicht hauptsächlich als Farbmittel verwendet und gehören daher nicht hierher. Dies trifft insbesondere zu auf die Auszüge aus Gelbbeeren der Art Rhamnus cathartica, die zu medizinischen Zwecken verwendet werden und daher zu Unterposition 1302 19 70 gehören. Hierher gehört Katechu. Katechu ist ein Farbstoffauszug, der aus dem Kletterstrauch Katechu, einer Art der bengalischen Akazie, gewonnen wird.

Pos. 3203

Zu Unterposition 3203 00: 1. Erzeugnisse zum Färben von Wein oder anderen Getränken, mit einem Alkoholgehalt von 10 Vol. %, einem Gehalt an Trockenstoff von 74,5 g/l und einem außergewöhnlich hohen Oenocyaningehalt, das 40 bis 50 mal stärker färbt als natürlicher Rotwein mit normalen önologischen Eigenschaften. 2. Echinenon. 3. Torularhodin. 4. Farbmittel für Lebensmittel, bestehend aus konzentriertem Holunderbeersaft, mechanisch bearbeitet, um den natürlichen Pigmentgehalt zu erhöhen (Polyphenole und Anthocyane) und in dem das Verhältnis anderer Bestandteile (z. B. Glucose, Fructose, Aminosäuren), wie es im natürlichen Saft besteht, gestört ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

Pos. 3203

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2053/83 der Kommission, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2695/95 der Kommission vom 21. November 1995 (ABl. EG Nr. L 202/5) (RV L 2053/83), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): Ein Paprikaauszug mit folgenden Merkmalen: - Aussehen: hochviskose, tief dunkelrote Flüssigkeit von großer Färbekraft, - Geruch und Geschmack: aromatisch, deutlich nach Paprika, nicht scharf, - Asche: 0,49 GHT, - Etherische Öle: 0,15 ml/100 g, - Capsaicin: nicht nachweisbar, - Glucose: 0,01 GHT, - Saccharose: nicht nachweisbar, - Prüfung auf Triglyceride: positiv, - Capsanthin: etwa 2,2 g/kg (etwa 60 000 Farbeinheiten „EOA“ („Essential Oil Association“)). Unterposition 3203 0010

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zeaxanthin?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zeaxanthin überwiegend in 3203.00.10 eingereiht: Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zeaxanthin?

Auf 3203.00.10 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zeaxanthin?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 320300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 3203.00.10 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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