Einreihung

Zolltarifnummer für Zerkleinerer: 8479.82.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Zerkleinerer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8479.82.00.00 eingereiht: Maschinen, zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8479.82.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zerkleinerer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8479.82.00.00
Drittlandszoll
1,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEM/1011/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-09

Zerkleinerer - aus Stahlbau, Radachse, Dieselmotor, Hydraulikeinheit, Hackwerk mit zwei unvollständigen Werkzeugwellen, Austragsband und Einfülltrichter sowie Funkfernsteuerung, - zum Zerkleinern verschiedener Stoffe nach Fertigstellung der Werkzeugwellen. Ein Hauptverwendungszweck ist nicht feststellbar. "Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Zerkleinern, in funktioneller Einheit mit Funkfernsteuerung - sog. Zerkleinerer"

DEM/1012/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-09

Zerkleinerer - aus Stahlbau, Türen, Elektromotor, Hydraulikeinheit, Hackwerk mit zwei unvollständigen Werkzeugwellen, Austragsband und Einfülltrichter sowie Funkfernsteuerung, - zum Zerkleinern verschiedener Stoffe nach Fertigstellung der Werkzeugwellen. Ein Hauptverwendungszweck ist nicht feststellbar. "Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Zerkleinern, in funktioneller Einheit mit Funkfernsteuerung - sog. Zerkleinerer"

DEM/1009/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-09

Zerkleinerer - aus einem Stahlbau mit Radachse, Dieselmotor, Hydraulikeinheit, Hackwerk mit zwei unvollständigen Werkzeugwellen, Austragsband und Einfülltrichter sowie Funkfernsteuerung, - zum Zerkleinern von verschiedenen Stoffen nach Fertigstellung der Wellen. Ein Hauptverwendungszweck ist nicht feststellbar. "Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Zerkleinern, in funktioneller Einheit mit Funkfernsteuerung - sog. Zerkleinerer"

DEM/1010/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-09

Zerkleinerer - aus Stahlbau, Kettenlaufwerk, Dieselmotor, Hydraulikeinheit, Hackwerk mit unvollständigen Werkzeugwellen, Austragsband und Einfülltrichter sowie Funkfernsteuerung, - zum Zerkleinern verschiedener Stoffe nach Fertigstellung der Werkzeugwellen. Ein Hauptverwendungszweck ist nicht feststellbar. "Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Zerkleinern, in funktioneller Einheit mit Funkfernsteuerung - sog. Zerkleinerer"

DEM/1013/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-09

Zerkleinerer - aus Grundrahmen, Dieselmotor, Zerkleinerungsrotor, Hydraulikeinheit, Austragsband, Metalldetektor und Permanentmagnet sowie Schaltschrank, - zum Zerkleinern verschiedener Stoffe. Ein Hauptverwendungszweck ist nicht feststellbar. Die Zerkleinerungsmaschine übt die kennzeichnende Haupttätigkeit der Kombination aus. "Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Zerkleinern (Kombination aus Zerkleinerungsmaschine -kennzeichnende Haupttätigkeit-, Metalldetektor und Dauermagnet) - sog. Zerkleinerer"

DEM/1014/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-09

Zerkleinerer - aus Grundrahmen, Elektromotor, Zerkleinerungsrotor, Hydraulikeinheit, Austragsband und Metalldetektor sowie Schaltschrank, - zum Zerkleinern verschiedener Stoffe. Ein Hauptverwendungszweck ist nicht feststellbar. Die Zerkleinerungsmaschine übt die kennzeichnende Haupttätigkeit der Kombination aus. "Maschine mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum Zerkleinern (Kombination aus Zerkleinerungsmaschine -kennzeichnende Haupttätigkeit- und Metalldetektor) - sog. Zerkleinerer"

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8479Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8479.82zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren
  4. 8479.82.00.00Maschinen, zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8479.82.00.00

HS-Code8479.826 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8479.82.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8479.82.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1B115Equipment, other than that specified in 1B002 or 1B102, for the production of propellant and propellant constituents, as follows, and specially designed components therefor:
  • 1B117Batch mixers having all of the following, and specially designed components therefor:
  • 1B118Continuous mixers having all of the following, and specially designed components therefor:
  • 1B119Fluid energy mills usable for grinding or milling substances specified in 1C011.a., 1C011.b., 1C111 or in the Military Goods Controls, and specially designed components therefor.
  • 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 1B115Equipment, other than that specified in 1B002 or 1B102, for the production of propellant and propellant constituents, as follows, and specially designed components therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8479

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 der Kommission vom 10. Juli 2001 1) (RV L 1400/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Flüssigseifenspender in Form eines Behälters aus unedlem Metall, auf dem eine mittels Druckknopfs zu betätigende Kolbenpumpe angebracht ist, die aus einer Kolbenfeder, einem Verschlusskolben, einem Bügel und einem Kolbenrohr besteht. Siehe Fotografie 2) Unterposition 8479 89 97 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN - Codes 8479, 8479 89 und 8479 89 97. Verordnung (EU) Nr. 315/2011 der Kommission vom 30. März 2011 (ABl. EU Nr. L 86/59) (RV L 315/11): Elektromechanische Maschine (sog. …

Pos. 8479

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. Oktober 2016, Az: 4 K 20/15: Einreihung von SCARA-Industrierobotern Leitsatz 1. Erläuterungen zum Harmonisierten System sind ausschließlich in den Vertragssprachen Englisch und Französisch authentisch. 2. SCARA-Industrieroboter, an die verschiedene Werkzeuge oder Greifer montiert werden können, so dass die Roboter andere Funktionen als das Heben, Beladen, Entladen oder Fördern im Sinne der Position 8428 KN ausführen können, sind als Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in die Unterposition 8479 50 00 KN einzureihen. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Kapitel 84

Zu Position 8479 gehören jedoch stets Maschinen, die aus beliebigen Stoffen Bindfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B. Litzenschlagmaschinen, Seilschlagmaschinen und Kabelmaschinen) (RV E8408200). 9. Im Sinne der Position 8470 gilt der Begriff „im Taschenformat“ nur für Geräte, deren Abmessungen 170 mm x 100 mm x 45 mm nicht übersteigen (RV E8409000). 10. Im Sinne der Position 8485 bezeichnet der Begriff „additive Fertigung“ (auch als 3D-Druck bezeichnet) den Aufbau physischer Gegenstände anhand eines digitalen Modells durch schichtweises Auftragen sowie Härtung und Verfestigung eines Werkstoffs (z. B. von Metall, Kunststoffen oder Keramik) (RV E8410100). …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zerkleinerer?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zerkleinerer überwiegend in 8479.82.00.00 eingereiht: Maschinen, zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zerkleinerer?

Auf 8479.82.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zerkleinerer?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847982. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8479.82.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.