Einreihung

Zolltarifnummer für Zuckerware; Hartkaramellen: 1704.90.71.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Zuckerware; Hartkaramellen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1704.90.71.00 eingereiht: Hartkaramellen, auch gefüllt. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 90 Prozent davon führen auf 1704.90.71.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zuckerware; Hartkaramellen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1704.90.71.00
Drittlandszoll
9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
90 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26606/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-04

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der Ware handelt es sich um etwa kugelförmige Hartkaramellen, die je einzeln verpackt zu 135 g (45 Stück) in einem Folienbeutel verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Folienbeutel ist bunt bedruckt mit dem Marken- und Produktnamen, der Nährwerttabelle, der Zutatenliste und dem Nettogewicht. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere, andere, andere, Hartkaramellen, auch gefüllt, in den TARIC-Code 1704 9071 00 einzureihen.

DEBTI4843/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-10

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der Ware handelt es sich um Hartkaramellen in Form von gebogenen Zuckerstangen. Die Zuckerstangen sind etwa 23 cm lang und haben einen Durchmesser von ca. 1 cm. Die sind weiß mit roten bzw. roten und grünen Streifen, die spiralförmig um die Zuckerstangen umlaufen. Die Ware ist in Kunststofffolie verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Kunststofffolie sind der Hersteller, die Nährwerte und die Zutaten angegeben. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevante Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere, andere, andere, Hartkaramellen, auch gefüllt, in den TARIC-Code 1704 9071 00 einzureihen.

DEBTI9348/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus verschiedenen Hartkaramellen und Marshmallows. Die Hartkaramellen stellen sich in Form von dreifarbigen Dauerlutschern mit Stiel oder in Form von zweifarbigen, stilisierten Gehstöcken dar. Die Marshmallows sind rosa und weiß spiralförmig aufgewickelt. Die Zuckerwaren sind einzeln in Folienbeuteln verpackt und zu je 8 Gehstöcken (zu jeweils 5 g), 5 Dauerlutschern (zu jeweils 12 g) und 5 Marshmallows (zu jeweils 4 g) in einem Folienbeutel in Form eunes stilisierten Weihnachtsstrumpf verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Aus den hier durchgeführten Untersuchungen des Warenmusters wurden folgende für den Meursing-Zusatzcode relevanten Werte ermittelt: - Stärke/Glucose: 25 GHT bis weniger als 50 GHT, - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 30 GHT bis weniger als 50 GHT. - Milchfett und Milchprotein werden aufgrund der Zutatenliste ausgeschlossen. Abbildung siehe Anlage. Aufgrund des Umfangs sind die Hartkaramellen charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung. Die Ware ist als andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Hartkaramellen, in den TARIC-Code 1704 9071 00 einzureihen.

DEBTI44758/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-24

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen Hartkaramell-Lutscher, der drehbar auf einem als Stiel dienenden konischen Kunststoffbehälter aufgebracht ist. Der Kunststoffbehälter ist mit bunten Zuckerkügelchen (Perlen) gefüllt, zu öffnen über einen Schieber seitlich oben am Behälter. Die gesamte Ware stellt eine stilisierte Softeistüte dar. Durch Drücken eines Knopfes rotiert der Hartkaramell-Lutscher. Die Ware ist mit einem bunt bedruckten Klebeetikett versehen und in Klarsichtfolie verpackt. Die Ware wird in drei Geschmacksrichtungen gehandelt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 bis weniger als 70 GHT. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Es handelt sich bei dem Erzeugnis um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus Hartkaramelle und Zuckerkügelchen, deren Charakter durch die Hartkaramelle bestimmt wird. Die Ware ist als Hartkaramelle, auch gefüllt, in die Unterposition 1704 9071 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI44760/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-10

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen zylindrischen, streifenförmig gefärbten ca. 5 cm langen Hartkaramell-Lutscher mit einem Durchmesser von ca. 1,5 cm , der drehbar auf einem als Handgriff geformten Kunststoffbehälter aufgebracht ist. Durch Ziehen an einer Zugschnur rotiert der Hartkaramell-Lutscher und kehrt beim Loslassen wieder in seine Ausgangsposition zurück. Die Ware ist mit einem mehrfarbig bedruckten Klebeetikett am Handgriff versehen und in Klarsichtfolie verpackt. Die Ware wird in mehreren Geschmacksrichtungen gehandelt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 bis weniger als 70 GHT. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt Hartkaramelle, auch gefüllt, in die Unterposition 1704 9071 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Der Kunststoffstab samt Zugschnur weist keinen eigenen Gebrauchswert auf und wird als Bestandteil der Verpackung gewertet.

DE24981/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-30

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um zweifarbige, etwa 3,5 cm x 2,5 cm x 2,5 cm große Hartkaramellen in Form eines stilisierten Schnullers mit Kunststoffmundstück (Lippen mit Zähnen). Der Lutscher ist mit einer wiederverschließbaren, transparenten Kunststoffkapsel abdeckbar und zu deklarierten 15 g Nettogewicht einzeln verpackt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 GHT und mehr. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind als andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, Hartkaramellen, in die Unterposition 1704 9071 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE11744/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen stabförmigen (Länge ca. 4,5 cm; Ø ca. 1,5 cm), grünen Hartkaramell-Lutscher, der auf einem ca. 4 cm langen Kunststoffstab mit Druckknopf und Leuchtdiode aufgesetzt ist. Durch Drücken des Knopfes kann die Leuchtdiode im Inneren der Hartkaramellmasse zum Leuchten gebracht werden. Der Lutscher ist zu deklarierten 12 g Nettogewicht einzeln in Klarsichtfolie verpackt und mit einer farbigen, transparenten Kunststoffhülle und bunt bedrucktem Etikett versehen. Nach den als zutreffend unterstellten Angaben des Antragstellers enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 GHT und mehr. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Es handelt sich bei dem Erzeugnis um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Zuckerware und einer tragbaren elektrischen Leuchte, deren Charakter durch die Zuckerware bestimmt wird. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Hartkaramelle, in die Unterposition 1704 9071 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE11745/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Zuckerware; Hartkaramellen Bei der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um rosafarbene, etwa 3,5 cm x 2,5 cm x 2,5 cm große Hartkaramellen in Form eines stilisierten Schnullers mit Kunststoffmundstück (Lippen mit Zähnen und ausgestreckter Zunge) und angeklebter Produktinformation. Der Lutscher ist mit einer wiederverschließbaren, transparenten Kunststoffkapsel abdeckbar und zu deklarierten 15 g Nettogewicht einzeln verpackt. Nach dem Ergebnis der Untersuchung enthält die Ware (gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 und VO (EU) Nr. 118/2010): - Stärke/Glucose: 25 bis weniger als 50 GHT; - Saccharose/Invertzucker/Isoglucose: 50 GHT und mehr. Milchfett und Milchprotein werden auf Grund der Zutatenliste ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind als andere Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, Hartkaramellen, in die Unterposition 1704 9071 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  3. 1704.90andere
  4. 1704.90.71Hartkaramellen, auch gefüllt
  5. 1704.90.71.00Hartkaramellen, auch gefüllt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.71.00

HS-Code1704.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1704.90.718 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1704.90.71.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Alle Drittländer35 %Non preferential tariff quota
Chile0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Preferential tariff quota
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Liechtenstein0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1704

Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …

Pos. 1704

Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …

Pos. 1704

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Kapitel 17

1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zuckerware; Hartkaramellen?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zuckerware; Hartkaramellen überwiegend in 1704.90.71.00 eingereiht: Hartkaramellen, auch gefüllt. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zuckerware; Hartkaramellen?

Auf 1704.90.71.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zuckerware; Hartkaramellen?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 170490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 90 Prozent davon wurden in 1704.90.71.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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