Zolltarifnummer 1704.90: Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1704.90 steht für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
1704.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1704.90
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Alle Drittländer | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Chile | 0 % | Preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zuckerware; Marshmallows Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um weiße Schaumzuckerzylinder (Marshmallows) mit einem Durchmesser von ca. 3 cm und einer Höhe von ca. 3 cm. Die Marshmallows sind in bunt bedruckten, transparenten Folienbeuteln mit einem deklarierten Nettogewicht von 300 g für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich um eine "andere Zuckerware ohne Kakaogehalt" der Unterposition 1704 90 des Harmonisierten System.
GUMMIES MADE FROM APPLE CIDER VINEGAR, BEETROOT AND POMEGRANATE POWDER, GLUTEN FREE, VEGAN FRIENDLY AND ORGANIC.. ALSO CONTAINS SUGAR, TAPIOCA STARCH, CITRIC ACID, MALIC ACID, FRUIT AND VEGETABLE JUICES
Zuckerware; weiße Schokolade Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um weiße Schokolade in Form von Tafeln mit einem Gewicht von 51 g, verfeinert mit Honig und Kamillentee. Die Tafeln sind in einem bedrucktem Faltkarton umverpackt. Es liegen Angaben zur Zusammensetzung vor. Die Angaben werden als zutreffend unterstellt. Es liegt eine Zuckerware ohne Kakaogehalt der Position 1704 der Kombinierten Nomenklatur vor.
Zuckerware, weiße Schokolade. Bei der Ware handelt es sich um weiße Schokolade in Form ca. 4,0 cm x 3,5 cm x 2,0 cm großer, muffinförmiger, mit einer ganzen Macadamia-Nuss gefüllter Stücke. Die Schokoladenstücke befinden sich einzeln in Papierpralinenmanschetten. 18 Stück sind zu deklarierten 198 g in einer in Klarsichtfolie eingeschweißten, bunt bedruckten Originalpappschachtel mit Kunststoffschaleneinlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware stellt eine aus mehreren Stoffen (Macadamia-Nuss, weiße Schokolade) zusammengesetzte Ware im Sinne der AV 3 b) dar. Der Charakter der Ware wird mengenmäßig durch die weiße Schokolade bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt; weiße Schokolade.
BOUCHEES AU CHOCOLAT BLANC. SUCRERIES COMPOSEES D'ANANAS CONFITS ENROBES DE CHOCOLAT BLANC. CONDITIONNEES EN BALLOTIN DE 150GR
SACHET DE MENDIANTS AU CHOCOLAT BLANC POIDS NET: 130GR
TUILES AU CHOCOLAT BLANC AUX ECLATS DE NOISETTE ,CONDITIONNEES POUR LA VENTE AU DETAIL DANS UN ETUI CARTONNE. POIDS NET: 160GR
NOUGATS MOELLEUX AUX PISTACHES ET ABRICOTS COMPOSITION: SUCRE, SIROP DE GLUCOSE, BLANC D'OEUF, VANILLE, PISTACHE, ACIDE CITRIQUE, ABRICOT.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1704 90 10: Hierher gehört nur Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz von anderen Zuckern sowie von Geschmackstoffen oder anderen Stoffen, auch in Form von Broten, Blöcken, Stäben, Tabletten usw. Süßholz-Auszug, durch Zusatz anderer Stoffe als Zuckerware zubereitet, gehört ohne Rücksicht auf seinen Saccharosegehalt zu Unterposition 1704 90 99. Zu Unterposition 1704 90 30: Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffer vi). Zu Unterposition 1704 90 51: Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffern iv) und ix). Hierher gehören auch Zucker- und Fettglasuren. Zu Unterposition 1704 90 55: Siehe die Erläuterungen zu Position 1704 des HS, zweiter Absatz Ziffer v). Zu Unterposition 1704 90 61: Hierher gehören Zuckerwaren, die mit einem harten dragierten Zuckerüberzug versehen sind, z. B. …
Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 1704.90.10Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe
- 1704.90.30weiße Schokolade
- 1704.90.51Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr
- 1704.90.55Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
- 1704.90.61Dragees
- 1704.90.65Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
- 1704.90.71Hartkaramellen, auch gefüllt
- 1704.90.75Weichkaramellen
- 1704.90.81Komprimate
- 1704.90.99andere, andere, andere, andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1704.90?
Die Zolltarifnummer 1704.90 umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1704.90?
Für 1704.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 1704.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1704.90?
1704.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1704.90 im Zolltarif eingeordnet?
1704.90 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1704.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1704.90 erfasst, zum Beispiel DE12522/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1704.90?
HS-Unterposition 1704.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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