Zolltarifnummer 0304.75.00.90.0: Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0304.75.00.90.0 steht für Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 13,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0304.75.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0304.75.00.90.0
- Drittlandszoll
- 13,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
- 0304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
- 0304.75vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)
- 0304.75.00Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae,Moridae und Muraenolepididae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)
- 0304.75.00.90drugo
- 0304.75.00.90.0Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0304.75.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 13,7 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene und glasierte Filets vom Pazifischen Pollack (Gadus chalcogrammus / Theragra chalcogramma) ohne Haut. Den Filets wurden in geringen Mengen Triphosphate und Salz zugesetzt. Die langfristige Haltbarmachung der Fischfilets wird durch das Gefrieren gewährleistet. Die Filets (Gewicht jeweils 180 g bis 200 g) sind in Kartons mit 5 kg Inhalt (4 kg Abtropfgewicht) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gefrorene Filets von Fischen der Familie Gadidae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), nicht zur Verarbeitung bestimmt."
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sog. "Alaska-Seelachsfilets" um rohe, gefrorene und glasierte Filets vom Pazifischen Pollack (Gadus chalcogrammus / Theragra chalcogramma) ohne Haut. Den Filets wurden in geringen Mengen Triphosphate und Salz zugesetzt. Die langfristige Haltbarmachung der Fischfilets wird durch das Gefrieren gewährleistet. Die Filets (Gewicht jeweils 160 g bis 180 g) sind in Kartons mit 5 kg Inhalt (4 kg Abtropfgewicht) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gefrorene Filets von Fischen der Familie Gadidae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), nicht zur Verarbeitung bestimmt."
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Filets von Fischen der Art Theragra chalcogramma (Alaska/Pazifischer Pollack). Die Fischfilets sind in Kartons (Inhalt 5 kg oder auch 10 x 1 kg Beutel) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Filets von Fischen der Familie Gadidae, hier: vom Pazifischen Pollack der Art Theragra chalcogramma, nicht zur Verarbeitung bestimmt.
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohe, gefrorene und glasierte Filets vom Pazifischen Pollack (Gadus chalcogrammus / Theragra chalcogramma) ohne Haut. Den Filets wurden in geringen Mengen Triphosphate und Salz zugesetzt. Die langfristige Haltbarmachung der Fischfilets wird durch das Gefrieren gewährleistet. Die Filets (Gewicht jeweils 180 g bis 200 g) sind in Kartons mit 5 kg Inhalt (4 kg Abtropfgewicht) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gefrorene Filets von Fischen der Familie Gadidae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), nicht zur Verarbeitung bestimmt."
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohe, gefrorene und glasierte Filets vom Pazifischen Pollack (Gadus chalcogrammus / Theragra chalcogramma) ohne Haut. Den Filets wurden in geringen Mengen Triphosphate und Salz zugesetzt. Die langfristige Haltbarmachung der Fischfilets wird durch das Gefrieren gewährleistet. Die Filets (Gewicht jeweils 160 g bis 180 g) sind in Kartons mit 5 kg Inhalt (4 kg Abtropfgewicht) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gefrorene Filets von Fischen der Familie Gadidae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), nicht zur Verarbeitung bestimmt."
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei den sog. Alaska-Seelachsfilets um rohe, gefrorene und dünn glasierte Filets vom Pazifischen Pollack (Gadus chalcogrammus / Theragra chalcogramma) ohne Haut. Die Filets (70 - 180 g Fisch-Nettogewicht pro Filet) sind in bedruckten Verkaufsbeuteln mit einem Nettogewicht von 1000 g für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gefrorene Filets von Fischen der Familie Gadidae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), nicht zur Verarbeitung bestimmt."
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Filets von Fischen der Art Theragra chalcogramma (Alaska/Pazifischer Pollack). Die Fischfilets sind lt. Antragsangaben in Kartons (Inhalt 5 Kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Filets von Fischen der Familie Gadidae, hier: vom Pazifischen Pollack der Art Theragra chalcogramma, nicht zur Verarbeitung bestimmt.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um einzeln gefrorene Filets von Fischen der Art Theragra chalcogramma (Alaska Pollock; Pazifischer Pollack). Die Filets sind in Kunststoffbeuteln mit einem Gewicht (netto) von 800 g verpackt und nicht zur weiteren Verarbeitung bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Fischfilets von Fischen der Familie Gadidae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma), nicht zur Verarbeitung bestimmt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0304 61 00 bis 0304 89 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0304 31 00 bis 0304 49 90. Hierher gehören auch tief gefrorene Blöcke aus Filets oder Filetstücken (im Allgemeinen von Kabeljau), auch gemischt mit einer kleinen Menge (nicht mehr als 20 GHT) abgelöster Fleischmasse der gleichen Fischart, die nur zum Ausfüllen der Zwischenräume innerhalb der Blöcke verwendet wird. Die Blöcke sind dafür vorgesehen, in kleinere Stücke (Portionen, Stäbchen usw.) zerlegt zu werden, die sodann für den Einzelverkauf aufgemacht werden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3491/88 der Kommission vom 9. November 1988 (RV L 3491/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Als „Heringslappen“ bezeichnete Ware, bestehend aus der rechten und der linken Hälfte eines Herings (ohne Kopf, Eingeweide, Flossen, mit Ausnahme der Rückenflosse und ohne Gräten), gefroren. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut miteinander verbunden. Unterposition 0304 99 23 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 0304 und der Unterposition 0304 99 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …
1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0304.75.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 0304.75.00.90.0 umfasst Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0304.75.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 0304.75.00.90.0 beträgt 13,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0304.75.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030475. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0304.75.00.90.0?
0304.75.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0304.75.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
0304.75.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren > 030475 vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma) > 03047500 Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae,Moridae und Muraenolepididae, vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma) > 0304750090 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0304.75.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0304.75.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1169/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0304.75.00.90.0?
Warennummer 0304.75.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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