Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0304.81.00.90.0: Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0304.81.00.90.0 steht für Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0304.81.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0304.81.00.90.0
Drittlandszoll
2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
  3. 0304.81vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
  4. 0304.81.00Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
  5. 0304.81.00.90drugo
  6. 0304.81.00.90.0Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0304.81.00.90.0

HS-Code0304.816 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0304.81.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0304.81.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0304.81.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7399/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-10

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Filets von Fischen der Art Oncorhynchus keta (Pazifischer Lachs), ohne Haut. Die Fischfilets sind lt. Antragsangaben in Kartons (Inhalt 5 Kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Fischfilets vom Pazifischen Lachs der Art Oncorhynchus keta.

DEBTI18756/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-14

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets ohne Haut von Fischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pink salmon/Pazifischer Lachs). Zwei Fischfilets (Stück ca. 125g) sind einzeln vacuumiert und zusammen verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, rohe Fischfilets vom Pazifischen Lachs.

DEBTI18759/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-11

Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohe, gefrorene Filets von Fischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pazifischer Lachs), mit Haut, ohne Gräten und ohne weitere Zusätze. Die Filets mit jeweils einem Gewicht von etwa 110 g sind einzeln vacuumiert in einem VK-Beutel (Inhalt fünf Filets) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "gefrorene Fischfilets von anderen Fischen als in den Codenummern 0304 6100 00 0 bis 0304 8100 10 0 genannt, vom Pazifischen Lachs".

DEBTI43250/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-15

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Filets von Fischen der Art Oncorhynchus keta (Pazifischer Lachs), ohne Haut. Die Fischfilets sind lt. Antragsangaben in Kartons (Inhalt 5 Kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Fischfilets vom Pazifischen Lachs der Art Oncorhynchus keta.

DEBTI50026/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-02

Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohe, in Würfel geschnittene, gefrorene Filets ohne Haut von Fischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pazifischer Lachs, Buckellachs). Die Würfel weisen ein Gewicht von 5 bis 15 g auf. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, rohe Fischfilets vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus gorbuscha).

DE16078/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-18

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets ohne Haut von Fischen der Art Oncorhynchus gorbuscha (Pink salmon/Pazifischer Lachs). Die Fischfilets sind einzeln vacuumiert und in einem Polybeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handlet es sich um gefrorene, rohe Fischfilets vom Pazifischen Lachs.

DE4363/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-10

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Filets von Fischen der Art Oncorhynchus keta (Pazifischer Lachs), ohne Haut. Die Fischfilets sind lt. Antragsangaben in Kartons (Inhalt 5 Kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Fischfilets vom Pazifischen Lachs der Art Oncorhynchus keta.

DE8469/12-2Erteilt von DEGültig bis 2018-05-10

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um tiefgefrorene, rohe Fischfilets vom Wildlachs (Oncorhynchus gorbuscha). Jedes Fischfilet ist einzeln in Folie vakuumiert. Sie sind mit in Folie vakuumierten Filets vom Neuseeländischen Sankt Petersfisch zusammen in einer Faltschachtel verpackt. Das Gewicht der Wildlachs-Filets in der Zusammenstellung beträgt insgesamt 250 g (netto). Die Fischfilets vom Wildlachs sind getrennt einzureihen, da es sich bei der Zusammenstellung mit den Filets vom Neuseeländischen Sankt Petersfisch nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) handelt. Zolltariflich handelt es sich um gefrorene Fischfilets von Fischen der Art Oncorhynchus gorbuscha.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0304

Zu Unterpositionen 0304 61 00 bis 0304 89 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0304 31 00 bis 0304 49 90. Hierher gehören auch tief gefrorene Blöcke aus Filets oder Filetstücken (im Allgemeinen von Kabeljau), auch gemischt mit einer kleinen Menge (nicht mehr als 20 GHT) abgelöster Fleischmasse der gleichen Fischart, die nur zum Ausfüllen der Zwischenräume innerhalb der Blöcke verwendet wird. Die Blöcke sind dafür vorgesehen, in kleinere Stücke (Portionen, Stäbchen usw.) zerlegt zu werden, die sodann für den Einzelverkauf aufgemacht werden.

Pos. 0304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3491/88 der Kommission vom 9. November 1988 (RV L 3491/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Als „Heringslappen“ bezeichnete Ware, bestehend aus der rechten und der linken Hälfte eines Herings (ohne Kopf, Eingeweide, Flossen, mit Ausnahme der Rückenflosse und ohne Gräten), gefroren. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut miteinander verbunden. Unterposition 0304 99 23 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 0304 und der Unterposition 0304 99 23. …

Pos. 0304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …

Kapitel 03

1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0304.81.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 0304.81.00.90.0 umfasst Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0304.81.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 0304.81.00.90.0 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0304.81.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030481. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0304.81.00.90.0?

0304.81.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0304.81.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

0304.81.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren > 030481 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) > 03048100 Gefrorene Filets von anderen Fischen, vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) > 0304810090 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0304.81.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0304.81.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7399/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0304.81.00.90.0?

Warennummer 0304.81.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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