Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0304.87.00.90: Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Mai 2026

Die Zolltarifnummer 0304.87.00.90 steht für Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 18 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0304.87.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0304.87.00.90
Drittlandszoll
18 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
  3. 0304.87von Thunfischen (der Gattung Thunnus) und vom Echten Bonito (Katsuwonus pelamis)
  4. 0304.87.00Gefrorene Filets von anderen Fischen, von Thunfischen der Gattung Thunnus und vom Echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis)
  5. 0304.87.00.90Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0304.87.00.90

HS-Code0304.876 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0304.87.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0304.87.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll18 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

BED.T.301.589Erteilt von BEGültig bis 2021-12-06

Diepgevroren visvlees van de soort Katsuwonis pelamis (ca. 30 cm lang en ca. 6 cm breed) zonder vel of graten. De buitenkant van het visvlees heeft een korte warmtebehandeling ondergaan, zonder dat de proteïnen van de vis zijn gecoaguleerd. Het product wordt aangeboden voor de verkoop in het klein met een netto-inhoud van 250g.

FR-RTC-2015-001033Erteilt von FRGültig bis 2021-05-19

Poisson de l’espèce Thunnus albacares se présentant sous forme de cubes congelés, constitués de filet (représentant plus de 80 % du produit fini), de ventrèches, de joues et de chaires issues de la queue. Les cubes de poisson sont conditionnés en sachets de 400 gr ou 2,5 kg.

GBBTI504550771Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

FROZEN YELLOWFIN TUNA (THUNNUS ALBACARES) THE TUNA HAS BEEN CUT PARALLEL TO THE BACKBONE OF THE FISH.THEREFORE REGARDED AS PARTS OF FILLETS. PACKED IN 250G PACK

DE17563/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-07

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Filetstücke (sog. Portionen) von Thunfischen der Art Thunnus albacares, ohne Haut, Flossen und Gräten. Die portionierten Fischstücke stammen aus dem Filetbereich (obere oder untere, rechte oder linke Seite) von Thunfischen. Nach den Antragsangaben sind die Thunfischfiletstücke vakuum verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, rohe Filets von Thunfischen der Gattung Thunnus (hier: Thunfische der Art Thunnus albacares).

DE18090/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-08

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe tiefgefrorenen, glasierte sog. Thunfischsteaks, ohne Haut, Flossen und Gräten. Die etwa 125g schweren Thunfischstücke stammen aus dem Filetbereich (rechte oder linke Seite des Thunfisches) von Fischen der Art Thunnus albacares. Jeweils zwei Thunfischsteaks sind vakuum verpackt in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, rohe Filets von Thunfischen der Gattung Thunnus (Art: Thunnus albacares).

GB122882082Erteilt von GBGültig bis 2019-05-29

FROZEN YELLOWFIN TUNA (THUNNUS ALBACARES) STEAKS, SKINLESS AND BONELESS.

GB122839473Erteilt von GBGültig bis 2019-05-13

FROZEN SKINLESS, BONELESS YELLOWFIN TUNA STEAKS (THUNNUS ALBACARES). EACH STEAK IS 160-180G. PACKED IN CASES OF 12. THE STEAKS ARE CUT ACROSS THE BODY OF THE FISH AND ARE ALSO CALLED PORTIONS.

GB122795662Erteilt von GBGültig bis 2019-05-13

CUTS OF FROZEN YELLOWFIN TUNA (THUNNUS ALBACARES) FILLETS WITHOUT SKIN OR BONES. EACH CUT WEIGHS BETWEEN 170 AND 280 GRAMMES AND IS IN AN INDIVIDUAL PACK. THESE ARE ENCLOSED IN ANOTHER BAG, WITH EACH BAG CONTAINING FOUR OR FIVE PIECES WITH A TOTAL WEIGHT OF ABOUT ONE KILOGRAMME.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0304

Zu Unterpositionen 0304 61 00 bis 0304 89 90: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0304 31 00 bis 0304 49 90. Hierher gehören auch tief gefrorene Blöcke aus Filets oder Filetstücken (im Allgemeinen von Kabeljau), auch gemischt mit einer kleinen Menge (nicht mehr als 20 GHT) abgelöster Fleischmasse der gleichen Fischart, die nur zum Ausfüllen der Zwischenräume innerhalb der Blöcke verwendet wird. Die Blöcke sind dafür vorgesehen, in kleinere Stücke (Portionen, Stäbchen usw.) zerlegt zu werden, die sodann für den Einzelverkauf aufgemacht werden.

Pos. 0304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3491/88 der Kommission vom 9. November 1988 (RV L 3491/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Als „Heringslappen“ bezeichnete Ware, bestehend aus der rechten und der linken Hälfte eines Herings (ohne Kopf, Eingeweide, Flossen, mit Ausnahme der Rückenflosse und ohne Gräten), gefroren. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut miteinander verbunden. Unterposition 0304 99 23 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 0304 und der Unterposition 0304 99 23. …

Pos. 0304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …

Kapitel 03

1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0304.87.00.90?

Die Zolltarifnummer 0304.87.00.90 umfasst Gefrorene Filets von anderen Fischen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0304.87.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 0304.87.00.90 beträgt 18 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0304.87.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030487. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0304.87.00.90?

0304.87.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0304.87.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

0304.87.00.90 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren > 030487 von Thunfischen (der Gattung Thunnus) und vom Echten Bonito (Katsuwonus pelamis) > 03048700 Gefrorene Filets von anderen Fischen, von Thunfischen der Gattung Thunnus und vom Echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0304.87.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0304.87.00.90 erfasst, zum Beispiel BED.T.301.589. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0304.87.00.90?

TARIC-Code 0304.87.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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