Zolltarifnummer 0304.99.23: Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), anderes, anderes, von…
Referenzdaten mit Stand 16. Juni 2026
Die Zolltarifnummer 0304.99.23 steht für Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), anderes, anderes, von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0304.99.23 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0304.99.23
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
- 0304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
- 0304.99andere, gefroren, andere
- 0304.99.23Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), anderes, anderes, von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0304.99.23
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produkspezifikation handelt sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene sog. "Heringslappen", jeweils bestehend aus einer rechten und linken Hälfte von Seefischen der Art Clupea harengus (Atlantischer Hering). Das Erzeugnis ist ausgenommen, ohne Kopf und mit Haut. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut wie gewachsen verbunden (somit nicht filetiert). Die sog. "gefalteten Filets" sind in einem bedruckten Kunststofffolienbeutel verpackt (Inhalt 800g; Nettogewicht/Abtropfgewicht: 720 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Fischfleisch als Fischfilets, gefroren, von anderen Fischen als in den Unterpositionen (KN) 0304 9100 bis 0304 9921 genannt, vom Hering (Clupea harengus)".
Dle deklarovaných údajů se jedná o zmrazené rybí maso ze sledě obecného (Clupea harengus). Na břišní části ryby je veden podélný řez od hlavy k osasu, jednotlivé kusy jsou spojeny kůží na hřbetní straně. Výrobek je určen k dalšímu průmyslovému zpracování.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fischfilets. Als Fischfilets im Sinne dieser Position gelten die parallel zur Wirbelsäule des Fisches entnommenen Fleischstreifen, die die rechte oder linke Hälfte eines Fisches darstellen, sofern sie von Kopf, Eingeweide, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind und beide Hälften nicht miteinander, z. B. am Rücken oder Bauch, zusammenhängen. Das etwaige Vorhandensein der Haut, manchmal zum Zusammenhalten oder zur Erleichterung des nachträglichen Zerschneidens in Scheiben am Filet belassenen, ändert die Einreihung dieser Erzeugnisse nicht. Dies gilt auch für das Vorhandensein von Stehgräten und anderer kleiner Gräten, die nicht vollständig entfernt worden sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3491/88 der Kommission vom 9. November 1988 (RV L 3491/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Als „Heringslappen“ bezeichnete Ware, bestehend aus der rechten und der linken Hälfte eines Herings (ohne Kopf, Eingeweide, Flossen, mit Ausnahme der Rückenflosse und ohne Gräten), gefroren. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut miteinander verbunden. Unterposition 0304 99 23 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 0304 und der Unterposition 0304 99 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …
1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0304.99.23?
Die Zolltarifnummer 0304.99.23 umfasst Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), anderes, anderes, von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0304.99.23?
Der Drittlandszollsatz für 0304.99.23 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0304.99.23?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0304.99.23?
0304.99.23 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0304.99.23 im Zolltarif eingeordnet?
0304.99.23 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren > 030499 andere, gefroren, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0304.99.23?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0304.99.23 erfasst, zum Beispiel DEBTI8264/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0304.99.23?
KN-Code 0304.99.23 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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