Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0506.90.00.00: Knochen und Stirnbeinzapfen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0506.90.00.00 steht für Knochen und Stirnbeinzapfen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0506.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0506.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0506Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
  3. 0506.90andere
  4. 0506.90.00andere
  5. 0506.90.00.00Knochen und Stirnbeinzapfen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0506.90.00.00

HS-Code0506.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0506.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0506.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23924/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-30

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Straußenknochen XXL, LA 70803" um einen Knochen des Straußes mit geringen Fleischanhaftungen. Das unbehandelte Erzeugnis mit einer Größe von ca. 30 cm enthält keine weiteren Zusätze. Die Knochen sind als Ergänzungsfuttermittel für Hunde (Tierfutter) bestimmt und in einem bedruckten Kunststoffbeutel als Futtermittel für Hunde verpackt. Da laut zusätzlichen Antragsangaben die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe Knochen, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, andere als in der Unterposition (HS) 0506 10 genannte".

DEBTI25236/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-26

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Granulat aus zerkleinerten und mittels Dampfstrahl gereinigten Fischknochen. Das in unterschiedlichen Größen (Puder bis "Kieselgröße") zerkleinerte Granulat ist nicht für die menschliche Ernährung geeignet (ungenießbar). Zolltarifrechtlich handelt es sich um nicht mit Säure behandelte Knochen, andere als rohe Knochen.

FR-RTC-2016-000247Erteilt von FRGültig bis 2018-03-07

Poudre obtenue à partir d'os de bœuf, n'ayant fait l'objet d'aucun ajout et destinée à l'alimentation animale.

DEHH/1993/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-12-16

Nach den Antragsangaben handelt es sich um Knochen bovinen Ursprungs (Rinderknochen), die von anhaftendem Fleisch befreit und für Transportzwecke zersägt (einfache Bearbeitung). Die Knochen sollen nach den Antragsangaben zur pharmazeutischen Herstellung von Medizinprodukten verwendet werden.

GB120750510Erteilt von GBGültig bis 2011-06-17

BONES UNWORKED, DEFATTED SIMPLY PREPARED (BUT NOT CUT TO SHAPE) TREATED WITH ACID

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0506

Zu Unterposition 0506 9000: Siehe Erläuterungen zu Position 0506 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1, 2, 4 und 5.

Pos. 0506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Waren dieser Position dienen hauptsächlich als Schnitzstoff, zum Herstellen von Leim und Gelatine und als Düngemittel. Zu dieser Position gehören: 1) Knochen und Stirnbeinzapfen (Knochen unter der Hornscheide), unbearbeitet oder entfettet (durch verschiedene Verfahren von ihrem Fett befreit). 2) Einfach bearbeitete (aber nicht zugeschnittene) Knochen; das sind Knochen, die keine weitergehende Bearbeitung erfahren haben als das einfache Absägen überflüssiger Teile, das Zerteilen in der Quer- oder Längsrichtung, auch mit anschließendem groben Abhobeln, oder das Bleichen. …

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0506.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 0506.90.00.00 umfasst Knochen und Stirnbeinzapfen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0506.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0506.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0506.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 050690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0506.90.00.00?

0506.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0506.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0506.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon > 050690 andere > 05069000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0506.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0506.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23924/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0506.90.00.00?

TARIC-Code 0506.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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