Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0506.90.00.00.9: Knochen und Stirnbeinzapfen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0506.90.00.00.9 steht für Knochen und Stirnbeinzapfen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0506.90.00.00.9 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0506.90.00.00.9
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0506Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
  3. 0506.90andere
  4. 0506.90.00andere
  5. 0506.90.00.00.9Knochen und Stirnbeinzapfen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0506.90.00.00.9

HS-Code0506.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0506.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0506.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0506.90.00.00.911 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE6149/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-02

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um einen ca. 40 cm langen und an den beiden Gelenkkopf-Enden ca. 15 cm breiten, aus dem Fleisch ausgelösten Knochen vom Rind mit geringen Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusatzstoffe. Der Knochen wurde gekocht, gebleicht und durch Hitze stark getrocknet. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Die Ware ist verschweißt in einer transparenten Kunststofffolie mit einem Kunststoffnetzbeutel verpackt und ist zur Verwendung als Futtermittel für Hunde (sog. Jumbo-Kauknochen, 1200 g) bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Knochen als in den Codenummern 0506 1000 00 0 und 0506 9000 00 1 genannt, nicht für die menschliche Ernährung geeignet".

DE6141/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-01

Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um Unterbeine vom Schaf, mit geringen bzw. ohne Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusätze. Die durch Hitze stark getrockneten Schafsunterbeine sind in Beuteln mit einem Inhalt von 20 Stück lose verpackt und als Kauartikel für Hunde (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Knochen, andere als in den Codenummern 0506 1000 00 0 und 0506 9000 00 1 genannt, nicht für die menschliche Ernährung geeignet.

DE5769/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-18

Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um durch Hitze stark getrocknete Rippen vom Kalb (Rind) mit sehr geringen Fleischanhaftungen, ohne weitere Zusätze. Die Rippen sind in Großgebinden verpackt und als Naturkauartikel für Hunde (Tierfutter) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes (ungenießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Knochen, andere als in den Codenummern 0506 1000 00 0 und 0506 9000 00 1 genannt, nicht für die menschliche Ernährung geeignet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0506

Zu Unterposition 0506 9000: Siehe Erläuterungen zu Position 0506 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1, 2, 4 und 5.

Pos. 0506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Waren dieser Position dienen hauptsächlich als Schnitzstoff, zum Herstellen von Leim und Gelatine und als Düngemittel. Zu dieser Position gehören: 1) Knochen und Stirnbeinzapfen (Knochen unter der Hornscheide), unbearbeitet oder entfettet (durch verschiedene Verfahren von ihrem Fett befreit). 2) Einfach bearbeitete (aber nicht zugeschnittene) Knochen; das sind Knochen, die keine weitergehende Bearbeitung erfahren haben als das einfache Absägen überflüssiger Teile, das Zerteilen in der Quer- oder Längsrichtung, auch mit anschließendem groben Abhobeln, oder das Bleichen. …

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0506.90.00.00.9?

Die Zolltarifnummer 0506.90.00.00.9 umfasst Knochen und Stirnbeinzapfen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0506.90.00.00.9?

Der Drittlandszollsatz für 0506.90.00.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0506.90.00.00.9?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 050690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0506.90.00.00.9?

0506.90.00.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0506.90.00.00.9 im Zolltarif eingeordnet?

0506.90.00.00.9 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon > 050690 andere > 05069000 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0506.90.00.00.9?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0506.90.00.00.9 erfasst, zum Beispiel DE6149/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0506.90.00.00.9?

Warennummer 0506.90.00.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.