Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0511.91.90: Waren tierischen Ursprungs, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0511.91.90 steht für Waren tierischen Ursprungs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0511.91.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0511.91.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
  3. 0511.91andere, Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
  4. 0511.91.90Waren tierischen Ursprungs, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0511.91.90

HS-Code0511.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0511.91.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI50/340885/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-06-02

Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené sladkovodní korýše rodu gammarus (blešivci). Účel použití: doplňkové přírodní krmivo pro vodní želvy a dravé druhy akvarijních ryb (sušený gammarus má vysoký obsah vápníku, bílkovin a tuků). Není určeno k lidské spotřebě. Balení v sáčku o objemu 250 nebo 500 ml.

DEBTI51266/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-19

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gefriergetrocknete Garnelen, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter für Katzen bestimmt, in bedruckten Beuteln verpackt und als Ergänzungsfuttermittel gekennzeichnet. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, gelten die Erzeugnisse als nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DEBTI51263/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-08

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gefriergetrocknete ganze Sardellen, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter für Hunde und Katzen bestimmt, in bedruckten Beuteln verpackt und als Ergänzungsfuttermittel gekennzeichnet. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, gelten die Erzeugnisse als nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DEBTI29946/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-06

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um gefriergetrockneten, antarktischen Krill ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Einzelfuttermittel für Katzen (Ergänzungsfutter) bestimmt und als Tierfutter gekennzeichnet. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Das Ergänzungsfutter ist in durchsichtigen Plastikdosen mit Drehverschluss zu je 20 g in Aufmachung für den Einzelverkauf abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DEBTI4688/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-21

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, getrocknete Heringe ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Einzelfuttermittel für Hunde bestimmt und in einem bedruckten, wiederverschließbaren Standbodenbeutel aus Kunststoff mit einem Inhalt von 80 g (netto) verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen nicht für die menschliche Ernährung geeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Waren aus Fischen, keine Abfälle von Fischen".

DEBTI16340/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-11

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den schlupffähigen Artemien um Eier von Tieren der Gattung Artemia (Salzkrebschen, Salzwasserkrebse) ohne weitere Zusätze. Die Ware dient zum Herstellen von Lebendfutter für Zierfische und ist in Glasflaschen für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet, keine Abfälle".

PLBTIWIT-2023-000825Erteilt von PLGültig bis 2026-06-01

Produkty pochodzenia zwierzęcego, nienadające się do spożycia dla ludzi – suszone małe rybki, przeznaczone dla zwierząt domowych jako gryzaki. Zgodnie z deklaracją producenta produkt otrzymywany jest z produktów ubocznych pochodzenia zwierzęcego kategorii 3 i w procesie produkcji nie są dodawane żadne dodatki i konserwanty. Na etykiecie opakowania znajduje się informacja, że produkt należy do grupy produktów kategorii 3 i nie nadaje się do spożycia przez ludzi.

CZBTI31/096673/2022-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2025-08-03

Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené sladkovodní korýše rodu gammarus (blešivci). Účel použití: doplňkové přírodní krmivo pro vodní želvy a dravé druhy akvarijních ryb (sušený gammarus má vysoký obsah vápníku, bílkovin a tuků). Není určeno k lidské spotřebě. Balení v sáčku o objemu 250 nebo 500 ml.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0511

Zu Unterposition 0511 91 90: Hierher gehören: 1. ungenießbare Fischeier, Fischrogen und Fischmilch (siehe hierzu Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 5, Absätze (i) und (ii); 2. Abfälle von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, z. B. Schalen von Garnelen, auch in Pulverform; 3. ungenießbare oder als für die menschliche Ernährung nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 3 erfassten Arten, z.B. Wasserflöhe (Daphnia) und andere Blattfußkrebse oder Muschelkrebse, für die Fütterung von Aquariumsfischen getrocknet..

Pos. 0511

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.91.90?

Die Zolltarifnummer 0511.91.90 umfasst Waren tierischen Ursprungs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.91.90?

Der Drittlandszollsatz für 0511.91.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0511.91.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.91.90?

0511.91.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0511.91.90 im Zolltarif eingeordnet?

0511.91.90 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051191 andere, Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.91.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.91.90 erfasst, zum Beispiel CZBTI50/340885/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.91.90?

KN-Code 0511.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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