Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0604: Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0604 steht für Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

0604 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 06. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0604
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Türkei0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 20 11: Es handelt sich hier um eine Pflanze der Gattung Cladonia (Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica und Cladonia alpestris). Zu Unterposition 0604 20 90: Nicht hierher gehören frische Ähren, Kolben und Rispen von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) (Kapitel 7) oder von Getreide (Kapitel 10). Zu Unterposition 0604 90 11: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0604 20 11. 03.,4 Zu Unterposition 0604 90 91: Nicht hierher gehören getrocknete Zweige, die gedreht oder zu Spiralen geformt worden sind, unabhängig davon, ob das Drehen oder Formen vor dem Trocknen erfolgte (Unterposition 0604 90 99). Nicht hierher gehören nur getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) (Kapitel 7) oder von Getreide (Kapitel 10). Zu Unterposition 0604 90 99: Hierher gehören auch getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Getreide (z. B. …

Pos. 0604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Ebenso wie zu der vorhergehenden Position gehören hierher Sträuße, Kränze, Körbe und ähnliche Waren aus Blattwerk, Blättern, Zweigen und anderen Pflanzenteilen, Gräsern, Moosen oder Flechten, ohne dass es auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten ankommt, sofern die Sträuße, Kränze usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Waren dieser Position können mit Zierfrüchten ausgestattet sein; sie gehören aber zu Position 0603, wenn sie Blüten oder Blütenknospen tragen. Natürliche Weihnachtsbäume gehören zu dieser Position, wenn sie offensichtlich zur Wiederanpflanzung nicht geeignet sind (abgeschlagene Stämme, Wurzeln mit kochendem Wasser abgetötet usw.). …

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 90: 1. Kranz mit einem Durchmesser von etwa 20 cm, bestehend hauptsächlich aus pflanzlichem Material (insbesondere Gewürznelken, Zimt, Bucheckern, Tannen- und Lärchenzapfen – auch goldfarbig – und getrocknetem Blattwerk) in Verbindung mit geringen Mengen künstlicher Bestandteile (z. B. künstliche Blumen aus Spinnstoffen, Nachahmungen von Blumenblättern aus Draht), alle diese Elemente werden durch Drähte zusammengehalten, deren Enden zu einer kreisförmigen Unterlage zusammengewunden sind.

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0604?

Die Zolltarifnummer 0604 umfasst Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0604?

Für 0604 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 0604?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 0604. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0604?

0604 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0604 im Zolltarif eingeordnet?

0604 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0604?

Zu 0604 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0604?

Position 0604 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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