Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0604.20.90.00: Blattwerk, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0604.20.90.00 steht für Blattwerk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0604.20.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 06. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0604.20.90.00
Drittlandszoll
2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
  3. 0604.20frisch
  4. 0604.20.90andere
  5. 0604.20.90.00Blattwerk, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0604.20.90.00

HS-Code0604.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0604.20.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0604.20.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2 %MFN
Türkei0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

IEBTI19NT-14-8492-03Erteilt von IEGültig bis 2023-01-22

FRESH FOLIAGE STEMS. STEMS ARE BETWEEN 40 AND 70CMS LONG, GREEN IN COLOUR. THEY ARE NON CONIFER. THEY ARE USED IN BOUQUETS OF FLOWERS FOR CREATING WREATHS USUALLY AT CHRISTMAS TIME. THE PRODUCT IS GROWN IN FIELDS AND HARVESTED(CUT). THEY ARE EXPORTED IN BUCKETS OF WATER OR DRY PACKED ON PALLETS/TROLLEYS. FLOWERS ARE NOT EXPORTED, FOLIAGE ONLY.

IEBTI19NT-14-8492-04Erteilt von IEGültig bis 2023-01-21

FRESH FOLIAGE STEMS THAT HAVE BEEN PAINTED OR SCENTED. STEMS ARE BETWEEN 40 AND 70CMS LONG. THEY ARE THEN PAINTED WITH HOLINDIA PAINT AND/OR GLITTER. THERE MAY ALSO BE SCENT ( CLOVE OR CINNAMON) ADDED. THEY ARE EXPORTED IN BUCKETS OF WATER OR DRY PACKED ON PALLETS/TROLLEYS. THEY ARE NON CONIFER. PRODUCT IS USED AS DECORATIONS USUALLY AT CHRISTMAS TIME. THE PRODUCT IS FRESH FOLIAGE GROWN IN FIELDS WHICH IS THEN PAINTED AND /OR GLITTER ADDED AND SOMETIMES SCENT IS ALSO ADDED.

IEBTI19NT-14-8492-02Erteilt von IEGültig bis 2023-01-14

FRESH PINE CONES THAT HAVE BEEN PAINTED. PINE CONES WITH PAINT AND GLITTER ADDED. THEY CAN BE USED IN THE CREATION OF CHRISTMAS DECORATIONS. PRODUCT IS USED AS DECORATIONS AT CHRISTMAS TIME. PINE CONES ARE GROWN AND PAINT/GLITTER/SCENT (CLOVE OR CINNAMON POWDER) ARE ADDED.

IEBTI19NT-14-8492-01Erteilt von IEGültig bis 2022-12-09

FRESH PINE CONES. PINE CODES CAN BE EXPORTED FRESH TO CUSTOMERS OR USED IN WREATH CREATION. PRODUCT IS USED AS DECORATIONS USUALLY AT CHRISTMAS TIME.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 20 90: Nicht hierher gehören frische Ähren, Kolben und Rispen von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) (Kapitel 7) oder von Getreide (Kapitel 10).

Pos. 0604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Ebenso wie zu der vorhergehenden Position gehören hierher Sträuße, Kränze, Körbe und ähnliche Waren aus Blattwerk, Blättern, Zweigen und anderen Pflanzenteilen, Gräsern, Moosen oder Flechten, ohne dass es auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten ankommt, sofern die Sträuße, Kränze usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Waren dieser Position können mit Zierfrüchten ausgestattet sein; sie gehören aber zu Position 0603, wenn sie Blüten oder Blütenknospen tragen. Natürliche Weihnachtsbäume gehören zu dieser Position, wenn sie offensichtlich zur Wiederanpflanzung nicht geeignet sind (abgeschlagene Stämme, Wurzeln mit kochendem Wasser abgetötet usw.). …

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0604.20.90.00?

Die Zolltarifnummer 0604.20.90.00 umfasst Blattwerk, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0604.20.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 0604.20.90.00 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0604.20.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 060420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0604.20.90.00?

0604.20.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0604.20.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

0604.20.90.00 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS > 0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet > 060420 frisch > 06042090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0604.20.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0604.20.90.00 erfasst, zum Beispiel IEBTI19NT-14-8492-03. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0604.20.90.00?

TARIC-Code 0604.20.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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