Zolltarifnummer 0703.20.00: Knoblauch
Referenzdaten mit Stand 28. August 2026
Die Zolltarifnummer 0703.20.00 steht für Knoblauch. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.600 % + 120.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0703.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0703.20.00
- Drittlandszoll
- 9.600 % + 120.000 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0703.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.600 % + 120.000 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Verse gepelde knoflook met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld voor menselijke consumptie; - mechanisch gepelde knoflookteentjes zonder toevoegingen. Verpakt per 200, 500 en 1000 gram in een heldere kunststof pot met schroefdeksel onder beschermende omstandigheden (nitrogen flushing) verpakt.
Ail (Allium sativum) sous la forme de plante bulbeuse,destinée à la plantation, conditionnée pour la vente au détail en sac de 20 kg.
Verse knoflook (Allium Sativum), met onder andere de volgende kenmerken: - in de vorm van één bol, zonder tenen; - een diameter van gemiddeld 3,8 cm; - een drogestofgehalte van 44,7. Het drogestofgehalte is te laag voor gedroogde knoflook, zodat indeling als verse knoflook dient te geschieden.
Einzehiger Knoblauch (Allium sativum); Solo Garlic Ein Warenmuster in Originalumschließung lag vor. Bastkörbchen in einem etikettierten Schlauchnetz. Der Aufdruck des Etiketts enthält Angaben zum Erzeugnis ("ALLIUM AMPELOPRASUM-Solo Knobi"; 250 g). Knollen (Durchmesser ca. 3 cm - 4,5 cm) eines Zwiebelgewächses. Die äußere Haut der Knollen ist trocken (brüchig) und weiß, teilweise auch violettfarben gefärbt. Das Innere besteht aus nur einer feuchten, saftigen Zehe, die einen sehr intensiven, für Allium sativum typischen Geruch und Geschmack aufweist. Ergebnis der molekularbiologischen Artbestimmung: Es liegt Allium sativum vor, Allium ampeloprasum ist nicht nachweisbar Knoblauch (Allium sativum), frisch oder gekühlt. Ackerknoblauch (Allium ampeloprasum) der Unterposition 0703 9000 liegt entgegen den Antragsangaben und dem Verpackungsaufdruck nicht vor.
Obrane, całe cząstki (ząbki) czosnku, przechowywane w temperaturze od -1 stopnia Celsjusza do -5 stopni Celsjusza, pakowane z zastosowaniem ozonu i azotu; do wykorzystania w przemyśle spożywczym.
Verse knoflook met groene steel, met of zonder buitenhuiden, in gepelde of ongepelde vorm. De knoflook wordt - volgens opgave - bewaard in een omgeving met een hoge CO2 en een lage O2. Deze manier van verduurzamen voldoet niet aan het gestelde van post 0711 van de Gecombineerde Nomenclatuur. Het product wordt derhalve aangemerkt als verse knoflook.
Groene knoflook van de soort "Allium Sativum", zijnde verse of gekoelde knoflook met lange steel in de vorm van een bol. De knoflook is niet bevroren of bevroren geweest.
Gepelde knoflookteentjes, vers of gekoeld, met een nat en glazig uiterlijk, niet verduurzaamd en met een droge stof gehalte van 27,8 gewichtsprocent.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0703 20 00: Hierher gehören alle Varietäten von Knoblauch (Allium sativum). Hierher gehört auch Knoblauch aus einer einzigen Knolle ohne einzelne Zehen mit einem Durchmesser von ca. 25 mm bis 50 mm, für den im Handel die Bezeichnung ‚Soloknoblauch‘ (auch ‚solo garlic‘), ‚Knollenknoblauch‘, ‚Aglio Monobulbo‘ oder ‚Einzehenknoblauch‘ (oder eine ähnliche Handelsbezeichnung) verwendet wird. Nicht hierher gehört so genannter ‚Ackerknoblauch‘ oder ‚Elefantenknoblauch‘ (Allium ampeloprasum, Unterposition 0703 90 00), der aus einer einzigen Knolle mit einem Durchmesser von ca. 60 mm oder mehr besteht (d. h. bedeutend größer und schwerer als eine Knoblauchknolle mit mehreren Zehen ist). Die Arten Allium sativum und Allium ampeloprasum unterscheiden sich zudem in ihrer Erbmasse.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Gemüse, frisch oder gekühlt: 1) Speisezwiebeln (einschließlich Zwiebelpflanzen und Frühlingszwiebeln) und Schalotten. 2) Knoblauch. 3) Porree, Schnittlauch und andere Gemüse der Allium-Arten.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/2007 der Kommission vom 27. Juli 2007 (ABl. EU L 196/33) (RV L 902/2007): Ganze Knoblauchknollen (Allium sativum), mit einer Temperatur von 0 °C bis – 5 °C, jedoch nicht im Kern gefroren. Unterposition 0703 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 0703 und 0703 20 00. Das Erzeugnis ist aus der Position 0710 ausgeschlossen, da es nicht dem Begriff „gefroren“ im Sinne des Kapitels 7 entspricht (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System, Kapitel 7, Allgemeines, dritter Absatz). Das Erzeugnis ist somit als gekühlter Knoblauch in die Position 0703 einzureihen.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010- Rechtssache C-423/09: Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. September 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Knoblauch, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde, an dessen Ende dem Erzeugnis die gesamte oder nahezu die gesamte Flüssigkeit entzogen ist, in die Tarifunterposition 0712 90 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, teilgetrockneter Knoblauch, der die Eigenschaften und Merkmale von frischem Knoblauch bewahrt, aber zur Tarifunterposition 0703 20 00 der Kombinierten Nomenklatur gehört.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0703.20.00?
Die Zolltarifnummer 0703.20.00 umfasst Knoblauch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0703.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 0703.20.00 beträgt 9.600 % + 120.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0703.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 070320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0703.20.00?
0703.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0703.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
0703.20.00 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt > 070320 Knoblauch. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0703.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0703.20.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0139. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0703.20.00?
KN-Code 0703.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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