Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0711.51.00: Pilze der Gattung Agaricus

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0711.51.00 steht für Pilze der Gattung Agaricus. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.600 % + 191.000 EUR DTN E, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0711.51.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0711.51.00
Drittlandszoll
9.600 % + 191.000 EUR DTN E
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
  3. 0711.51Pilze der Gattung Agaricus
  4. 0711.51.00Pilze der Gattung Agaricus

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0711.51.00

HS-Code0711.516 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0711.51.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.600 % + 191.000 EUR DTN EMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLPL-WIT-2010-00010Erteilt von PLGültig bis 2016-01-10

Pieczarki (z rodz. Agaricus), blanszowane, tymczasowo zakonserwowane ditlenkiem siarki, z dodatkiem kwasku cytrynowego. Pieczarki nienadające się do spożycia, przeznaczone do dalszego przerobu.

PLPL-WIT-2009-01372Erteilt von PLGültig bis 2015-11-25

Pieczarki (z rodz. Agaricus), blanszowane, tymczasowo zakonserwowane ditlenkiem siarki (30-45 ppm), z dodatkiem kwasku cytrynowego. Pieczarki nie nadające się do bezpośredniego spożycia, przeznaczone do dalszego przerobu.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0711

Zu Unterposition 0711 51 00: Die Pilze der vorstehenden Unterposition können durch eine starke Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure vorläufig haltbar gemacht worden sein.

Pos. 0711

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Gemüse, das nur eine Behandlung zur vorläufigen Haltbarmachung während des Transports oder während der Lagerung erfahren hat (beispielsweise durch gasförmiges Schwefeldioxid oder Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefeldioxid oder anderen Stoffen), soweit es in diesem Zustand zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet ist. Diese Waren dienen im Allgemeinen als Rohstoffe für die Konservenindustrie. Es handelt sich hauptsächlich um Speisezwiebeln, Oliven, Kapern, Gurken, Cornichons, Pilze, Trüffeln und Tomaten. Sie werden gewöhnlich in Tonnen oder Fässern gestellt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Waren, die über ihre vorläufige Haltbarmachung in Salzlake hinaus eine zusätzliche Behandlung erfahren haben (z. B. durch Natronlauge, Milchsäuregärung), um sie unmittelbar genießbar zu machen. …

Pos. 0711

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1196/97 der Kommission vom 27. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 170/13) (RVL 1196/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (Abl. (EU) Nr. L 118/18). Pilze der Gattung „Agaricus“, vorläufig haltbar gemacht, in Flüssigkeit eingelegt und in folgender Zusammensetzung: - Essigsäure 0,1 GHT - Sulfit 270 ppm - Salz 19 GHT Unterposition 0711 51 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 0711 und 0711 51 00.

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0711.51.00?

Die Zolltarifnummer 0711.51.00 umfasst Pilze der Gattung Agaricus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0711.51.00?

Der Drittlandszollsatz für 0711.51.00 beträgt 9.600 % + 191.000 EUR DTN E. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0711.51.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071151. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0711.51.00?

0711.51.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0711.51.00 im Zolltarif eingeordnet?

0711.51.00 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet > 071151 Pilze der Gattung Agaricus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0711.51.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0711.51.00 erfasst, zum Beispiel PLPL-WIT-2010-00010. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0711.51.00?

KN-Code 0711.51.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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