Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0: Pilze und Trüffeln, Pilze der Gattung Agaricus
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0 steht für Pilze und Trüffeln, Pilze der Gattung Agaricus. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.600 % + 191.000 EUR DTN E, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0711.51.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0711.51.00.00.0
- Drittlandszoll
- 9.600 % + 191.000 EUR DTN E
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- 0711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
- 0711.51Pilze der Gattung Agaricus
- 0711.51.00.00.0Pilze und Trüffeln, Pilze der Gattung Agaricus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.600 % + 191.000 EUR DTN E | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Neuseeland | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0711 51 00: Die Pilze der vorstehenden Unterposition können durch eine starke Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure vorläufig haltbar gemacht worden sein.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Gemüse, das nur eine Behandlung zur vorläufigen Haltbarmachung während des Transports oder während der Lagerung erfahren hat (beispielsweise durch gasförmiges Schwefeldioxid oder Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefeldioxid oder anderen Stoffen), soweit es in diesem Zustand zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet ist. Diese Waren dienen im Allgemeinen als Rohstoffe für die Konservenindustrie. Es handelt sich hauptsächlich um Speisezwiebeln, Oliven, Kapern, Gurken, Cornichons, Pilze, Trüffeln und Tomaten. Sie werden gewöhnlich in Tonnen oder Fässern gestellt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Waren, die über ihre vorläufige Haltbarmachung in Salzlake hinaus eine zusätzliche Behandlung erfahren haben (z. B. durch Natronlauge, Milchsäuregärung), um sie unmittelbar genießbar zu machen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1196/97 der Kommission vom 27. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 170/13) (RVL 1196/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (Abl. (EU) Nr. L 118/18). Pilze der Gattung „Agaricus“, vorläufig haltbar gemacht, in Flüssigkeit eingelegt und in folgender Zusammensetzung: - Essigsäure 0,1 GHT - Sulfit 270 ppm - Salz 19 GHT Unterposition 0711 51 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 0711 und 0711 51 00.
1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0 umfasst Pilze und Trüffeln, Pilze der Gattung Agaricus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0711.51.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0711.51.00.00.0 beträgt 9.600 % + 191.000 EUR DTN E. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0711.51.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071151. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0?
0711.51.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0711.51.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0711.51.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet > 071151 Pilze der Gattung Agaricus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0711.51.00.00.0?
Zu 0711.51.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0?
Warennummer 0711.51.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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