Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0712.32.00: Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0712.32.00 steht für Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln, Judasohrpilze (Auricularia spp.). Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0712.32.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0712.32.00
Drittlandszoll
12,8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0712Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  3. 0712.32Judasohrpilze (Auricularia spp.)
  4. 0712.32.00Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln, Judasohrpilze (Auricularia spp.)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0712.32.00

HS-Code0712.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0712.32.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12,8 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
CARIFORUM0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25201/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-30

Pilzpulver - Judasohr Ein Warenmuster (nicht in Originalumschließung) und Angaben zur Beschaffenheit und Herstellung (siehe Feld 8) lagen vor. Demzufolge handelt es sich um ein durch Trocknung und anschließender Vermahlung von ganzen Fruchtkörpern von Auricularia auricula-judae (Judasohr, Mu-Err) gewonnenes, dunkelbraunes, mehlartiges Pulver ohne Zusätze mit einem Geruch nach Pilzen, das in Beuteln à 25 kg gehandelt wird. Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet, Judasohr (Auricularia auriculajudae); wegen der überwiegenden Verwendung zu Ernährungszwecken kein Medizinalpilz der Position 1211 der KN.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0712

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Gemüse der Positionen 0701 bis 0711, das getrocknet (auch entwässert, eingedampft oder gefriergetrocknet) ist, d. h. Gemüse, dessen natürlicher Wassergehalt durch verschiedene Verfahren herabgesetzt worden ist. Die wichtigsten so behandelten Gemüse sind Kartoffeln, Speisezwiebeln, Judasohr (Auricularia spp.), Zitterlinge (Tremella spp.), Pilze, Trüffel, Karotten, Kohl und Spinat. Sie liegen üblicherweise als Streifen oder Scheiben vor, entweder nur von einer Art oder gemischt (Julienne). Zu dieser Position gehört auch Gemüse, das gemahlen oder sonst zerkleinert worden ist, um hauptsächlich zum Würzen von Speisen oder zum Herstellen von Suppen verwendet zu werden; das ist häufig bei Spargel, Blumenkohl, Petersilie, Kerbel, Sellerie, Speisezwiebeln und Knoblauch der Fall. …

Pos. 0712

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010- Rechtssache C-423/09: Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. September 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Knoblauch, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde, an dessen Ende dem Erzeugnis die gesamte oder nahezu die gesamte Flüssigkeit entzogen ist, in die Tarifunterposition 0712 90 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, teilgetrockneter Knoblauch, der die Eigenschaften und Merkmale von frischem Knoblauch bewahrt, aber zur Tarifunterposition 0703 20 00 der Kombinierten Nomenklatur gehört.

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0712.32.00?

Die Zolltarifnummer 0712.32.00 umfasst Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln, Judasohrpilze (Auricularia spp.). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0712.32.00?

Der Drittlandszollsatz für 0712.32.00 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0712.32.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0712.32.00?

0712.32.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0712.32.00 im Zolltarif eingeordnet?

0712.32.00 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet > 071232 Judasohrpilze (Auricularia spp.). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0712.32.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0712.32.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI25201/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0712.32.00?

KN-Code 0712.32.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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