Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0: Pilze, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 steht für Pilze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0712.39.00.39.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0712.39.00.39.0
Drittlandszoll
12,8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0712Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  3. 0712.39andere
  4. 0712.39.00Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln, andere
  5. 0712.39.00.39drugo
  6. 0712.39.00.39.0Pilze, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0

HS-Code0712.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0712.39.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0712.39.00.3910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0712.39.00.39.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12,8 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
CARIFORUM0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE12627/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-08-29

Getrocknete Pilz-Scheiben Ein Warenmuster (nicht in Originalumschließung) lag vor. Getrocknete Scheiben eines braunen Hut-Pilzes mit cremefarbenen Lamellen, in Bruchstücken unter- schiedlicher Form und Größe. Nach den Antragsangaben handelt es sich um mit heißer Luft getrocknete Scheiben von Shiitakepilzen (Lentinula edodes) ohne Zusätze. Geruch und Geschmack: getrockneten Pilzen entsprechend. Pilze der Art Lentinula edodes, getrocknet, in erkennbaren Scheiben, die keiner anderen Behandlung als einfachem Abpacken für den Einzelverkauf unterworfen werden sollen; wegen der überwiegenden Verwendung zu Ernährungszwecken kein Medizinalpilz der Position 1211

DE5499/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-27

Pilzpulver - Shiitake Vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8) und ein Original-Warenmuster lagen vor. Weiße, etikettierte Kunststoffdose mit Angaben zum Produkt ("Vitalpilzpulver aus dem ganzen Frucht- körper - 200 g"), zu den Zutaten ("Shiitake Pilzpulver ohne weitere Zusätze") und zur Verzehrempfehlung (6 - 9 g (ca. 2 - 3 gehäufte Teelöffel) pro Tag); darin ein hellbraunes, feines, nach Pilzen riechendes Pulver. Mikroskopie: Zusätze nicht nachweisbar Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet, Pilze der Art Shiitake (Lentinula edodes); wegen der überwiegenden Verwendung zu Ernährungszwecken kein Medizinalpilz der Position 1211

DE5506/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-27

Pilzpulver - Hericium erinaceus Vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8) und ein Original-Warenmuster lagen vor. Weiße, etikettierte Kunststoffdose mit Angaben zum Produkt ("Vitalpilzpulver aus dem ganzen Frucht- körper - 200 g"), zu den Zutaten ("Hericium erinaceus Pilzpulver ohne weitere Zusätze") und zur Ver- zehrempfehlung (6 - 9 g (ca. 2 - 3 gehäufte Teelöffel) pro Tag); darin ein hellbraunes, feines, nach Pilzen riechendes Pulver. Mikroskopie: neben Pilzgewebe Reste des Anzuchtmediums nachweisbar, Zusätze nicht nachweisbar, Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet, Pilze der Art Igelstachelbart (Hericium erinaceus); wegen der überwiegenden Verwendung zu Ernährungszwecken kein Medizinalpilz der Position 1211

DE5513/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-27

Pilzpulver - Maitake Vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8) und ein Original-Warenmuster lagen vor. Weiße etikettierte Kunststoffdose mit Angaben zum Produkt ("Vitalpilzpulver aus dem ganzen Frucht- körper - 200 g"), zu den Zutaten ("Maitake Pilzpulver ohne weitere Zusätze") und zur Verzehrempfeh- lung (6 - 9 g (ca. 2 - 3 gehäufte Teelöffel) pro Tag); darin ein mittelbraunes, feines, nach Pilzen riechendes Pulver. Mikroskopie: Zusätze nicht nachweisbar Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet, Pilze der Art Maitake (Grifola frondosa); wegen der überwiegenden Verwendung zu Ernährungszwecken kein Medizinalpilz der Position 1211

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0712

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Gemüse der Positionen 0701 bis 0711, das getrocknet (auch entwässert, eingedampft oder gefriergetrocknet) ist, d. h. Gemüse, dessen natürlicher Wassergehalt durch verschiedene Verfahren herabgesetzt worden ist. Die wichtigsten so behandelten Gemüse sind Kartoffeln, Speisezwiebeln, Judasohr (Auricularia spp.), Zitterlinge (Tremella spp.), Pilze, Trüffel, Karotten, Kohl und Spinat. Sie liegen üblicherweise als Streifen oder Scheiben vor, entweder nur von einer Art oder gemischt (Julienne). Zu dieser Position gehört auch Gemüse, das gemahlen oder sonst zerkleinert worden ist, um hauptsächlich zum Würzen von Speisen oder zum Herstellen von Suppen verwendet zu werden; das ist häufig bei Spargel, Blumenkohl, Petersilie, Kerbel, Sellerie, Speisezwiebeln und Knoblauch der Fall. …

Pos. 0712

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010- Rechtssache C-423/09: Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. September 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Knoblauch, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde, an dessen Ende dem Erzeugnis die gesamte oder nahezu die gesamte Flüssigkeit entzogen ist, in die Tarifunterposition 0712 90 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, teilgetrockneter Knoblauch, der die Eigenschaften und Merkmale von frischem Knoblauch bewahrt, aber zur Tarifunterposition 0703 20 00 der Kombinierten Nomenklatur gehört.

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0?

Die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 umfasst Pilze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0712.39.00.39.0?

Der Drittlandszollsatz für 0712.39.00.39.0 beträgt 12,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0712.39.00.39.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0?

0712.39.00.39.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0712.39.00.39.0 im Zolltarif eingeordnet?

0712.39.00.39.0 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet > 071239 andere > 07123900 Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln, andere > 0712390039 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0712.39.00.39.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0712.39.00.39.0 erfasst, zum Beispiel DE12627/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0?

Warennummer 0712.39.00.39.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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