Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0713.31.00.00: Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0713.31.00.00 steht für Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0713.31.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0713.31.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
  3. 0713.31Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek
  4. 0713.31.00.00Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0713.31.00.00

HS-Code0713.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0713.31.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0713.31.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI882/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

Mungbohnen, getrocknet. Bis zu ca. 0,6 cm lange und 0,4 cm breite, annähernd ovale, an den Enden leicht abgestumpfte Leguminosenkerne, getrocknet, mit grüner Samenschale. Mungbohnen (auch als Mungobohnen, Jerusalembohnen oder Lunjabohnen bezeichnet) gehören zu den Vigna-Bohnen (Vigna radiata (L.) Wilczek). Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Bohnen der Art Vigna radiata (L.) Wilczek.

FRBTIFR-BTI-2023-07530Erteilt von FRGültig bis 2027-01-03

Haricots secs de type urd (de l’espèce Vigna Mungo) non décortiqués, destinés à l’alimentation humaine, conditionnés pour la vente au détail en sachet 500 g, 1 kg et 2 kg.

FRBTIFR-BTI-2023-07496Erteilt von FRGültig bis 2027-01-03

Légumes à cosse secs cassés et décortiqués, de type haricot mungo (vigna radiata (L) Wilczek), conditionnés pour la vente au détail en sachets de 500 g, 1 kg, 2 kg ou 5 kg.

FRBTIFR-BTI-2023-07527Erteilt von FRGültig bis 2026-12-04

Légumes à cosse secs cassés, se présentant sous la forme de haricot mungo de l’espèce Vigna radiata (L) Wilczek, conditionnés pour la vente au détail en sachet de 500 g, 1 kg ou 2 kg.

DEBTI52611/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Mungbohnen, getrocknet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3388/18-1. Beschreibung des im Rahmen der Erteilung der vZTA DEBTI-3388/18-1 vorgelegten Warenmusters: Bis zu ca. 0,6 cm lange und 0,4 cm breite, annähernd ovale, an den Enden leicht abgestumpfte Leguminosenkerne, getrocknet, mit grüner Samenschale, einem ca. 2 mm langen, länglich-ovalen, markanten, weißen, von einer feinen braunen Linie umrahmten Nabel und mit gelblichem Kotyledonargewebe, Literaturbeschreibungen von Mungbohnen entsprechend. Mungbohnen (auch als Mungobohnen, Jerusalembohnen oder Lunjabohnen bezeichnet) gehören zu den Vigna-Bohnen (Vigna radiata (L.) Wilczek). Geschmack typisch nach ungekochten, nicht entbitterten Leguminosenkernen. Das Erzeugnis wird nach Antragsangaben in 11,34 kg- und 25 kg-Säcken sowie in 1000 kg-Bigbags gehandelt und ist für die Lebensmittelindustrie bestimmt. Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Bohnen der Art Vigna radiata (L.) Wilczek.

FRBTIFR-BTI-2020-06427Erteilt von FRGültig bis 2023-11-17

Légumes à cosse secs cassés et décortiqués, de type haricot mungo (vigna radiata (L) Wilczek), conditionnés pour la vente au détail en sachets de 500g, 1kg, 2kg ou 5kg.

FRBTIFR-BTI-2020-06289Erteilt von FRGültig bis 2023-11-12

Haricots secs de type urd (de l’espèce Vigna Mungo) non décortiqués, destinés à l’alimentation humaine, conditionnés pour la vente au détail en sachet de différentes contenances.

FRBTIFR-BTI-2020-06426Erteilt von FRGültig bis 2023-11-12

Légumes à cosse secs cassés, de type haricot mungo (Vigna radiata (L) Wilczek), conditionnés pour la vente au détail en sacs de 500g, 1kg ou 2kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0713

Zu Unterposition 0713 31 00: Siehe Erläuterungen zu Unterposition 0713 31 des HS.

Pos. 0713

Zu Unterposition 0713 31 Zu dieser Unterposition gehören nur Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper, auch Urdbohnen oder „blackgram“ genannt, und Bohnen der Art Vigna radiata (L.) Wilcek, auch Mungbohne oder „green gram“ genannt. Diese Arten werden hauptsächlich zum Gewinnen von Keimen verwendet.

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0713.31.00.00?

Die Zolltarifnummer 0713.31.00.00 umfasst Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0713.31.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0713.31.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0713.31.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071331. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0713.31.00.00?

0713.31.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0713.31.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0713.31.00.00 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert > 071331 Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0713.31.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0713.31.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI882/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0713.31.00.00?

TARIC-Code 0713.31.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.