Zolltarifnummer 0713.32.00.00.0: Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0713.32.00.00.0 steht für Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0713.32.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0713.32.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- 0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
- 0713.32Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
- 0713.32.00.00.0Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0713.32.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Azuki Bohnen Antragsangaben: Azuki - Bohnen, Samen von Pflanze Phaseolus angularis, Herkunft: Hokkaido Beschreibung des vorgelegten Warenmusters: Ovale ca. 6 mm lange und 4 mm dicke dunkelrote Leguminosenkerne mit hellbraunem ca. 3 mm langem Nabel, Literaturabbildungen von Adzukibohnen entsprechend, Geschmack arteigen nach rohen nicht entbitterten Leguminosenkernen ohne weitere Zusätze, zu 500 g verpackt in etikettiertem Original-Klarsichtbeutel mit Angaben zum Inhalt ("Azuki Bohnen Hokkaido - 500 g") und zur Zubereitung ("1 Tasse Bohnen mit 2 Tassen Wasser ca. 1,5 Stunden gar kochen. Die Kochzeit verringert sich auf 45 Minuten, wenn man die Bohnen über Nacht einweicht"). Nach Geschmack und Kochanleitung kann davon ausgegangen werden, dass die Bohnen nicht vorgekocht sind. Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0713 32 00: Diese Bohnen werden nur im trockenen Zustand gehandelt. Im unreifen Zustand sind die Bohnen grün und wasserreich. Mit der Reife wird die Bohne rot und trocken.
1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0713.32.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 0713.32.00.00.0 umfasst Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0713.32.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0713.32.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0713.32.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071332. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0713.32.00.00.0?
0713.32.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0713.32.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0713.32.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert > 071332 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0713.32.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0713.32.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE8518/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0713.32.00.00.0?
Warennummer 0713.32.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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