Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0713.33.90.00: Bohnen (Vigna spp., andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0713.33.90.00 steht für Bohnen (Vigna spp., andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0713.33.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0713.33.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
  3. 0713.33Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)
  4. 0713.33.90andere
  5. 0713.33.90.00Bohnen (Vigna spp., andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0713.33.90.00

HS-Code0713.336 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0713.33.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0713.33.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI443/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-01

Weiße Bohnen (Navy), getrocknet. Bis zu ca. 1,1 cm lange und 0,7 cm breite überwiegend ovale getrocknete ausgelöste Leguminosenkerne mit schmutzig-weißer Samenschale. Nach Antragsangaben Bohnen der Art Phaseouls vulgaris. Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), nicht zur Aussaat.

DEBTI450/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

Schwarze Bohnen, getrocknet. Bis zu ca. 1 cm lange und 0,7 cm breite, nierenförmige, getrocknete und ausgelöste Leguminosenkerne mit matt-schwarzer Samenschale. Nach Antragsangaben Bohnen der Art Phaseolus vulgaris. Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), nicht zur Aussaat.

DEBTI901/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

Nierenbohnen, getrocknet. Bis zu ca. 1,7 cm lange und 0,8 cm breite, nierenfömige Leguminosenkerne, getrocknet, mit dunkelroter Samenschale. Nierenbohnen gehören zu den Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris). Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), nicht zur Aussaat.

DEBTI497/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-24

Pintobohnen, getrocknet. Bis zu ca. 1,4 cm lange und 0,8 cm breite, nur schwach gebogene, ausgelöste Leguminosenkerne, getrocknet, Grundfärbung der Samenschale hellbraun, mit überwiegend in Längsrichtung gestreckten, dunkelroten Flecken. Pintobohnen gehören zu den Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris). Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), nicht zur Aussaat.

ESBTIESBTI2022SOL1206Erteilt von ESGültig bis 2026-01-04

Alubia negra. Se presenta en bolsas de 1 kilo. Concebido para uso alimentario.

DEBTI290/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-24

Weiße Bohnen (mittelgroß), getrocknet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3376/18-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung der vZTA DEBTI-3376/18-1 vorgelegten Warenmusters: Bis zu ca. 1,5 cm lange und 0,9 cm breite überwiegend ovale kaum gebogene getrocknete ausgelöste Leguminosenkerne mit kräftiger, schmutzig-weißer Samenschale, unauffälligem ca. 2 mm langem hellem Nabel und weißem Kotyledonargewebe, nach Antragsangaben Bohnen der Art Phaseolus vulgaris. Geschmack typisch nach ungekochten, nicht entbitterten Leguminosenkernen. Das Erzeugnis wird nach Antragsangaben in 25 kg- und 1000 kg-Säcken gehandelt und ist für die Lebensmittelindustrie bestimmt. Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), nicht zur Aussaat.

DEBTI288/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-24

Weiße Bohnen (Jumbo), getrocknet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3377/18-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung der vZTA DEBTI-3377/18-1 vorgelegten Warenmusters: Bis zu ca. 2,5 cm lange und 1,3 cm breite, überwiegend nierenförmige getrocknete und ausgelöste Leguminosenkerne mit cremeweiß-glänzender kräftiger Samenschale, unauffälligem ca. 5 mm langem hellem Nabel und hellbeigem, sehr hartem Kotyledonargewebe, nach Antragsangaben Bohnen der Art Phaseouls vulgaris. Geschmack typisch nach ungekochten, nicht entbitterten Leguminosenkernen. Das Erzeugnis wird nach Antragsangaben in 25 kg-Säcken gehandelt und ist für die Lebensmittelindustrie bestimmt. Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), nicht zur Aussaat.

DEBTI292/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-21

Weiße Bohnen (Navy), getrocknet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3389/18-1. Beschaffenehit des im Rahmen der Erteilung der vZTA DEBTI-3389/18-1 vorgelegten Warenmusters: Bis zu ca. 1,1 cm lange und 0,7 cm breite überwiegend ovale getrocknete ausgelöste Leguminosenkerne mit schmutzig-weißer Samenschale, unauffälligem ca. 2 mm langem hellem Nabel und weißem Kotyledonargewebe, nach Antragsangaben Bohnen der Art Phaseouls vulgaris. Geschmack typisch nach ungekochten, nicht entbitterten Leguminosenkernen. Das Erzeugnis wird nach Antragsangaben in 11,34 kg-, 25 kg- und 1000 kg-Säcken gehandelt und ist für die Lebensmittelindustrie bestimmt. Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält, Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris), nicht zur Aussaat.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0713.33.90.00?

Die Zolltarifnummer 0713.33.90.00 umfasst Bohnen (Vigna spp., andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0713.33.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 0713.33.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0713.33.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071333. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0713.33.90.00?

0713.33.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0713.33.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

0713.33.90.00 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert > 071333 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris) > 07133390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0713.33.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0713.33.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI443/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0713.33.90.00?

TARIC-Code 0713.33.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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