Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0: Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 steht für Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0901.11.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0901.11.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kaffeebohnen. Rohware, unverarbeitet, ungeröstet, ungemahlen, unbehandelt. Verwendung: Weiterverkauf an Händler. Handelsübliche Maßeinheit: Ware ist unverpackt, bzw. nicht für Einzelhandel verpackt. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert vor. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, nicht geröstet: nicht entkoffeiniert.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0901 1100 und 0901 1200: Hierher gehört Kaffee, in allen Formen, nicht geröstet, auch entkoffeiniert (einschließlich der beim Verlesen, Sieben usw. abgesonderten Bohnen oder Bruchstücke), auch wenn er zu anderen Zwecken als zum Genuss bestimmt ist (z. B. zum Ausziehen des Koffeins). Zu Unterposition 0901 1100: Hierher gehört Kaffee, nicht geröstet, der keinerlei Entkoffeinierungsverfahren unterzogen worden ist.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Kaffee, roh, in allen seinen Formen: als Kirschen, d. h. wie er vom Strauch geerntet wird; als Bohnen in der sog. Pergamentschale; als Bohnen ohne Schale und Häutchen. 2) Kaffee, entkoffeiniert, d. h. Kaffee, dem Koffein durch Ausziehen aus den rohen Bohnen mit Hilfe verschiedener Lösemittel entzogen worden ist. 3) Kaffee (auch entkoffeiniert), geröstet, auch gemahlen. 4) Kaffeeschalen und -häutchen. 5) Kaffeemittel, bestehend aus einem Gemisch von Kaffee in beliebigem Verhältnis mit anderen Stoffen. Zu dieser Position gehören nicht: a) Kaffeewachs (Position 1521). b) Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, auch als Instandkaffee bezeichnet, und Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate; geröstete Kaffeemittel, die keinen Kaffee enthalten (Position 2101). …
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 umfasst Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0901.11.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0901.11.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0901.11.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090111. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0?
0901.11.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0901.11.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0901.11.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt > 090111 nicht entkoffeiniert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0901.11.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0901.11.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE5440/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 0901.11.00.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 0901.11.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff coffee). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0?
Warennummer 0901.11.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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