Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0902.20.00.00.0: Tee, anderer grüner Tee (nicht fermentiert)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0902.20.00.00.0 steht für Tee, anderer grüner Tee (nicht fermentiert). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0902.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0902.20.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0902Tee, auch aromatisiert
  3. 0902.20anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
  4. 0902.20.00.00.0Tee, anderer grüner Tee (nicht fermentiert)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0902.20.00.00.0

HS-Code0902.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0902.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0902.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0902.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28496/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-16

Nach den Antragsangaben handelt es sich um einen nicht fermentierten Grüntee (sog. Kukicha Tee). Das Erzeugnis besteht aus gedämpften, getrockneten, gerösteten und zerkleinerten Zweigen vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis). Der grüne Tee befindet sich in Kartons mit einem Inhalt von 20 kg. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".

DEBTI27369/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-16

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der als Bancha-Tee bezeichneten Ware um einen Grünen Tee nach Art des Hojicha-Tees, bestehend aus getrockneten, gedämpften, gerollten und gerösteten, nicht fermentierten und nicht aromatisierten zerkleinerten Blättern (Blattfragmente) vom Teestrauch (Gattung Thea bzw. Camellia). Die Ware ist in Kartons mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt (sog. Blatt-Tee in 10 kg Karton, sog. Teebeutelschnitt in 20 kg Karton). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".

DEBTI27362/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-13

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen nicht fermentierten, japanischen Grüntee (sog. Sencha Tee bzw. Sencha-Matcha Tee). Das Erzeugnis besteht aus gedämpften, gerollten und getrockneten Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis) bzw. aus gedämpften, gerollten, getrockneten und pulverisierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis). Der grüne Tee befindet sich in Kartons mit einem Inhalt von 20 kg. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".

DEBTI26184/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-09

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der durch Abbildungen veranschaulichten Ware um die grünen, getrockneten, gedämpften, gerollten, nicht fermentierten und zerkleinerten Blätter des Strauches der Gattung Thea, die mit zu einem feinen Pulver vermahlenden Blättern derselben Gattung (sog. Matcha, 2,5 %) vermischt sind. Die Ware ist in Gebinden mit einem Inhalt von 20 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".

DEBTI18134/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-15

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen nicht fermentierten Grüntee (sog. Kukicha Tee). Das Erzeugnis besteht aus gedämpften, getrockneten, gerösteten und zerkleinerten Zweigen vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis). Der grüne Tee befindet sich in Kartons mit einem Inhalt von 20 kg. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder mehr".

DEBTI18133/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-07

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen nicht fermentierten, japanischen Grüntee (sog. Sencha Tee bzw. Sencha-Matcha Tee). Das Erzeugnis besteht aus gedämpften, gerollten und getrockneten Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis) bzw. aus gedämpften, gerollten, getrockneten und pulverisierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis). Der grüne Tee befindet sich in Kartons mit einem Inhalt von 20 kg. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder mehr".

DEBTI18129/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-01

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der als Bancha-Tee bezeichneten Ware um einen Grünen Tee nach Art des Hojicha-Tees, bestehend aus getrockneten, gedämpften, gerollten und gerösteten, nicht fermentierten und nicht aromatisierten zerkleinerten Blättern (Blattfragmente) vom Teestrauch (Gattung Thea bzw. Camellia). Die Ware ist in Kartons mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt (sog. Blatt-Tee in 10 kg Karton, sog. Teebeutelschnitt in 20 kg Karton). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".

DEBTI46497/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-10

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Pulver, bestehend aus getrockneten, zerkleinerten, nicht fermentierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis var. sinensis). Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten makroskopischen Untersuchung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen die Anmeldung als Grüner Tee (Gattung Thea) sprechen. Die Ware ist in Papiersäcken zu 25 kg aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen grünen Tee (nicht fermentiert) in Umschließungen von mehr als 3 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0902

Zu Unterposition 0902 20: 1. Getrocknete Teeblüten, gewonnen vom Teebusch (bot. Gattung Thea), auch zur Verwendung in der Pharmazie. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0902.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0902.20.00.00.0 umfasst Tee, anderer grüner Tee (nicht fermentiert). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0902.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0902.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0902.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0902.20.00.00.0?

0902.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0902.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0902.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0902 Tee, auch aromatisiert > 090220 anderer grüner Tee (nicht fermentiert). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0902.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0902.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28496/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0902.20.00.00.0?

Warennummer 0902.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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