Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0: Tee, schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 steht für Tee, schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0902.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0902.30.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0902Tee, auch aromatisiert
  3. 0902.30schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
  4. 0902.30.00.00.0Tee, schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0

HS-Code0902.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0902.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0902.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0902.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10846/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-09

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sog. "Pu Erh Tee". Das Erzeugnis besteht aus getrockneten, fermentierten Blättern von Pflanzen der Art Camilla sinensis. Die Blätter sind in einem verschweißten, etikettierten Beutel (Inhalt 20g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen schwarzen Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von weniger als 3 Kg.

DEBTI37909/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-25

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Produktinformationen und dem Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines Teekalenders (Artikel-Nr.: 71974) aus insgesamt 12 unterschiedlich zusammengestellten Tees. Der Teekalender besteht im Einzelnen aus: - 9 Filterbeuteln mit schwarzem oder aromatisiertem schwarzem Tee der Pos. 0902 der KN - 6 Filterbeuteln mit aromatisiertem grünem Tee der Pos. 0902 der KN - 2 Filterbeuteln mit Zubereitungen auf der Grundlage von grünem Tee der Pos. 2101 der KN - 2 Filterbeuteln mit Rooibostee der Pos. 1212 der KN - 2 Filterbeuteln mit aromatisiertem Rooibostee der Pos. 2106 der KN - 2 Filterbeuteln mit einer Früchteteemischung der Pos. 2106 der KN - 2 Filterbeuteln mit Pfefferminzblättern der Pos. 1211 der KN Der Charakter der Warenzusammenstellung wird auf Grund der Menge und des Gewichts durch die Waren der Position 0902 der Kombinierten Nomenklatur bestimmt. Innerhalb der Position 0902 bestimmt der schwarze Tee den Charakter der Ware. Die pyramidenförmigen Filterbeutel aus Kunstfasern sind jeweils einzeln in Klarsichtfolie umhüllte, buntbedruckte, würfelförmige Faltschachteln mit Aufdruck einer Zahl von 1 bis 24 bzw. einer Schachtel ohne Zahlenaufdruck abgepackt. Die Schachteln (Kantenlänge ca. 3,5 cm) sind zusätzlich mit der Abbildung weihnachtlicher Motive, dem Aufdruck weihnachtlicher Verse und Angaben zu der Ware (u. a. die Warenbezeichnung, ein Zutatenverzeichnis, ein Zubereitungshinweis und die Inhaltsmenge von 2 g) versehen. Die einzelnen Schachteln befinden sich in einem Umkarton (Aufschrift u.a. "Einladung zum Weihnachtstee", Nettogewicht Tee 50 g), welcher zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, auch aromatisiert, schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI10179/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-24

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen sog. "Schwarzen Tee-English Breakfast". Das Erzeugnis besteht aus getrockneten, fermentierten Pflanzenteilen vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis), ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schwarzen Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI10177/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-20

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Winter Blend" bezeichneten Ware um getrockneten, schwarzen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt und der mit Zimt, Gewürznelke, Orangenschale sowie Vanille-, Apfel- und Orangenaroma aromatisiert ist. Das Erzeugnis ist in einem klarsichtigen Beutel mit einem Gewicht von 60 g lose abgefüllt und in einer Pappdose für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, aromatisiert, schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI10181/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-20

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Earl Grey" bezeichneten Ware um getrockneten, schwarzen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt und der mit Bergamottearoma aromatisiert ist. Das Erzeugnis ist in einem klarsichtigen Beutel mit einem Gewicht von 40 g lose abgefüllt und in einer Giebelfaltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, aromatisiert, schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI10175/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-20

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Spicy Anis Tee" bezeichneten Ware um getrockneten, schwarzen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt und der mit Ingwer, Gewürznelke sowie Ingwer-, Pfefferminz- und Anisaroma aromatisiert ist. Das Erzeugnis ist in einem Pyramidenteebeutel mit einem Gewicht von 2 g abgefüllt in einer Pyramiden-Schachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, aromatisiert, schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI4597/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-13

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware (Teemischung English Breakfast) um getrockneten, fermentierten schwarzen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist in einem handelsüblichen Teebeutel abgefüllt und in einer bunt bedruckten Papierhülle verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

DEBTI58095/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-24

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "Schwarzer Tee, Art. 14882" bezeichneten Erzeugnis um schwarzen Tee aus getrockneten, fermentierten Pflanzenteilen vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis), ohne weitere Zusätze. Der sog. Darjeeling Tee ist zu 40 g lose in einem Polybeutel in einem bedruckten Blockbodenbeutel aus Papier aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schwarzen Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0902

Zu Unterposition 0902 30: 1. Schwarzer Tee in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpackt (100 g) und in einem keramischen Behälter aufgemacht, der die Form eines braunen Samowars aufweist (ungefähr 19 cm hoch), der mit aufgemalten Blumen verziert und mit einem abnehmbaren Deckel ausgestattet ist. Der Samowar, welcher keinen Gebrauchswert besitzt und welcher nur ausschmückender Natur ist, wird getrennt in die Unterposition 6913 90 eingereiht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Tarif-Avis zu Unterposition 6913 90/1.

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 umfasst Tee, schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0902.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0902.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0902.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0?

0902.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0902.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0902.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0902 Tee, auch aromatisiert > 090230 schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0902.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0902.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10846/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0?

Warennummer 0902.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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