Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0902.40.00.00.0: Tee, anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0902.40.00.00.0 steht für Tee, anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0902.40.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0902.40.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0902Tee, auch aromatisiert
  3. 0902.40anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee
  4. 0902.40.00.00.0Tee, anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0902.40.00.00.0

HS-Code0902.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0902.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0902.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0902.40.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10845/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-04

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen "Schwarzen Tee". Das Erzeugnis besteht aus getrockneten, fermentierten Pflanzenteilen vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis), ohne weitere Zusätze. Der Tee ist lose in Papiersäcken (Inhalt 5 oder 10 kg) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um schwarzen Tee (fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg.

DEBTI25827/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-07

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen getrockneten, fermentierten schwarzen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt und der mit Brombeerblättern, Vanille-Aroma und Vanilleschoten aromatisiert ist. Die Ware wird in Großgebinden mit einem Inhalt von mehr als 3 kg verkauft. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, aromatisiert, schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".

DE20308/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-10-15

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, fermentierte, zerkleinerte, nicht aromatisierte Blätter schwarzer Färbung vom Strauch der Gattung Thea. Die Ware ist in Säcken mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Schwarzen Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg.

DE15304/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-25

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Blätter von brauner Färbung, die vom Strauch der Gattung Thea stammen. Bei der als "Schwarztee entkoffeiniert" bezeichneten Ware handelt es sich laut Antragsangaben um entkoffeinierten, schwarzen Tee. Die Ware soll in Großgebinden (Inhalt 25 kg) importiert werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Schwarzen Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg.

DE23955/09-1Erteilt von DEGültig bis 2011-09-30

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Blätter von brauner Färbung, die vom Strauch der Gattung Thea stammen. Bei der als "Schwarztee entkoffeiniert" bezeichneten Ware handelt es sich laut Antragsangaben um entkoffeinierten, schwarzen Tee. Die Ware soll in Großgebinden (Inhalt 25 kg) importiert werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um schwarzen Tee in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg.

DEHH/368/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-28

"Entkoff. Schwarztee" Bei der als "Entkoff. Schwarztee" bezeichneten Ware handelt es sich laut Antragsangaben um entkoffeinierten, schwarzen Tee. Die Ware soll in Säcken mit einem Inhalt von jeweils 25 - 50 kg importiert werden. Nach dem Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung konnten Merkmale von braunen Blattfragmenten der Gattung "Thea" festgestellt werden. Danach haben sich hier keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen die Antragsangaben sprechen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0902

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die verschiedenen Arten von Tee, der von dem Strauch der Gattung Thea stammt. Grüner Tee wird im wesentlichen dadurch gewonnen, dass frische Blätter durch Dämpfen, Rollen und Trocknen behandelt werden. Bei schwarzem Tee werden die Blätter gerollt und vor dem Rösten oder Trocknen fermentiert. Zu dieser Position gehört auch teilweise fermentierter Tee (z. B. Oolong Tee). Zu dieser Position gehören auch Teeblüten, Teeknospen und Abfälle, sowie gemahlener Tee (Blätter, Blüten und Knospen), zu Kugeln oder Tabletten agglomeriert und gepresster Tee in verschiedenen Formen und Größen. Tee, aromatisiert durch Behandlung mit Dampf (z. B. während der Fermentation) oder durch Hinzufügen von etherischen Ölen (z. B. …

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0902.40.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0902.40.00.00.0 umfasst Tee, anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0902.40.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0902.40.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0902.40.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0902.40.00.00.0?

0902.40.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0902.40.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0902.40.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0902 Tee, auch aromatisiert > 090240 anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0902.40.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0902.40.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10845/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0902.40.00.00.0?

Warennummer 0902.40.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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