Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0: Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 steht für Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum). Der Drittlandszollsatz beträgt 9,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0904.21.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0904.21.10.00.0
- Drittlandszoll
- 9,6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- 0904Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0904.21Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0904.21.10Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)
- 0904.21.10.00.0Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9,6 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, unverarbeitete Früchte der Gattung Capsicum (Art: Capsicum annuum), die in Gebinden zu 10 Kg abgepackt sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete Paprika der Art Capsicum annuum, weder gemahlen noch zerkleinert.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, rote, in 9 mm große Stücke geschnittenen Paprika (Capsicum annuum var. grossum), bei dem die Konzentration des scharfen Capsaicins soweit gesenkt wurde, dass kein scharfer Geschmack mehr wahrzunehmen ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Früchte der Gattung "Capsicum", getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0904 21 10 bis 0904 22 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind. Zu Unterposition 0904 21 10: Hierher gehört Gemüsepaprika (Capsicum annuum), eine verhältnismäßig große Frucht mit mildem (nicht brennendem) Geschmack. Die Früchte können unterschiedliche Farben aufweisen. Hierher gehört nur Gemüsepaprika, getrocknet, ganz oder in Stücken, aber weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Tenor des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Dezember 1997, Rechtssache C-143/96: Der Begriff „sonst zerkleinert“ in Unterposition 0904 20 1) der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif und der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2886/89 der Kommission vom 2. August 1989 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung Nr. 2658/87 erfasst ein in Stücke von 4 bis 8 mm geschnittenes Produkt nicht. 1) Anmerkung des BMF: Zutreffender KN-Code: 0904 21.
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0 umfasst Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0904.21.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0904.21.10.00.0 beträgt 9,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0904.21.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090421. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?
0904.21.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0904.21.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0904.21.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert > 090421 Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert > 09042110 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0904.21.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0904.21.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE5441/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0904.21.10.00.0?
Warennummer 0904.21.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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