Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0906.11: Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0906.11 steht für Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0906.11 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0906.11
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0906Zimt und Zimtblüten
  3. 0906.11Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0906.11

HS-Code0906.116 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE9684/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-28

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Zimtstangen, die keine weitere Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die Zimtstangen sind in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Eine anderweitige Verwendung (z.B. als Dekorationsmaterial) steht der Einreihung als Gewürz nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Zimt, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0906

Zu Unterpositionen 0906 11 00 und 0906 19 00: Hierher gehören z. B.: 1. Stangen aus ineinander gerollten Zimtrindenstreifen, die eine Länge bis zu 110 cm erreichen können; 2. Abschnitte, die durch Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen (z. B. 5 bis 10 cm) hergestellt werden; 3. Zimtrindenstücke unterschiedlicher Größe und Dicke sowie so genannte Schneideabgänge oder „Quillings“ (d. h. Bruchstücke und Abfälle, die beim Schneiden von Zimtstangen auf bestimmte Längen anfallen) und so genannte „Featherings“ oder „Chips“ (d. h. kleinere Teilchen der Zimtrinde, die beim Schälen dieser Rinde anfallen und insbesondere zum Herstellen von Zimtessenz verwendet werden). Zu Unterposition 0906 11 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0906 11 des HS.

Pos. 0906

Zu Unterposition 0906 11: Diese Unterposition erfasst nur Zimt, bei dem es sich um die innere Rinde junger Schösslinge des Baumes oder Strauches „Cinnamomum zeylanicum Blume“ handelt, im Allgemeinen bekannt als „Sri Lanka (Ceylon)- Zimt, Seychellen-Zimt und Madagaskar-Zimt. Die üblichen Handelsformen sind Zimtstangen, „Quillings“ (Bruchstücke), “Featherings“ und „Chips“.

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0906.11?

Die Zolltarifnummer 0906.11 umfasst Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0906.11?

Der Drittlandszollsatz für 0906.11 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0906.11?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090611. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0906.11?

0906.11 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0906.11 im Zolltarif eingeordnet?

0906.11 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0906 Zimt und Zimtblüten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0906.11?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0906.11 erfasst, zum Beispiel DE9684/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0906.11?

HS-Unterposition 0906.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.