Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0910.11.00: Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0910.11.00 steht für Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0910.11.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0910.11.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  3. 0910.11weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  4. 0910.11.00Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0910.11.00

HS-Code0910.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0910.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18371/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um lediglich getrocknete und in Scheiben geschnittene Wurzeln des Ingwers (Zingiber officinale) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI18377/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der Ware um getrockneten, fein geschnittenen Ingwer (sog. Teebeutel Schnitt). Zolltariflich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI13379/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Kräutertee Ingwer mit Zitronengras" bezeichneten Ware um eine Mischung aus getrockneten, geschnittenen Pflanzenteilen, bestehend aus Ingwer (Position 0910) und Zitronengras (Position 1211), in Großgebinden. Auf Grund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch den Ingwer der Position 0910 bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI10348/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, in "Finger" geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet. Eine anderweitige Verwendung (beispielsweise zu Zwecken der Medizin) steht der Einreihung nicht entgegen. Die Ware ist in Aluminiumfolien-Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI10347/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, in Scheiben geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet. Eine anderweitige Verwendung (beispielsweise zu Zwecken der Medizin) steht der Einreihung nicht entgegen. Die Ware ist in Aluminiumfolien-Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI726/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-07

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze bzw. in Stücke geschnittene Ingwerwurzeln (Zingiber officinale var. amarum). Der Ingwer ist in einem Aluminiumfolienbeutel mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

CZBTI31/127988/2023-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2026-09-28

Dle deklarovaných údajů a poskytnuté fotodokumentace se jedná o celé čerstvé oddenky zázvoru (Zingiber officinale). Používají se jako koření a jako přírodní lék na různá onemocnění. Baleno v krabicích po 10 nebo 5 kilogramech.

DEBTI25844/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-03

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gefrorene und in Stücke geschnittene Ingwerwurzeln. Die Ware ist zu 10 kg in Beuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0910

Zu Unterpositionen 0910 11 00 und 0910 12 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe a). Hierher gehören frische, getrocknete oder zerkleinerte Wurzelstöcke von Ingwer (Amomum zingiber L.). Hierher gehört sowohl ungeschälter grauer (sog. schwarzer) Ingwer als auch geschälter weißer Ingwer.

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.11.00?

Die Zolltarifnummer 0910.11.00 umfasst Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 0910.11.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0910.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091011. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.11.00?

0910.11.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0910.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

0910.11.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091011 weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.11.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18371/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.11.00?

KN-Code 0910.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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