Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0: Kurkuma
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 steht für Kurkuma. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0910.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0910.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um ganze, getrocknete Wurzelstücke von Curcuma longa (Curcuma domestica Valeton) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Kurkuma".
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um ganze, getrocknete Wurzelstücke von Curcuma longa (Curcuma domestica Valeton) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Kurkuma".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0910 30 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Absatz c). Die runde Kurkuma stammt von dem dicken, rundlichen Hauptwurzelstock und die lange Kurkuma von den seitlichen, ei- oder zylinderförmigen Verzweigungen dieses Wurzelstocks.
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 umfasst Kurkuma. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0910.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0910.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0?
0910.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0910.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0910.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091030 Kurkuma. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.30.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13588/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0?
Warennummer 0910.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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