Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0: Mehl von Weizen oder Mengkorn, von Weizen, von Weichweizen und Spelz

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0 steht für Mehl von Weizen oder Mengkorn, von Weizen, von Weichweizen und Spelz. Der Drittlandszollsatz beträgt 172.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1101.00.15.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1101.00.15.00.0
Drittlandszoll
172.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  2. 1101Mehl von Weizen oder Mengkorn
  3. 1101.00Mehl von Weizen oder Mengkorn
  4. 1101.00.15von Weichweizen und Spelz
  5. 1101.00.15.00.0Mehl von Weizen oder Mengkorn, von Weizen, von Weichweizen und Spelz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0

HS-Code1101.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1101.00.158 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1101.00.15.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1101.00.15.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll172.000 EUR TNEMFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Kosovo0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI32560/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Antragsangaben: Fertigmischung für Ausbackteig ohne Ei. Mischung aus feinem Weichweizenmehl (Hauptbestandteil) und Reismehl mit geringen Zusätzen an Backtriebmittel und Salz. 200 g-Packung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Stärkegehalt, Aschegehalt und Siebdurchgang entsprechen laut Antragsangaben den Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 11. Die geringen Zusätze bereiten die Mehlmischung noch nicht über das in Position 1101 (KN) zugelassene Maß hinaus zu. Das Weizenmehl bestimmt den Charakter der Ware. Mehl von Weichweizen.

DEBTI39439/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Weichweizenmehl. Antragsangaben: Weizenmehl, fein; Zutaten: 100% Weizenmehl; Verwendungszweck: für Dampfbrötchen, Kekse, Kuchen, Biscuits. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI 18624/17-1 vorgelegten Warenmusters: hellbeigefarbenes, feines Pulver, einem Weichweizenmehl entsprechend; Geschmack: nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Kunststoffbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Weizenmehl, fein; Nährwertinformation (pro 100 g): 76,3 g Kohlenhydrate; Inhalt: 1 kg". Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 2,5 GHT oder weniger. Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Siebdurchgang / Maschenweite 315 µm (nach der Warenbeschaffenheit): mindestens 80 %. Mehl von Weichweizen.

DEBTI53100/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-07

Weichweizenmehl, Type 550 Bio. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizenmehl Typ 550 Bio. Es wurden vertrauliche Angaben zur Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hellbeiges - weißes, mehlfeines Pulver mit einer für Weichweizenmehl typischen Beschaffenheit, abgepackt in einem transparenten Kunststoffbeutel. Stärkegehalt i. d. Tr. (gemäß Beschaffenheit): mehr als 45 GHT. Aschegehalt i. d. Tr. (gemäß Angabe) 2,5 GHT oder weniger. Siebdurchgang Maschenweite 315 µm (gemäß Beschaffenheit): 80 GHT oder mehr. Mehl von Weichweizen.

DEBTI55392/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-07

Bio Weizenvollkornmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizenvollkornmehl, Bio. Es wurden vertrauliche Angaben zur Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hellbraunes, mehlfeines Pulver mit deutlich erkennbaren, fein vermahlenen Schalenbestandteilen und einer für Vollkornmehl typischen Beschaffenheit, abgepackt in einem transparenten Kunststoffbeutel. Stärkegehalt i. d. Tr. (gemäß Beschaffenheit) mehr als 45 GHT Aschegehalt i. d. Tr. (gemäß Angabe): 2,5 GHT oder weniger Siebdurchgang Maschenweite 315 µm (gemäß Beschaffenheit): 80 GHT oder mehr. Mehl von Weichweizen.

DEBTI55393/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-07

Dinkelvollkornmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Dinkelvollkornmehl, Bio. Es wurden vertrauliche Angaben zur Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hellbraunes, mehlfeines Pulver mit deutlich erkennbarem, fein vermahlenem Schalenanteil und einer für Dinkelmehl typischen Beschaffenheit, abgepackt in einem transparenten Kunststoffbeutel. Stärkegehalt i. d. Tr. (gemäß Beschaffenheit): mehr als 45 GHT. Aschegehalt i. d. Tr. (gemäß Angabe) 2,5 GHT oder weniger. Siebdurchgang Maschenweite 315 µm (gemäß Beschaffenheit): 80 GHT oder mehr. Mehl von Spelz.

DE18624/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-28

Weichweizenmehl. Antragsangaben: Weizenmehl, fein; Zutaten: 100% Weizenmehl; Verwendungszweck: für Dampfbrötchen, Kekse, Kuchen, Biscuits. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellbeigefarbenes, feines Pulver, einem Weichweizenmehl entsprechend; Geschmack: nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Kunststoffbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Weizenmehl, fein; Nährwertinformation (pro 100 g): 76,3 g Kohlenhydrate; Inhalt: 1 kg". Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 2,5 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Mehl von Weichweizen.

DE5391/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-16

Weichweizenmehl-Mischung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Backmischung für Tempuragerichte. Zusammensetzung: Weizenmehl (79 %), Maisstärke (15 %), Kartoffelstärke (4 %), Reismehl (< 2%) und Salz (0,4 %). Die Warenprobe, ein weißes, mehlfeines Pulver lag in einer Verkaufsverpackung mit einem Nettogewicht von 350 Gramm vor, umschlossen von einem buntbedruckten Kunststoffbeutel, beschriftet in Japanisch, auf der Rückseite mit einem deutschsprachigen Aufkleber versehen. Aufgrund der Antragsangaben wird als zutreffend unterstellt, dass es sich um eine Weichweizenmehlmischung handelt mit einem Gehalt an Weichweizenmehl von weniger als 90 GHT, mit einem Stärkegehalt von mehr als 45 GHT, einem Aschegehalt von 2 GHT oder weniger und einem Siebdurchgang von mehr als 80 GHT bei einer lichten Maschenweite des Siebes von 315 µm. Mehl von Weichweizen.

DE5388/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-16

Weichweizenmehl-Mischung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Backmischung für Tempuragerichte. Zusammensetzung: Weizenmehl (91,5 %), Maismehl (6 %), Maisstärke (2,5 %). Die Warenprobe, ein weißes, mehlfeines Pulver lag in einer Verkaufsverpackung mit einem Nettogewicht von 250 Gramm vor, umschlossen von einem buntbedruckten, teilweise transparenten Kunststoffbeutel, beschriftet in Englisch, auf der Rückseite mit einem deutschsprachigen Aufkleber versehen. Aufgrund der Antragsangaben wird als zutreffend unterstellt, dass es sich um eine Weichweizenmehlmischung handelt mit einem Gehalt an Weichweizenmehl von mindestens 90 GHT, mit einem Stärkegehalt von mehr als 45 GHT, einem Aschegehalt von 2 GHT oder weniger und einem Siebdurchgang von mehr als 80 GHT bei einer lichten Maschenweite des Siebes von 315 µm. Mehl von Weichweizen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1101

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 11. Mehl dieser Position kann geringe Mengen Salz (im Allgemeinen nicht mehr als 0,5 %) sowie geringe Mengen Amylase, gemahlene Keime und geröstetes Malz enthalten.

Pos. 1101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Mehl aus Weizen oder Mengkorn (d. h. pulverförmige Erzeugnisse aus der Vermahlung von Getreide der Position 1001), wenn es die in der Anmerkung 2 A) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen hinsichtlich des Gehaltes an Stärke und Asche erfüllt (siehe „Allgemeines“) und den in der Anmerkung 2 B) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen für den Siebdurchgang entspricht. Mehl dieser Position kann durch Zusatz sehr geringer Mengen von mineralischen Phosphaten, Antioxidantien, Emulgatoren, Vitaminen oder zubereiteten Backtriebmitteln (self-raising flour) verbessert sein. Weizenmehl kann außerdem durch einen Zusatz von Kleber angereichert sein, der gewöhnlich 10 v. H. nicht übersteigt. Zu dieser Position gehört auch Quellmehl, das eine thermische Behandlung erfahren hat, die zu einer Verkleisterung der Stärke führt. …

Pos. 1101

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): 4. Erzeugnis, gewonnen durch Trockenfraktionierung von Weizenmehl mittels Turboseparation mit folgenden analytischen Werten (bezogen auf den Trockenstoff): - Stärkegehalt: 83 GHT, bestimmt nach den modifizierten polarimerischen EWERS-Verfahren; - Aschegehalt: 0,4 GHT; - Proteingehalt: etwa 4,5 GHT. Unterposition 1101 0011 oder 1101 0015 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Unterposition 1101 0011 oder 1101 0015 und der Anmerkung 2 zu Kapitel 11. Das Erzeugnis weist die Beschaffenheitsmerkmale von Weizenmehl auf. …

Kapitel 11

1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0?

Die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0 umfasst Mehl von Weizen oder Mengkorn, von Weizen, von Weichweizen und Spelz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1101.00.15.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1101.00.15.00.0 beträgt 172.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1101.00.15.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0?

1101.00.15.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1101.00.15.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1101.00.15.00.0 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn > 110100 Mehl von Weizen oder Mengkorn > 11010015 von Weichweizen und Spelz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1101.00.15.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1101.00.15.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI32560/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1101.00.15.00.0?

Warennummer 1101.00.15.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.