Zolltarifnummer 1102.90.50: Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, von Reis
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1102.90.50 steht für Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, von Reis. Der Drittlandszollsatz beträgt 138.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1102.90.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1102.90.50
- Drittlandszoll
- 138.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1102.90.50
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 138.000 EUR TNE | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Farine de riz, se présentant sous la forme d’une poudre, de couleur écrue, d’une teneur en amidon supérieure à 45 %, d’une teneur en cendre inférieure à 1,6 %, d’un taux de passage au tamis 315 μm supérieur à 80 %, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 1 kg.
Antragsangaben: Klebreismehl; Zutaten: 98% Klebreismehl, 2% Wasser; Aschegehalt: 0,21g/100g; Handelseinheit: 10 kg Packung. Aschegehalt i. Tr. (lt. Antragsangaben): 1,6 GHT oder weniger. Nach den Antragsangaben wird als zutreffend unterstellt, dass der Stärkegehalt der Ware mehr als 45 GHT und der Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 315 µm mindestens 80 GHT beträgt. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Reismehl. Antragsangaben: Klebreismehl; Zutaten: 98% Klebreismehl, 2% Wasser; Aschegehalt: 0,21g/100g; Handelseinheit: 10 kg Packung. Aschegehalt i. Tr. (lt. Antragsangaben): 1,6 GHT oder weniger. Nach den Antragsangaben wird als zutreffend unterstellt, dass der Stärkegehalt der Ware mehr als 45 GHT und der Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 315 µm mindestens 80 GHT beträgt. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Mischung von Mehl und Stärke. Antragsangaben: Mehlmischung für Ha Kao; Zutaten: 85% Reismehl, 15% Tapiokastärke. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit leicht knirschendem Griff; Geschmack: schwach nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für gefüllte Teigtaschen; Zutaten: Reismehl, Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): intakte Reisstärke (ca. 85%) und intakte Tapiokastärke (ca. 15%) feststellbar. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Die Ware weist nach den Beschaffenheitsmerkmalen, insbesondere dem Proteingehalt (s. Feld 8), nicht den Charakter von Reisstärke, sondern von Reismehl auf. Sie ist damit unter Anwendung der AV 3b) in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Mischung von Mehlen. Antragsangaben: Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver, nach Getreidemehl schmeckend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma; Inhalt: 400 g". In dem Folienbeutel befindet sich ein mit "Turmeric" beschrifteter kleiner Folienbeutel mit einem feinen, gelborangefarbenen Pulver. Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): intakte Reisstärke (ca. 80%), leicht aufgeschlossene Weizenstärke (ca. 15%) und vereinzelt intakte Tapiokastärke feststellbar. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Bei der Mischung handelt es sich nach den Beschaffenheitsmerkmalen im Wesentlichen um eine Mischung aus Reismehl und Weizenmehl. Die aus der Mehlmischung und dem Kurkuma bestehende Ware ist als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf anzusehen. Die Mehlmischung bestimmt den Charakter der Ware. Da der Anteil an Reismehl in der Mehlmischung überwiegt, ist die Ware nach der Allgemeinen Vorschrift 3b) als Reismehl in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Mischung von Mehl und Stärke. Antragsangaben: Mehlmischung für Dumpling Dampfbrötchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit leicht knirschendem Griff; Geschmack: schwach nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Reismehlmischung für gefüllte Dampfbrötchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): hauptsächlich intakte Reisstärke (ca. 95%) und vereinzelt intakte Tapiokastärke feststellbar. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Die Ware weist nach den Beschaffenheitsmerkmalen, insbesondere dem Proteingehalt (s. Feld 8), nicht den Charakter von Reisstärke, sondern von Reismehl auf. Sie ist damit unter Anwendung der AV 3b) in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Mehl von Getreide des Kap. 10 (ausgenommen Mehl von Weizen oder Mengkorn), d. h. pulverförmige Erzeugnisse aus der Vermahlung dieser Getreidearten. Erzeugnisse aus der Vermahlung von Roggen, Gerste, Hafer, Mais (einschließlich ganze Maiskolben, auch mit ihren Hüllblättern – Lieschen – vermahlen), Körner-Sorghum, Reis und Buchweizen gehören zu dieser Position, wenn sie die in der Anmerkung 2 A) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen hinsichtlich des Gehaltes an Stärke und Asche erfüllen (siehe „Allgemeines“) und den in der Anmerkung 2 B) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen für den Siebdurchgang entsprechen. Mehl dieser Position kann durch Zusatz sehr geringer Mengen von mineralischen Phosphaten, Antioxidantien, Emulgatoren, Vitaminen oder zubereiteten Backtriebmitteln (self-raising flour) verbessert sein. …
1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1102.90.50?
Die Zolltarifnummer 1102.90.50 umfasst Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, von Reis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1102.90.50?
Der Drittlandszollsatz für 1102.90.50 beträgt 138.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1102.90.50?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1102.90.50?
1102.90.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1102.90.50 im Zolltarif eingeordnet?
1102.90.50 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn > 110290 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1102.90.50?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1102.90.50 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-03189. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1102.90.50?
KN-Code 1102.90.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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