Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1102.90.50.00.0: Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, von Reis

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1102.90.50.00.0 steht für Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, von Reis. Der Drittlandszollsatz beträgt 138.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1102.90.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1102.90.50.00.0
Drittlandszoll
138.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  2. 1102Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
  3. 1102.90anderes
  4. 1102.90.50von Reis
  5. 1102.90.50.00.0Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, von Reis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1102.90.50.00.0

HS-Code1102.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1102.90.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1102.90.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1102.90.50.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll138.000 EUR TNEMFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Kosovo0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24116/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Antragsangaben: Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma. Beschaffenheit des zur vZTA DE 25244/16-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver, nach Getreidemehl schmeckend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma; Inhalt: 400 g". In dem Folienbeutel befindet sich ein mit "Turmeric" beschrifteter kleiner Folienbeutel mit einem feinen, gelborangefarbenen Pulver. Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): überwiegend intakte Reisstärke, teilweise Weizenstärke und vereinzelt intakte Tapiokastärke festgestellt. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Bei der Mischung handelt es sich nach den Beschaffenheitsmerkmalen um eine Mischung aus im Wesentlichen Reismehl und Weizenmehl. Die aus der Mehlmischung und dem Kurkuma bestehende Ware ist als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf anzusehen. Die Mehlmischung bestimmt den Charakter der Ware. Da der Anteil an Reismehl in der Mehlmischung überwiegt, ist die Ware nach der Allgemeinen Vorschrift 3b) als Reismehl in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.

DEBTI24204/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-14

Antragsangaben: Mehlmischung für Dumpling Dampfbrötchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke. Beschaffenheit des zur vZTA DE 25243/16-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit leicht knirschendem Griff; Geschmack: schwach nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Reismehlmischung für gefüllte Dampfbrötchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): hauptsächlich intakte Reisstärke und vereinzelt intakte Tapiokastärke festgestellt. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Die Ware weist nach den Beschaffenheitsmerkmalen, insbesondere dem Proteingehalt, nicht den Charakter von Reisstärke, sondern von Reismehl auf. Sie ist damit unter Anwendung der AV 3b) in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.

DEBTI6415/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-25

Antragsangaben: Mehlmischung für gefüllte Reis-Röllchen "Bot Banh Cuon", zum Dämpfen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke, 400 g. Beschaffenheit des zur vZTA DE 18627/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit leicht knirschendem Griff; Geschmack: schwach nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für gefüllte Reis-Röllchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): intakte Reisstärke (ca. 90%), intakte Tapiokastärke (ca. 10%) und vereinzelt leicht aufgeschlossene Weizenstärke feststellbar. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit von DE 18627/17-1): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit von DE 18627/17-1): mehr als 45 GHT. Die Ware weist nach den Beschaffenheitsmerkmalen, insbesondere dem Proteingehalt (s. Feld 8), den Charakter von Reismehl auf. Sie ist damit unter Anwendung der AV 3b) in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.

DEBTI18627/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-19

Mischung von Mehl und Stärke. Antragsangaben: Mehlmischung für gefüllte Reis-Röllchen "Bot Banh Cuon", zum Dämpfen; Zutaten: Reisstärke 90%, Tapiokastärke 10%. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit leicht knirschendem Griff; Geschmack: schwach nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für gefüllte Reis-Röllchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): intakte Reisstärke (ca. 90%), intakte Tapiokastärke (ca. 10%) und vereinzelt leicht aufgeschlossene Weizenstärke feststellbar. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Die Ware weist nach den Beschaffenheitsmerkmalen, insbesondere dem Proteingehalt (s. Feld 8), den Charakter von Reismehl auf. Sie ist damit unter Anwendung der AV 3b) in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Mehl von Getreide des Kap. 10 (ausgenommen Mehl von Weizen oder Mengkorn), d. h. pulverförmige Erzeugnisse aus der Vermahlung dieser Getreidearten. Erzeugnisse aus der Vermahlung von Roggen, Gerste, Hafer, Mais (einschließlich ganze Maiskolben, auch mit ihren Hüllblättern – Lieschen – vermahlen), Körner-Sorghum, Reis und Buchweizen gehören zu dieser Position, wenn sie die in der Anmerkung 2 A) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen hinsichtlich des Gehaltes an Stärke und Asche erfüllen (siehe „Allgemeines“) und den in der Anmerkung 2 B) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen für den Siebdurchgang entsprechen. Mehl dieser Position kann durch Zusatz sehr geringer Mengen von mineralischen Phosphaten, Antioxidantien, Emulgatoren, Vitaminen oder zubereiteten Backtriebmitteln (self-raising flour) verbessert sein. …

Kapitel 11

1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1102.90.50.00.0?

Die Zolltarifnummer 1102.90.50.00.0 umfasst Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, von Reis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1102.90.50.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1102.90.50.00.0 beträgt 138.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1102.90.50.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1102.90.50.00.0?

1102.90.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1102.90.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1102.90.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn > 110290 anderes > 11029050 von Reis. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1102.90.50.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1102.90.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24116/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1102.90.50.00.0?

Warennummer 1102.90.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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