Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1201.90.00.00: Sojabohnen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1201.90.00.00 steht für Sojabohnen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1201.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1201.90.00.00
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1201Sojabohnen, auch geschrotet
  3. 1201.90andere
  4. 1201.90.00.00Sojabohnen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1201.90.00.00

HS-Code1201.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1201.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1201.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstsoya2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08764Erteilt von FRGültig bis 2029-03-18

Fèves de soja, de l’espèce Glycine max L, cuites, surgelées, conditionnées pour la vente au détail en sachet d’un poids allant de 300 g à 10 kg ou en vrac.

DEBTI47727/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, tiefgefrorene Sojabohnen in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnenschoten sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 500 g verpackt. Eine Ware der Position 2008 liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI39194/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-15

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) ohne Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 400 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI39189/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Nach den Antragsangaben handelt es sich um blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) in der Schote (Schale) der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in bedruckten Beuteln mit einem Nettogewicht von 400 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DKBTI24-1694680Erteilt von DKGültig bis 2028-02-12

Varen er løse, frosne grønne sojabønner af arten Glycine max, uden bælg. Såkaldte mukimame bønner. Varen er 1 - 2 cm lange, har typisk bønne form, let aflange, med en blank overflade. Varen er beregnet til konsum, enten efter optøning eller tilberedt. Varen består af løse sojabønner, som er blancheret og derefter frosset ved -18◦C. Det er oplyst, at varen ikke er tilsat andre ingredienser. Ved organoleptisk undersøgelse, er det vurderet, at varen er fast i konsistensen, med bid svarende til en blanchering og smager fersk. Det er oplyst at varen er pakket i poser med 300, 350, 400, 500, 1000, og 2500g

DKBTI24-1693490Erteilt von DKGültig bis 2028-02-12

Varen er frosne sojabønner, af arten Glycine max, i bælg. Varen karakteriseres som en hel sojabønne, med en form som er typisk for bælgfrugter, med en størrelse på 4-6 cm, der ses udposninger på bælgen hvor selve bønnerne ligger. Smagen er fersk. Varen er beregnet til fortæring, enten efter optøning eller tilberedt. Varen er en hel bælg med bønner inden i, varen er blancheret og herefter frosset ved -18◦C. Det er oplyst, at varen ikke er tilsat ingredienser. Ved organoleptisk undersøgelse, er det vurderet, at varen er fast i konsistensen, med bid svarende til en blanchering og smager fersk. Det er oplyst, at varen er pakket i poser med 300, 350, 400, 500, 1000, og 2500g

DEBTI495/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-22

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, hellgelbe bis hellbeige Sojabohnen ohne Hülse der Art Glycine max. Die Sojabohnen haben keine Wärmebehandlung erfahren und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Sojabohnen sind in Säcken mit einem Gewicht von 25 und 30 kg oder in Bigbags verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI49394/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-11

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den als "Edamame / Mukimame" bezeichneten Erzeugnissen um lediglich blanchierte und tiefgefrorene grüne Kerne der Sojabohne (Glycine max), ohne weitere Zutaten. Die Sojabohnenkerne sind zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie bestimmt. Sie haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnenkerne sind in Polybeuteln mit einem Gewicht von 10 kg abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1201

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Sojabohnen (Samen von Glycine max) sind von unterschiedlicher Farbe (von braun zu grünlich oder schwärzlich). Sie enthalten praktisch keine Stärke, weisen jedoch einen hohen Gehalt an Protein und Fettstoffen auf. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei der Einreihung von ausgelösten Hülsenfrüchten, die unter der Bezeichnung „green soja beans“ oder „green beans“ gehandelt werden. Hierbei handelt es sich vielfach nicht um Sojabohnen, sondern um Bohnen, die zu Position 0713 gehören.

Pos. 1201

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Sojabohnen sind ein sehr wichtiger Ausgangsstoff für pflanzliches Öl. Die hierher gehörenden Sojabohnen können zur Entbitterung mit Wärme behandelt sein (siehe Allgemeines). Nicht zu dieser Position gehören dagegen geröstete Sojabohnen, die als Kaffeemittel verwendet werden (Position 2101). Als „Saatgut von Sojabohnen“ im Sinne der Unterposition 1201 10 gilt nur solches, das von den zuständigen nationalen Behörden als Saatgut anerkannt ist

Pos. 1201

Zu Unterposition 1201 90: 1. Gefrorene, geschälte, unreife Sojabohnen (der Art Glycine max.), oft als Mukimame bezeichnet. Sie sind grün und haben eine längliche Form von etwa 1 bis 2 cm Länge. Sie werden vor dem Einfrieren blanchiert, aber nicht gesalzen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1201.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 1201.90.00.00 umfasst Sojabohnen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1201.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1201.90.00.00 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1201.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1201.90.00.00?

1201.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1201.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1201.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1201 Sojabohnen, auch geschrotet > 120190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1201.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1201.90.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08764. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1201.90.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 1201.90.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff soya). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1201.90.00.00?

TARIC-Code 1201.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.