Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1201.90.00.00.0: Sojabohnen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1201.90.00.00.0 steht für Sojabohnen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1201.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1201.90.00.00.0
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1201Sojabohnen, auch geschrotet
  3. 1201.90andere
  4. 1201.90.00.00.0Sojabohnen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1201.90.00.00.0

HS-Code1201.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1201.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1201.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1201.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstsoya2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30784/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt handelt es sich um geschälte, blanchierte, gefrorene Sojabohnen (Edamame) ohne Schote der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Beuteln mit einem Nettogewicht von 2,5 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI18215/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt und der Abbildung handelt es sich um blanchierte, tiefgefrorene, grüne, unreife, ungeschälte Sojabohnen der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Verpackungen mit einem Gewicht von 500 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI49133/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-14

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt und der Abbildung handelt es sich bei der sog. "geschälten Edamame, Artikelnummer 4807" um blanchierte, tiefgefrorene, grüne Sojabohnen ohne Schote der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Kunststoffbeuteln mit einem Nettogewicht von 500 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI19844/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-05

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den als "Edamame" bezeichneten Erzeugnissen um lediglich blanchierte und tiefgefrorene grüne Sojabohnen der Art Glycine max in der Schote ohne weitere Zutaten. Die Sojabohnen sind zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt. Nach den ergänzenden Angaben haben die Sojabohnen keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Kunststoffbeuteln mit einem Nettogewicht von 400 g bzw. 1.000 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI42215/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-10

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Produktdatenblatt handelt es sich bei der sog. "geschälten Edamame" um blanchierte, tiefgefrorene, grüne Sojabohnen ohne Schote der Art Glycine max ohne weitere Zutaten. Die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmten Sojabohnen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Kunststoffbeuteln mit einem Nettogewicht von 500 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI29595/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-11

Nach den Angaben der Antragstellerin, der Einkaufsspezifikation und dem nachträglich vorgelegten Warenmuster handelt es sich um lediglich blanchierte und tiefgefrorene grüne Sojabohnen der Art Glycine max ohne weitere Zutaten zur Verwendung als Lebensmittel. Die Schote ist entfernt. Nach der durchgeführten Warenuntersuchung haben die Sojabohnen keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Kunststoffbeuteln mit einem Nettogewicht von 500 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat"

DEBTI42901/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-27

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den übersandten Warenproben handelt es sich bei den als "Edamame" bezeichneten Erzeugnissen um lediglich blanchierte und tiefgefrorene grüne Sojabohnen der Art Glycine max in der Schote ohne weitere Zutaten. Die Sojabohnen sind zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt. Nach den ergänzenden Angaben haben die Sojabohnen keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Kunststoffbeuteln mit einem Nettogewicht von 400 g bzw. 1.000 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

DEBTI15870/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-12

Nach den Angaben der Antragstellerin, dem Produktdatenblatt und dem nachträglich vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "Edamame, Artikelnummer 4971" bezeichneten Erzeugnis um tiefgefrorene, grüne Sojabohnen in der Schote der Art Glycine max ohne weitere Zutaten zur Verwendung als Lebensmittel. Nach der durchgeführten Warenuntersuchung haben die Sojabohnen in der Schote keine über das Kapitel 12 hinausgehende Wärmebehandlung erfahren. Die Sojabohnen sind in Kunststoffbeuteln mit einem Nettogewicht von 500 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sojabohnen, nicht zur Aussaat".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1201

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Sojabohnen (Samen von Glycine max) sind von unterschiedlicher Farbe (von braun zu grünlich oder schwärzlich). Sie enthalten praktisch keine Stärke, weisen jedoch einen hohen Gehalt an Protein und Fettstoffen auf. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten bei der Einreihung von ausgelösten Hülsenfrüchten, die unter der Bezeichnung „green soja beans“ oder „green beans“ gehandelt werden. Hierbei handelt es sich vielfach nicht um Sojabohnen, sondern um Bohnen, die zu Position 0713 gehören.

Pos. 1201

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Sojabohnen sind ein sehr wichtiger Ausgangsstoff für pflanzliches Öl. Die hierher gehörenden Sojabohnen können zur Entbitterung mit Wärme behandelt sein (siehe Allgemeines). Nicht zu dieser Position gehören dagegen geröstete Sojabohnen, die als Kaffeemittel verwendet werden (Position 2101). Als „Saatgut von Sojabohnen“ im Sinne der Unterposition 1201 10 gilt nur solches, das von den zuständigen nationalen Behörden als Saatgut anerkannt ist

Pos. 1201

Zu Unterposition 1201 90: 1. Gefrorene, geschälte, unreife Sojabohnen (der Art Glycine max.), oft als Mukimame bezeichnet. Sie sind grün und haben eine längliche Form von etwa 1 bis 2 cm Länge. Sie werden vor dem Einfrieren blanchiert, aber nicht gesalzen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1201.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 1201.90.00.00.0 umfasst Sojabohnen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1201.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1201.90.00.00.0 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1201.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1201.90.00.00.0?

1201.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1201.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1201.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1201 Sojabohnen, auch geschrotet > 120190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1201.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1201.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30784/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1201.90.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 1201.90.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff soya). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1201.90.00.00.0?

Warennummer 1201.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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