Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0: Senfsamen, zur Aussaat
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0 steht für Senfsamen, zur Aussaat. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1207.50.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1207.50.10.00.0
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- 1207Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
- 1207.50Senfsamen
- 1207.50.10zur Aussaat
- 1207.50.10.00.0Senfsamen, zur Aussaat
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Mischung von Senfsamen der Art Brassica juncea L. und der Art Sinapsis alba,die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um andere Ölsamen als in den Positionen 1201 - 1206 und in den Unterpositionen 1207 10 - 1207 40 genannt, zur Aussaat. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1207 50 10 und 1207 50 90: Hierher gehören die Samen verschiedener Senfarten, z. B. weißer Senf (Sinapsis alba und Brassica hista), schwarzer Senf (Brassica nigra) oder indischer Senf (Brassica juncea). (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen und Früchte, die der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ausgenommen sind Waren der Positionen 1201 bis 1206 (siehe auch Allgemeines). Von den hier erfassten Früchten und Samen sind zu nennen: Babassukerne; Nachtkerzensamen der Arten Oenothera biennis und Bassiasaat (siehe Illipesaat, Mowrasaat und Oenothera lamarckiana; Sheanüsse); Nigersaat; Baumwollsaat Oiticicasaat; Bucheckern; Palmnüsse und ihre Kerne (Elaeis guineensis); Candlenüsse; Perillasaat; Carapasamen; Pulguerasaat; Caulmoograsaat; Rizinussaat; Crotonsaat; Saflorsaat; Hanfsaat; Senfsaat; Holznüsse (Elaeococcasamen); Sesamsaat; Illipesaat; Sheanüsse; Kapoksaat; Stillingiasaat; Mohnsaat; Teesaat; Mowrasaat; Traubenkerne. …
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0 umfasst Senfsamen, zur Aussaat. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1207.50.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1207.50.10.00.0 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1207.50.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120750. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0?
1207.50.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1207.50.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1207.50.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet > 120750 Senfsamen > 12075010 zur Aussaat. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1207.50.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1207.50.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51938/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1207.50.10.00.0?
Warennummer 1207.50.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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