Zolltarifnummer 1209.25.10: Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1209.25.10 steht für Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1209.25.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1209.25.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- 1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
- 1209.25Samen von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)
- 1209.25.10Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1209.25.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben, dem vorliegenden Warenmuster und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus - einer Mischung aus 50 % Samen des Einjährigem Weidelgrases (Lolium multiflorum Lam. spp. alternativum, Sortenbezeichnung Aubade) mit 50 % Anzuchtsubstrat und - einer weißen, eckigen Kunststoffschale mit klarsichtigem Kunststoffdeckel, die gleichzeitig als Verpackung und als Anzuchtschale dient. Nach Füllung der Schale mit Wasser, treibt das Weidelgras aus und dient der Ernährung einer Katze (sog. Katzengras). Im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Samen des Weidelgrases den Charakter der Ware. Derartige Samen werden zolltarifrechtlich als Samen von Futterpflanzen bezeichnet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.), Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)“.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus - einer Mischung aus 50 % Samen des Weidelgrases (Lolium multiflorum Lam. spp. alternativum, Sortenbezeichnung Aubade) mit 50 % Anzuchtsubstrat (Vermiculit) und - einer weißen, eckigen Kunststoffschale mit klarsichtigem Kunststoffdeckel, die gleichzeitig als Verpackung und als Anzuchtschale dient. Nach Füllung der Schale mit Wasser, treibt das Weidelgras aus und dient der Ernährung einer Katze (sog. Katzengras). Im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Samen des Weidelgrases den Charakter der Ware. Derartige Samen werden zolltarifrechtlich als Samen von Futterpflanzen bezeichnet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.), Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)“.
Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem 6 cm hohen, kugelförmigen Kunststoffbehälter mit aufgemalten Augen und zwei angesetzten Tatzen. Der Behälter kann in der Mitte geöffnet und befüllt werden. In einer Vertiefung im oberen Teil des Behälters ist ein mit Grassamen und Holzmehl befülltes Nylonsäckchen befestigt. Durch das Befeuchten des Nylonsäckchens werden die Grassamen zum Keimen gebracht und stellen laut beigefügter Anleitung nach 3 Tagen eine Grasfrisur dar, die geschnitten werden kann. Hinsichtlich der Bedeutung für den Verwendungszweck der zusammengesetzten Ware stellen die Grassamen, laut Antragsangaben von der Art Lolium multiflorum, den charakterbestimmenden Bestandteil dar. Nach dem Ergebnis der Untersuchung haben sich hier keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen den Artnamen sprechen. Die zusammengesetzte Ware ist Teil einer Zusammenstellung (mit Gummizuckerware, als Befüllung), die sich nicht als Warenzusammenstellung i. S.d. AV 3b darstellt (getrennte Einreihung). Die Zusammenstellung ist von einem durchsichtigen, ca. 4 cm breiten Kunststofffolienstreifen fest ummantelt, der ein selbständiges Öffnen des Behälters verhindert.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen, Früchte und Sporen der zur Aussaat verwendeten Art. Erzeugnisse, die ihre Keimfähigkeit verloren haben, gehören ebenfalls hierher. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Erzeugnisse, wie sie am Schluss dieser Erläuterung aufgeführt sind, die, auch wenn sie zur Aussaat bestimmt sind, in andere Positionen der Nomenklatur eingereiht werden, weil sie üblicherweise zu anderen Zwecken verwendet werden. Hierher gehören insbesondere Samen von Rüben aller Art, Samen von Gräsern und Futterpflanzen (Luzerne, Esparsette, Klee, Schwingel, Weidelgras, Wiesenrispengras, Wiesenlieschgras usw.), Samen von Zierblumen, Gemüsesamen, Samen von Waldbäumen (einschließlich der gefüllten Zapfen der Nadelbäume), Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (andere als solche der Art Vicia faba, d. h. …
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1209.25.10?
Die Zolltarifnummer 1209.25.10 umfasst Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1209.25.10?
Der Drittlandszollsatz für 1209.25.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1209.25.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120925. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1209.25.10?
1209.25.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1209.25.10 im Zolltarif eingeordnet?
1209.25.10 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat > 120925 Samen von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1209.25.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1209.25.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI41837/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1209.25.10?
KN-Code 1209.25.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.